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24.3447 · Interpellation · 2024-04-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ein Beitrag des SRF vom Dezember 2023 zeigt die Konsequenzen der intensiven Tier-, insbesondere der Schweineproduktion im Kanton Luzern: «Der Baldeggersee ist überdüngt und wird seit 40 Jahren künstlich belüftet. Trotzdem hat es zu wenig Sauerstoff am Seegrund; die Felchen können sich nicht natürlich vermehren und müssen künstlich besamt werden. Dasselbe Schicksal teilen der Sempacher- und der Hallwilersee.» Für die Sanierung der drei Seen haben die Steuerzahlenden in den letzten 40 Jahren rund 130 Mio. Franken bezahlt.

SRF kommentiert den Stand der Umsetzung der Umweltziele und der agrarpolitischen Etappenziele mit Fristen: «Kein Reduktionsziel der letzten 15 Jahre wurde erreicht. Sanktionen gibt es nicht.»

Der Bundesrat nennt auf meine Ip. 23.4263 neben dem Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee auch den Bieler- und Murtensee sowie den Lauerzer- und Zugersee, welche zu viele Nährstoffe aus der Landwirtschaft enthalten und deshalb die Sauerstoff-Anforderungen nach GSchV nicht erreichen. Auch beim Greifensee, Pfäffikersee, Zürichsee, dem Lac de Joux, Lac Léman, dem Lago di Lugano und Kleinseen werden die Sauerstoffanforderungen nicht eingehalten. «Beim Lac Léman stammen die Einträge zu ähnlichen Teilen aus Landwirtschaft und Siedlung. Bei Kleinseen stammen die zu hohen Nährstoffeinträge hauptsächlich aus der Landwirtschaft.»

Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt er die Situation rund um die Nährstoffeinträge in Schweizer Seen?

  2. Welche Schlüsse zieht er aus der jahrzehntelangen und weiterhin notwendigen Sauerstoffzufuhr in den genannten Luzerner Seen?

  3. Wie viele Bundesgelder wurden seit 1990 für die Sanierung von Schweizer Seen ausgegeben aufgrund von Überdüngung?

  4. Teilt er die Einschätzung der von SRF zitierten Expert:innen, dass technische Massnahmen allein nicht reichen und die Nutztierbestände in gewissen Gegenden der Schweiz reduziert werden müssten, damit die Anforderungen nach GSchV erreicht werden können?

  5. Da sich der Bundesrat mit Strategie und Aktionsplan Biodiversität Schweiz verpflichtet hat, biodiversitätsschädigende Subventionen abzubauen: Soll die intensive Tierproduktion, die dem Problem zu Grunde liegt, weiterhin subventioniert werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, kann stattdessen eine standortangepasste, nachhaltige Tierproduktion gefördert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die Phosphor-Einträge (P-Einträge) wurden in den letzten Jahrzehnten dank Phosphatverbot in Waschmitteln, Ausbau der Abwasserreinigung und Massnahmen in der Landwirtschaft bereits stark reduziert. Trotzdem wird die Sauerstoffanforderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) in vielen Seen noch nicht erreicht (vgl. Ip. Weichelt 23.4263). Es ist Aufgabe der Kantone als Vollzugsbehörde, See-spezifisch zu beurteilen, wie stark die P-Einträge weiter zu reduzieren sind, um die Sauerstoffanforderung einzuhalten und andere Sanierungsziele zu erreichen. Dabei sind zusätzlich zu den P-Einträgen weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie die Seetiefe, der Algeneintrag aus stromaufwärts liegenden Gewässern oder die P-Depots im See und den Sedimenten, die sich aufgrund der Einträge in der Vergangenheit gebildet haben. Nach aktuellem Wissenstand wirken sich Stickstoff-Einträge (N-Einträge) in den grösseren Schweizer Seen im Vergleich zu P-Einträgen nicht nennenswert auf die Sauerstoffkonzentrationen aus. Die genauen Konsequenzen erhöhter N-Konzentrationen für die Biodiversität in Seen sind Gegenstand laufender Forschung. 2 & 4) Für die Sanierung von Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee ist eine weitere Reduktion der P-Einträge anzustreben. Zu diesem Zweck hat der Kanton Luzern 2002 die Verordnung über die Verminderung der P-Belastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft (SRL 703a) erlassen und hat diese 2021 angepasst, um die Sanierung der Seen zu beschleunigen. Trotz der eingeleiteten Massnahmen wird es noch Jahrzehnte dauern, bis die Sanierungsziele erreicht werden. Ein Grund dafür sind die hohen, bereits bestehenden P-Depots in den stark landwirtschaftlich genutzten Böden des Einzugsgebiets. Seeinterne Massnahmen wie die Belüftung werden vom Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) verlangt (Art. 28) und sind als Begleitmassnahme sinnvoll, wenn Massnahmen an der Quelle nicht innert nützlicher Frist zum Erreichen der Sanierungsziele führen. Der Kanton Luzern führt in seiner obgenannten Verordnung verschiedene Massnahmen auf. Die Beurteilung, welche Massnahmen für einen spezifischen See zielführend sind, liegt bei den Kantonen (Art. 47 GschV). 3) Seit 1999 kann der Bund die Kantone massgeblich unterstützen bei der Finanzierung von Massnahmen in der Landwirtschaft, die für die Sanierung der Gewässer erforderlich sind (Art. 62a GSchG). Der Bund hat seither für die Sanierung von Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee rund 68 Mio. Franken für Massnahmen in der Landwirtschaft ausgegeben. Bis anhin sind für keine weiteren Seen Projekte nach Artikel 62a GSchG zustande gekommen. 5) Aktuell werden vier landwirtschaftliche Subventionen vertieft auf Biodiversitätswirkungen hin überprüft. Dabei handelt es sich um den Grenzschutz im Agrarbereich, die Versorgungssicherheitsbeiträge, die Strukturverbesserungsbeiträge sowie die Absatzförderung für Milch, Fleisch und Eier. Wie in der Antwort zur Interpellation Trede 23.4248 dargelegt, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zudem regelmässig Reformvorschläge im Rahmen der Sektoralstrategien (im vorliegenden Fall bezgl. dem Sektor Landwirtschaft und Ernährung), um unerwünschte Wirkungen zu minimieren. Eine effiziente und an den Standort angepasste Landwirtschaft kann dazu beitragen, die von der Interpellation angesprochenen Zielkonflikte zu reduzieren. Auflösen lassen sich diese jedoch nicht immer.