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24.3487 · Interpellation · 2024-05-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Kontext der Besetzungen von Schweizer Bildungsstätten im April/Mai 2024 stellen sich grundsätzliche Fragen zu deren politischer Diversität und Qualitätssicherung. Deshalb wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Erachten die Universitäten politische Vielfalt als Ziel und falls ja, wie hoch wird dieses in Bezug auf die anderen Ziele gewichtet?

2. Wie verhält sich der aktuelle Stand der politischen Vielfalt an Schweizer Universitäten?

3. Welche Fälle von politischer Diskriminierung an Schweizer Universitäten gibt es?

4. Wie werden die politische Vielfalt und die politische Neutralität von Forschung und Lehre an Schweizer Universität gewährleistet?

5. Wie wird die in Bezug auf Artikel 1 HFGK geforderte Qualität bei Geisteswissenschaften in der Schweiz sichergestellt und wie wird gewährleistet, dass Berufungen, Nachwuchsförderung und Forschungsprojekte nach wissenschaftlichen Kriterien und nicht nach ideologischen Prinzipien (Diversity, Equality, Inclusion DEI) erfolgen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./5. Für die Evaluation von Forschungsprojekten und die Rekrutierung von Hochschulpersonal, die in der Autonomie der Hochschulen liegt, ist die wissenschaftliche Qualität ausschlaggebend. Bei gleicher Qualifikation kommen neben der Exzellenz weitere Kriterien zum Tragen, beispielsweise die Förderung von Frauen im MINT-Bereich im Sinne der Gleichstellung. Für den Forschungs- und Hochschulstandort Schweiz ist zentral, «die besten Talente aus der Schweiz und weltweit zu gewinnen, auszubilden und an sich zu binden» (Strategische Planung 2025–2028 von swissuniversities, S. 29). Mit Blick auf den Bedarf an Fachkräften ist wesentlich, dass die Wirtschaft auf einen weiten Pool von Talenten zurückgreifen kann. Die politische Haltung des Hochschulpersonals spielt bei der Rekrutierung keine Rolle.

2. Die politische Vielfalt an den Hochschulen wird nicht erhoben. Wissenschaftliche Qualität ist das ausschlaggebende Kriterium für die Rekrutierung von Hochschulpersonal (siehe Antwort 1./5.). Die Hochschulen sehen Massnahmen gegen Mobbing, Machtmissbrauch und Diskriminierung vor, dazu gehören auch Diskriminierungen aufgrund weltanschaulicher und politischer Überzeugungen. Die Hochschulen haben entsprechende Anlauf- und Fachstellen eingerichtet (vgl. z.B. Respect Compliance Office der ETH Lausanne oder die Respektstelle der ETH Zürich).

3. Die Registrierung und Behandlung von Fällen politischer Diskriminierung sind Sache der Hochschulen und unterliegen analog zu anderen Diskriminierungsvorfällen dem Datenschutz. Dem Bund sind seitens der beiden ETH keine Fälle politischer Diskriminierung bekannt.

4. Die politische Neutralität oder Objektivität der Institutionen wird mit der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber sichergestellt. Hochschulangehörige dürfen in Ausübung ihrer Funktion keine reputationsschädigenden Handlungen vornehmen und müssen sich an die Regelinstrumente der Hochschule halten (vgl. z.B. Weisungen zu Kommunikation und Meinungsäusserungen der Leitung der Universität Bern vom 4.6.2024). Politische Äusserungen von Hochschulangehörigen erfolgen im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit in ihrer Rolle als Bürgerinnen und Bürger; diese dürfen nicht als institutionelle Positionierungen der jeweiligen Hochschule ausgegeben werden und haben die Rechtsordnung einzuhalten: So sind z.B. üble Nachreden, öffentliche Hassreden, Aufrufe zu Gewalt, Drohungen und Nötigungen verboten. Bei einem Verstoss gegen die Treuepflicht wird in der Regel eine Untersuchung eingeleitet und es kann zu Sanktionen kommen, wie dies beispielsweise an der Universität Bern im Fall des Nahost-Instituts erfolgt ist (17.10.2023 / 1.2.2024). In der wissenschaftlichen Arbeit sind Hochschulangehörige angehalten, auf Objektivität und Unvoreingenommenheit zu achten. swissuniversities hat im Zusammenhang mit den Protesten an den Hochschulen in einem Statement vom 7. Mai 2024 sämtliche Instrumentalisierungsversuche von akademischen Institutionen klar verurteilt.