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24.3426 · Interpellation · 2024-04-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Phosphor wird als Dünger für die Nahrungsmittelproduktion eingesetzt. Da der globale Vorrat an Phosphatgestein jedoch abnimmt, ist ein geschlossener Phosphorkreislauf zentral.

Die Abfallverordnung VVEA vom Dezember 2015 beinhaltet die Pflicht, ab 2026 Phosphor aus phosphorreichen Abfällen zurückzugewinnen. Das BAFU schreibt auf seiner Webseite: «Damit ist die einheimische Landwirtschaft in der Lage, ihren Bedarf am wertvollen Nährstoff aus hiesigen Quellen zu decken.»

Bezüglich der Machbarkeit der Rückgewinnung berichtete SRF-Kultur am 21. Januar 2023 von einer Studie der Uni Hohenheim und des Leibniz-Instituts, die nachweist, dass Dünger aus menschlichen Fäkalien geeignet für den Gemüseanbau ist. Mit menschlichem Urin gedüngter Kohl lieferte in den Feldversuchen gleichviel Ertrag wie jener, bei dem ein etablierter Bio-Dünger verwendet wurde. Menschlicher Urin-Dünger steht in der Schweiz bereits im Verkauf («Aurin»), hergestellt von einem Spin-Off der EAWAG. Kot-Dünger ergebe zwar weniger Ertrag und trage das Risiko von Medikamentenrückständen, fördere jedoch mit der Einbringung von organischem Kohlenstoff in den Boden eine klimaschonende Nahrungsmittelproduktion. Diese Formen der Düngerverarbeitung und -verwendung sind laut SRF klima-, umwelt- und ressourcenschonend.

Die Empfehlungen des wissenschaftlichen Gremiums zur Ernährungszukunft Schweiz, die Bundesrat Parmelin am 2. Februar 2023 im Rahmen des Ernährungssystemgipfels überreicht wurden, schlagen vor, dass Phosphor ab 2030 vollständig aus Abwasser, Klärschlamm und Tiermehl zurückgewonnen werden soll.

  1. Wo steht der Bundesrat bezüglich der Umsetzung der VVEA und Phosphorrückgewinnung bis 2026? Was sind die nächsten Schritte?

  2. In Bezug auf die Versorgungssicherheit, plant der Bundesrat einen schrittweisen Ausstieg bei Kunstdünger? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

  3. Was ist der Stand der technischen Möglichkeiten zur Schliessung des Phosphorkreislaufs, was sind insbesondere die Probleme? Treibt der Bundesrat entsprechende Anstrengungen voran? Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

  4. Erachtet der Bundesrat die Ziele des wissenschaftlichen Gremiums zur Ernährungszukunft Schweiz bezüglich Phosphor-Reduktion bei der Produktion als machbar? Plant er konkrete Massnahmen?

  5. Sieht der Bundesrat vor, auch bei den Ernährungsempfehlungen anzusetzen, um dadurch den Phosphorüberschuss zu reduzieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Derzeit sind noch keine Anlagen zur Phosphorrückgewinnung in Betrieb, und der Termin 2026 kann nicht eingehalten werden. Deshalb ist eine Revision der Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) in Arbeit. Das entsprechende Vernehmlassungsverfahren soll im Herbst 2024 eröffnet werden. Die Revision basiert auf den Änderungen des Umweltschutzgesetzes (Art. 30d Abs. 2, 4-6), die im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» am 15. März 2024 vom Parlament beschlossen worden sind. 2) Der Bundesrat sieht keinen Ausstieg bei Kunstdüngern (Mineraldüngern) vor. Mit der Phosphorrückgewinnung in der Schweiz sollen wertvolle Phosphorprodukte wie Phosphordünger oder Phosphorsäure gewonnen werden. Dadurch könnte in Zukunft mengenmässig gleich viel Phosphor zurückgewonnen werden, wie heute in Form von Mineraldüngern importiert wird. Die Schweiz könnte somit die Versorgungssicherheit mit Phosphorprodukten massgeblich verbessern. 3) Die heutigen Technologien ermöglichen die Rückgewinnung von Phosphor aus Tier- und Knochenmehlasche sowie aus der Asche von Klärschlamm. Zurzeit sind in der Schweiz drei Anlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus diesen Materialien in Planung, namentlich ZAB (SG), erzo (AG) und Phos4Life (SO). Hinderlich für die bisherige Umsetzung war die mangelnde Planungssicherheit, insbesondere bezüglich der Frage, ob diese Anlagen tatsächlich mit Klärschlammasche beliefert werden. Mit der erwähnten Revision der VVEA (vgl. Antwort auf die Frage 1) soll auch mehr Planungssicherheit geschaffen werden. 4) Das Parlament hat im Rahmen der erwähnten parlamentarischen Initiative 20.433 eine Pflicht zur Teilrückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm beschlossen. Das bedeutet, dass nicht der gesamte Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden muss. Die Phosphormenge, die zurückgewonnen werden muss, wird vom Bundesrat aufgrund des inländischen Bedarfs festgelegt. 5) Die Schweizer Ernährungsempfehlungen werden gegenwärtig vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aktualisiert, um die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aufzunehmen und die Nachhaltigkeit besser zu berücksichtigen. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre Ernährung wird durch diese selbstverständlich freiwillig zu berücksichtigenden Empfehlungen nicht beeinträchtigt.