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24.3559 · Interpellation · 2024-06-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bereits jetzt und mit dem Aufschwung des GPS nutzt eine wachsende Zahl von Lastwagen beispielsweise die Achsen Basel-Laufen-Delémont, Delémont-Saignelégier-La Chaux-de-Fonds und Moutier-Oensingen. All dies, um einige Kilometer und somit ein wenig Steuern einzusparen.

Diese Strassen sind eindeutig nicht für eine intensive Nutzung durch Lastwagen geschaffen und noch viel weniger für ausländische Chauffeurinnen und Chauffeure, welche die Strecken nicht kennen – von den Zeiten mit erschwerten Wetterbedingungen ganz zu schweigen. Solche schweren Lastwagen bremsen den Verkehr der anderen Nutzerinnen und Nutzer: Diese müssen auf engen Strassen, in kurvenreichen Tälern sowie auf hügeligen Routen mit 30 km/h hinter ihnen herschleichen.

Obwohl der Grundgedanke einmal darin bestand, dass der Transitverkehr die Schweiz auf der Schiene durchquert – insbesondere dank all der Investitionen, die der Bund getätigt hat – oder zumindest auf den Autobahnen bleibt, verschiebt sich der internationale Schwerverkehr je länger je mehr auf unsere kleinen Kantonsstrassen. Dieser Umstand wirft ernste Fragen zur Sicherheit und zur frühzeitigen Abnutzung der Infrastrukturen auf. Dabei darf man nicht vergessen, dass Europa die Schweiz erneut dazu drängt, Fahrzeuge mit einer Länge von 25 Metern und einem Gewicht von 60 Tonnen zuzulassen.

Wird man diese ebenfalls bald auf den Kantonsstrassen und in den Dörfern herumfahren sehen? Wird es gegebenenfalls strikte Verkehrseinschränkungen für diese Gigaliner geben? Und was unternimmt der Bundesrat bezüglich des gegenwärtigen Verkehrs, damit die Chauffeurinnen und Chauffeure auf den Autobahnen bleiben? Wie steht es zudem mit der Verlagerung auf die Schiene, wo die angestrebten Ziele noch immer nicht erreicht worden sind?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz gilt für Lastwagen eine Gewichtsbeschränkung von 40 Tonnen. Mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen; SR 0.740.72) erkennt die EU diese Gewichtsbeschränkung für den Strassengüterverkehr in der Schweiz an. Der Bundesrat hält im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Paketansatz mit der EU an dieser Bestimmung fest. Sie ist und bleibt auch in Zukunft ein fundamental wichtiger Aspekt der Schweizer Verkehrspolitik.Um Dörfer und Städte von Durchgangsverkehr zu entlasten, betreibt und unterhält der Bund das Nationalstrassennetz. Dieses übergeordnete Strassennetz bündelt den Verkehr und leitet ihn rasch und direkt in die Zentren und Regionen sowie ins benachbarte Ausland. Damit die Nationalstrassen auch in Zukunft funktionsfähig bleiben und die Bevölkerung wirkungsvoll vor Durchgangsverkehr schützen können, plant der Bundesrat Erweiterungen auf besonders stark belasteten Streckenabschnitten.Die Massnahmen zum Erhalt eines funktionsfähigen Nationalstrassennetzes bewähren sich: Der Strassengüterverkehr wird zu grossen Teilen (rund 70%) auf dem Nationalstrassennetz abgewickelt, welches lediglich 3% des gesamten Strassennetzes ausmacht.Zur Umsetzung der Verlagerungspolitik und deren Zielerreichung gibt der Bundesrat alle zwei Jahre in seinem Verlagerungsbericht Auskunft (www.bav.admin.ch > Verkehrsmittel > Eisenbahn > Güterverkehr > Verlagerung > Verlagerungsbericht).