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24.3858 · Interpellation · 2024-09-12

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

AHV: Rechenfehler oder Staatsskandal?

Der Rechenfehler des BSV in Zusammenhang mit der AHV schadet dem Vertrauen der Bevölkerung in unsere Institutionen, in die Verwaltung und vor allem in die Politik.

Es wird zwar eine Administrativuntersuchung durchgeführt, die die technischen Gründe für diesen Fehler aufklären soll, aber auch die politische Verantwortung für diesen Fehler muss geklärt werden, da er dem Ruf unserer Institutionen schadet und sich auf zukünftige Abstimmungen sowie auf das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat und das Parlament auswirkt.

Ausserdem ist es bedauerlich, dass der Bundesrat zuerst die Medien und erst dann die Aufsichtskommissionen des Parlaments informiert hat.

Fragen:

  • Warum haben der Bundesrat und das BSV mehr als zwei Monate gewartet, um über diesen schwerwiegenden Fehler zu informieren?

  • Und warum hat der Bundesrat zuerst die Medien informiert und erst dann die Aufsichtskommissionen wie die FK, die GPK und die SGK?

  • An welchem Datum hat das BSV den Bundesrat bzw. Bundesrätin Baume-Schneider über den Fehler informiert?

  • An welchem Datum wurde der Direktor des BSV über den Fehler informiert?

  • Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Berechnungen und Statistiken im Bereich der Altersvorsorge und wie viele Mitarbeitende der Bundesverwaltung sind daran beteiligt? Wie hoch waren die Kosten für die Analyse, die sich als falsch erwiesen hat?

  • Hat die Bundesverwaltung die Kapazitäten und die Kompetenzen, um solche wichtigen Berechnungen durchzuführen, oder müsste sie externe Stellen oder Unternehmen beauftragen? Denn wenn diese Fehler machen, kann sie eine Erklärung verlangen und müsste die Kosten nicht übernehmen.

  • Der Rechenfehler ist zwar ans Licht gekommen, als bereits Bundesrätin Baume-Schneider das EDI leitete, aber welche Verantwortung trägt der ehemalige Bundesrat Berset, der Zum Zeitpunkt, zu dem der Fehler gemacht wurden, Vorsteher des EDI war?

  • Wurde der Rechenfehler erst spät publik gemacht, um die Kandidatur des ehemaligen Bundesrats Berset als Generalsekretär des Europarats nicht zu gefährden?

  • Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Institutionen und vor allem in das BSV wieder herzustellen? Erwägt er in diesem Zusammenhang, die im Amt für den Fehler verantwortlichen Personen zu entlassen?

Stellungnahme des Bundesrates

1–4 und 7–8. Bei Kontrollarbeiten hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zwei mathematische Formeln im Berechnungsprogramm der AHV-Finanzperspektiven entdeckt, die langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben der AHV führten. Nach einer ersten Schätzung der unplausiblen Abweichungen Ende Mai hat das BSV in der Folge zwei alternative Berechnungsmodelle entwickelt, um die Grössenordnung der Überschätzung zu ermitteln. Es hat zudem zwei externe Institute damit beauftragt, je ein Modell für die AHV-Ausgaben zu entwickeln, um die eigenen Modelle überprüfen und dem Bundesrat und Parlament möglichst rasch wieder verlässliche Finanzperspektiven für den politischen Entscheidungsprozess zur Verfügung stellen zu können.Das BSV hat Mitte Juli 2024 die Departementsvorsteherin EDI und Anfang August 2024 die Öffentlichkeit über die notwendige Korrektur der AHV-Finanzperspektiven informiert. Der Bundesrat sowie die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit sind bereits vorgängig über diese Kommunikation informiert worden. Eine vom Eidgenössischen Departement des Innern angeordnete Administrativuntersuchung untersucht die Gründe, Verantwortlichkeiten, Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, und die internen Prozesse. Dabei wird auch Genaueres zur zeitlichen Abfolge dargelegt. Der Bericht wird bis Ende 2024 erwartet. 5-6. Der zuständige Bereich Mathematik im BSV umfasst seit Februar 2024 11 Personen bzw. rund 9 Vollzeitstellen. Davor waren es 7 Vollzeitstellen. Diese Mitarbeitenden erarbeiten die prospektiven Berechnungen der Finanzhaushalte der AHV, IV, EO, Ergänzungsleistungen, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und den Familienzulagen, berechnen die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Haushalte der Sozialversicherungen und des Bundeshaushaltes und bearbeiten Durchführungs- und Beitragsfragen in der ersten, zweiten und dritten Säule. In die Arbeiten der Aktualisierung der Finanzhaushalte der AHV sind diese fachlich qualifizierten Mitarbeitenden zu unterschiedlichen Zeitpunkten involviert. Der gesamte zeitliche Anteil dieser konkreten Aufgaben bzw. deren Kosten lassen sich nicht ermitteln. Eine dauerhafte Externalisierung der Arbeiten würde dem hohen Stellenwert dieser Kernaufgabe nicht entsprechen und wäre mit Risiken verbunden, etwa einem Verlust an Know-how, Servicequalität und Transparenz. Die Finanzperspektiven werden im Auftrag des Bundesrates oder des Parlamentes für die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen, für die Beantwortung parlamentarischer Vorstösse oder im Auftrag der parlamentarischen Kommissionen bei der Behandlung von Gesetzesvorlagen herangezogen, oder mit neuen Parametern berechnet, um Varianten zur Finanzierung oder die Auswirkungen von Reformen darzustellen. Diese Bedürfnisse müssen oft in einer kurzen Frist erfüllt werden, was bei einem Einbezug von externen Akteuren in Frage gestellt wäre. Zuletzt sind auch die Vertraulichkeit und die Informationssicherheit sicherzustellen. Die Erfahrungen mit den externen Gutachten von Demografik und KOF zu den Ausgabenprojektionen der AHV haben zudem gezeigt, dass bereits geringfügige Änderungen der Rahmenbedingungen und Annahmen zu grösseren Abweichungen führen können. Daher ist eine interne Kontrolle anhand von verschiedenen Modellen nötig, um möglichst solide technische Grundlagen zur Verfügung zu stellen. 9. Das BSV hat bereits mehrere Massnahmen ergriffen. Die am 16. September 2024 aktualisierten Finanzperspektiven wurden mit einer Dokumentation ergänzt, welche die verwendeten Modelle erläutert. Darüber hinaus wird das BSV demnächst das aktuelle Berechnungsmodell mit den entsprechenden Daten sowie die Schlussberichte der externen Gutachten veröffentlichen. Das BSV wird sich zudem künftig auf mehrere Modelle abstützen, um die Finanzperspektiven plausibilisieren zu können. Ausserdem werden die AHV-Finanzhaushalte künftig mit Bandbreiten dargestellt. Damit kann vor allem für die längere Frist deutlich gemacht werden, mit welchen Unsicherheiten gerechnet werden muss. Das EDI hat ferner beschlossen, eine externe Kontrolle für die verwendeten Modelle der Invalidenversicherung und der anderen Sozialversicherungen (Ergänzungsleistungen, Erwerbsaufallentschädigung, Überbrückungsleistungen, Familienzulagen in der Landwirtschaft) in Auftrag zu geben. Sollte die Administrativuntersuchung weiteren Handlungsbedarf aufzeigen, so wird das EDI gemeinsam mit dem BSV die erforderlichen Massnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der AHV-Finanzperspektiven sicherzustellen.