Trifluoracetat ist reproduktionstoxisch, es verursacht Missbildungen bei Kaninchen. Wird es in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln verboten?
24.3915 · Interpellation · 2024-09-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Ewigkeitschemikalien Trifluoracetate (TFA) galten in der EU und in der Schweiz für Mensch und Tier lange als unbedenklich. Eine neue Studie von Bayer zeigt jedoch schwere Missbildungen bei Föten von Kaninchen, deren Mütter TFA im Futter erhielten. Deutschland hat deshalb der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beantragt, TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B einzustufen. Was tut die Schweiz? Wird zugewartet mit der Widerrufung von Zulassungen entsprechender Wirkstoffe, geht wertvolle Zeit verloren, in der sich das möglicherweise reproduktionstoxische TFA in der Umwelt weiter anreichert.
Landwirtschaftlichen Pflanzenschutzmittel (PSM) sind gemäss dem deutschen Umweltbundesamt und der österreichische Umweltbehörde die Hauptquelle für TFA in der Umwelt. In der Schweiz zeigen Messungen des Vereins ohneGift aus dem Jahre 2021 an Gewässern, die ihr mit Einzugsgebiet im intensiv genutzten Kulturland haben, hohe TFA-Werte. Demgegenüber lagen die TFA-Werte aus Gewässern mit alpinem Einzugsgebiet markant tiefer.
Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
Welche Quellen (PSM, Kältemittel, Treibgase, Arzneimittel, Biozide) für Belastungen der Umwelt mit TFA sind heute bekannt? Welchen Anteil tragen die zugelassenen PSM in der Schweizer an der TFA-Belastungen der Gewässer bei?
In der Schweiz sind 29 Wirkstoffe in PSM zugelassen, die sich in der Umwelt zu TFA abbauen und sich im Wasserkreislauf als Ewigkeitschemikalie anreichern. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme zum Schutz des Trinkwassers und der Gewässer müsste die Bewilligungen für PSM mit Wirkstoffen, die sich zu TFA abbauen, widerrufen werden. Ist dieser Handlungsbedarf erkannt und wie sieht der Zeitplan aus?
Im Rahmen von Monitoring-Programmen des Bundes (NAWA, NAQUA) wurde bereits im Jahre 2022 TFA gemessen. Diese Daten sind noch nicht veröffentlicht. Wann werden diese Daten veröffentlicht? Weshalb dauert es so lange?
Was macht die Schweiz, wenn TFA in der EU als reproduktionstoxisch in die Kategorie 1B eingestuft wird? Gilt TFA dann als relevanter Metabolit nach Art. 3 Abs. 1 Bst. z. ac. Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)[1] und werden die Bewilligungen für PSM, die sich zu TFA abbauen, widerrufen?
Plant der Bundesrat, das Thema TFA in den dringend nötigen Aktionsplan PFAS aufzunehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Es gibt diverse Vorläuferverbindungen, die sich in der Umwelt zu Trifluoracetaten (TFA) abbauen können. Darunter fallen teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW, HFO), welche heute als Kältemittel, Treibgase, Lösungs-, Schäumungs- und Löschmittel eingesetzt werden, sowie verschiedene Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Bioziden. In Fliessgewässern kann zudem die Einleitung industrieller Abwässer über die Kläranlagen punktuell zu erhöhten TFA-Konzentrationen führen. Laufende Untersuchungen zeigen, dass PSM eine wichtige, aber nicht die einzige Quelle sind. 2) und 4) TFA ist persistent und baut sich in der Umwelt nicht ab. Ohne eine signifikante Verringerung der Emissionen werden die Konzentrationen in der Umwelt weiter steigen. TFA gelangt über verschiedene Eintragspfade in die Gewässer (siehe Frage 1), deshalb würde eine Massnahme einzig in Bezug auf die Pflanzenschutzmittelbewilligungen nur eine beschränkte Wirkung erzielen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) steht bezüglich einer Regelung von TFA im Trinkwasser im Austausch mit der Europäischen Union (EU). In Koordination mit der EU wird es prüfen, welche Massnahmen angezeigt sind. Die toxikologischen Eigenschaften, insbesondere die Reproduktionstoxizität von TFA, werden derzeit in der EU durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt. Ein Ergebnis wird für Herbst 2025 erwartet. Die EU-Kommission wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden und eine allfällige Anpassung oder einen Widerruf der betroffenen Wirkstoffgenehmigungen vornehmen. Die Schweiz wird die Beurteilung der EFSA zu TFA und die Entscheide der EU in ihre Überlegungen einfliessen lassen. Bei Widerruf einer Wirkstoffgenehmigung in der EU käme Artikel 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zur Anwendung, d. h. der Wirkstoff würde auch in der Schweiz gestrichen, und gleichzeitig würden die Bewilligungen aller PSM mit diesem Wirkstoff zurückgezogen. Sollten Wirkstoffgenehmigungen angepasst werden, kann in der Schweiz eine Überprüfung von PSM-Bewilligungen durchgeführt werden (Art. 29 oder 29a PSMV). 3) Im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2022 und 2023 gemeinsam mit den kantonalen Fachstellen eine Pilotstudie zu TFA im Grundwasser durchgeführt. Weitere Messungen im Niederschlag und in ausgewählten grossen Flüssen und Seen fanden in einer Spezialstudie des BAFU zwischen Ende 2020 und Ende 2023 statt. Die Resultate werden aktuell analysiert und sollen bis Ende 2024 veröffentlicht werden. 5) TFA gilt gemäss OECD-Definition als PFAS und ist somit Gegenstand des Berichtes in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien». Der Bericht ist aktuell in Arbeit und soll voraussichtlich Ende 2025 vom Bundesrat verabschiedet werden.