24.3465 · Postulat · 2024-04-23
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die aktuellen Probleme und verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung der Lohnfortzahlungsrisiken im Bereich Krankheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie Selbständige aufzuzeigen und diese hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile zu vergleichen.
Begründung
Dieses Postulat soll als Auslegeordnung eine Entscheidungsgrundlage bieten. Der öffentlich zugängliche Bericht soll eine transparente Diskussion über die offenen Fragen und Lösungsansätze ermöglichen, welche sich im Rahmen der Motion Romano 21.4209 für ein Obligatorium der Krankentaggeldversicherung stellen.
In einem ersten Schritt soll die aktuelle Problemlage und ihr Ausmass transparent dargestellt werden:
In den letzten Jahren mehren sich die Berichte, wonach im Bereich der Versicherung des Lohnfortzahlungsrisikos im Krankheitsfall die Schwierigkeiten zunehmen. Bei Unternehmungen aller Grössen wird von starken Prämienerhöhungen bei der Anstellung von Personen mit (Vor-)Erkrankungen berichtet. Bei kleineren Unternehmungen und Selbständigen bestehen zusätzlich auch Herausforderungen in Bezug auf Vorbehalte, Kündigungen oder der Unmöglichkeit, eine Versicherung überhaupt abschliessen zu können.
Auf Seite der Arbeitgeberschaft ist der Status Quo besonders anforderungsreich für diejenigen Unternehmungen, welche aufgrund von (allgemeinverbindlichen) Gesamtarbeitsverträgen während 2 Jahren Lohnfortzahlung leisten müssen, aber Mühe haben, sich zu versichern. Gesamtarbeitsverträge betreffen ca. 40% der Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Weiter sehen sich mangels Risikoausgleich Arbeitgebende mit Schwierigkeiten konfrontiert, die Menschen mit Vorerkrankungen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bieten möchten.
Arbeitnehmerseitig wird insbesondere über Schwierigkeiten für folgende Personengruppen berichtet:
Menschen mit Vorerkrankungen (geringere Anstellungschancen, Dilemma, ob sie sich (insbesondere bei Plänen zur Selbständigkeit) behandeln lassen sollen, Existenzverlust bei Rückfall),
Personen ab 65 (reduzierter Leistungsumfang) respektive 70 Jahren (faktisch keine Versicherung möglich)
Frauen (höhere Prämien bei Krankentaggeldversicherung und höheres Risiko des Versicherungsausschlusses, gleichzeitig solidarische Mitfinanzierung des höheren NBUV-Risikos der Männer)
Wie die Literatur einhellig darstellt, hilft der aktuelle formale Kontrahierungszwang bei der KVG-Taggeldversicherung nicht weiter, da er inhaltlich ausgehöhlt ist (geringe Taggeldhöhe bei hohen Prämien). Konsequenterweise haben die KVG-Taggeldversicherungen einen grossen Teil ihres früheren Marktanteils verloren.
In einem zweiten Schritt sollen verschiedene Lösungsansätze diskutiert werden:
Wie könnte ein Obligatorium sinnvollerweise ausgestaltet werden?
Wie könnte eine Lösung mit Teilobligatorium aussehen (d.h. Möglichkeit der Entbindung aus dem Obligatorium, wenn Solvenz für entsprechende Lohnfortzahlungen nachgewiesen ist)?
Wie könnte eine funktionierende Form des Kontrahierungszwangs formuliert werden (d.h. Freiwilligkeit für Arbeitgebende, aber Zugangsmöglichkeit zu nicht-prohibitiven Bedingungen)?
Inwiefern brauchen obenstehende Modelle zusätzlich einen Risikoausgleichsmechanismus und welche bieten sich an?
In einem dritten Schritt sollen schliesslich die Vor- und Nachteile dieser Lösungsmöglichkeiten mit dem Status Quo verglichen werden, insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien:
Prämienentwicklung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Anstellungsanreize und Beschäftigungswirkung, namentlich für Personen mit Vorerkrankungen
Finanzielle Auswirkungen für die Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung (insbesondere Vorleistungspflicht) und die Invalidenversicherung
Auswirkungen auf Selbständige, KMU, Unternehmungen mit Gesamtarbeitsverträgen, Personen mit Vorerkrankungen, Frauen sowie Personen ab 65 respektive 70 Jahren
Verwaltungsaufwand und Synergiepotenziale
Auswirkung auf die Prävention von Gesundheitsrisiken und deren Behandlung (Antizipation von möglichen Versicherungsvorbehalten durch Versicherte)
Auswirkungen auf Gesundheitsmanagementsysteme (inkl. Auswirkung einer einheitlichen Arbeitsunfähigkeitsdefinition durch Übernahme des ATSG)
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Derzeit ist die Abdeckung der Lohnfortzahlungsrisiken im Bereich Krankheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sowie Selbständige durch freiwillige Versicherungslösungen abgedeckt. So werden derzeit über 95% aller Taggeldversicherungen (gemessen am Prämienvolumen) nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1) abgeschlossen. Ein sehr kleiner Teil der Taggeldversicherungen wird nach den Regelungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) abgeschlossen. Wie der Bundesrat in der Vergangenheit schon mehrfach ausgeführt hat, zieht er eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Selbstständige gegenwärtig nicht in Betracht, sondern stützt die geltende Regelung mit den sozialpartnerschaftlichen Lösungen, die sich grundsätzlich bewährt hat. Das vorliegende Postulat verlangt eine Auslegeordnung der zurzeit bestehenden Regelungen und des Ausmasses der geschilderten Problemlage. Um dies zu ermitteln, sind viele verschiedene Daten notwendig. Wie bereits bei der Beantwortung des Postulates 23.4474 «Für einen Bericht über die Machbarkeit und Zweckmässigkeit einer obligatorischen eidgenössischen Krankentaggeldversicherung (EO) für Arbeitslose» dargelegt, werden etliche dieser Daten nicht systematisch erhoben. So werden zum Beispiel die gewünschten Zahlen der Sozialhilfekosten nicht bundesweit erhoben und Unterstützungsleistungen sowohl auf Kantons- wie auf Gemeindeebene entrichtet. Auch müssen die Daten aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden (Arbeitgeberschaft, Selbstständigerwerbende, Arbeitnehmer, kleine, mittlere und grosse Unternehmen, öffentlicher Sektor, Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, KVG- und insbesondere VVG-Versicherer usw.), was beim aktuellen Bestehen von einer Vielzahl von individuell ausgestalteten Verträgen und sozialpartnerschaftlichen Lösungen die Erhebung von Daten zusätzlich erschwert. Auch im Rahmen der Beantwortung des Postulates 12.3087 «Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten» hat der Bundesrat ausgeführt, dass die Datenlage in den Bereichen Taggeldversicherung und Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dürftig ist. Die erforderliche Datenbasis ist somit nicht vorhanden, um die im Postulat geforderte aktuelle Problemlage und ihr Ausmass transparent darzustellen. So geht der Bundesrat weiterhin davon aus, dass eine entsprechende Datenerhebung sehr komplex wäre und zu einem personellen und finanziellen Aufwand führen würde, den er für nicht vertretbar erachtet. Deshalb lehnt er das Erstellen eines Berichts im Sinne des Postulates ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.