24.3760 · Interpellation · 2024-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In einer wenig beachteten Medienerklärung verkündete der Bundesrat am 1. Mai 2024, vorerst auf die Teilnahme am Copernicus-Programm zu verzichten. Er begründet dies mit finanziellen Überlegungen. Damit stellt er sich gegen die vom Parlament deutlich überwiesenen Mo Romano 18.4131 und macht eine Kehrtwende gegenüber seinem eigenen Beschluss vom 26. Januar 2022 sowie seinen Aussagen in der BFI-Botschaft, die er erst zwei Monate zuvor verabschiedet hat. Für eine Teilnahme an Copernicus muss ein bilaterales Abkommen mit der EU ausgehandelt werden. Entsprechende Verhandlungen wurden offenbar schon begonnen.
1. Wie kommt der Bundesrat dazu, angesichts der klaren Willensäusserung des Parlaments und entgegen seinen eigenen Entscheiden, so kurzfristig wieder auszusteigen?
2. Was hat dieser Entscheid bei den europäischen Partnern ausgelöst?
3. Wie kann der Entscheid vor dem Hintergrund der Aussagen in der Weltraumpolitik 2023 verstanden werden, in der das Ziel genannt wird, die langfristige Teilnahme an Programmen der EU zu sichern, um damit Wettbewerbsnachteile für Wirtschaft und Wissenschaft zu verhindern?
4. Wie teuer wäre eine Teilnahme an Copernicus? Wie hoch beziffert der Bundesrat durch die Nichtteilnahme am Copernicus-Programm entstehende kurz- und langfristigen Kosten und Verluste für die Schweizer Wirtschaft (z.B. Ausschluss der Schweizer Raumfahrtindustrie, aber auch CleanTech-Startups, aus europäischen Programmen) und Wissenschaft (z.B. fehlende, aktuelle Daten zur Validierung von Klimamodellen)? Wurde diese Güterabwägung vor dem Ausstiegsentscheid überhaupt gemacht?
5. Welche Möglichkeiten hat das Parlament, den Ausstiegsentscheid rückgängig zu machen? Resp. wäre der Bundesrat bereit, sich weiterhin um eine rasche Teilnahme der Schweiz an Copernicus zu bemühen, wenn das Parlament den entsprechenden Kredit in der Budgetdebatte aufstocken würde?
Stellungnahme des Bundesrates
1), 3) und 5) Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 beschlossen, aufgrund der sich verschlechternden Finanzlage des Bundes auf eine Teilnahme an Copernicus im derzeitigen Programmzeitraum, der Ende 2027 ausläuft, zu verzichten. Eine etwaige Beteiligung in der nächsten Programmperiode (2028–2034) wird in der derzeitigen Laufzeit geprüft, sodass den Schweizer Akteurinnen und Akteuren gegebenenfalls die besten Voraussetzungen für die Mitwirkung an den Aktivitäten der neuen Programmperiode geboten werden können. Sollte ein Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union (EU) zustande kommen, wäre bereits eine Grundlage für eine mögliche Beteiligung an Copernicus geschaffen. Das Copernicus-Programm wurde 1998 von der EU und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), zu deren Gründungsmitgliedern auch die Schweiz gehört, ins Leben gerufen. Nach wie vor wird ein Grossteil der Aufgaben für die Durchführung des Programms an EU-Gremien oder zwischenstaatliche Organisationen delegiert, an denen auch die Schweiz beteiligt ist. Schweizer Unternehmen können jedoch nicht an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, die im Rahmen von Copernicus unterstützt werden. 2) Die Europäische Kommission wurde über den Entscheid des Bundesrates informiert und nahm ihn zur Kenntnis. 4) Der finanzielle Beitrag der Schweiz an Copernicus wird für die Jahre 2026 und 2027 auf rund 42,5 Millionen Euro jährlich geschätzt. Zu dieser Summe kommt der Anteil des Schweizer Beitrags an die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) hinzu, mit dem die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Copernicus-Programm gedeckt werden sollen. Die Schweiz verhandelt derzeit über die Teilnahme an dieser Agentur. Um die Daten und Dienste von Copernicus optimal nutzen zu können, hätte die Schweiz eine Reihe von nationalen Begleitmassnahmen ergreifen müssen. Gemäss einer ersten Schätzung wären durch diese Massnahmen Kosten in Höhe von mindestens 3 Millionen Franken pro Jahr entstanden. Durch die Nichtteilnahme an Copernicus entstehen der Schweizer Wirtschaft und anderen Nutzern wie der Forschung kurzfristig keine zusätzlichen Kosten, da die von Copernicus produzierten Daten gemäss der OpenData Policy der EU weiterhin kostenfrei zur Verfügung stehen (s. Art. 49 Abs. 2 der Verordnung [EU] 2021/696 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der EU). In der künftigen Verordnung für den nächsten Programmzeitraum wird die EU festlegen, ob sie diese Zugangsregelung beibehält oder nicht. Weiter kann sich die Schweizer Wirtschaft und Wissenschaft nicht an den Ausschreibungen von Copernicus beteiligen.