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24.3966 · Interpellation · 2024-09-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

DigiSanté ist das Programm des EDI zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Das ganze Programm umfasst rund 50 Projekte.

Für die Umsetzung dieses Programms im Zeitraum von zehn Jahren (2025 – 2034) beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken. Während der Sommersession 2024 hat das Parlament diesen Kredit genehmigt.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welches sind die nächsten Etappen?

  • Welche neuen Projekte werden zuerst gestartet?

  • Wie wurde die Priorisierung der Projekte vorgenommen?

  • Für wann werden die ersten konkreten Ergebnisse erwartet?

  • Wie plant der Bundesrat, das Parlament regelmässig über die laufenden Arbeiten zu informieren?

  • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Umsetzung stringent und zielgerichtet abläuft?

  • Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, damit die Kosten das geplante Budget nicht übersteigen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Bis Ende 2024 wird die Initialisierungsphase abgeschlossen. 2025 startet die Umsetzung des Programms DigiSanté. Generell wird der Fokus in der frühen Umsetzungsphase auf Arbeiten gerichtet, die viel Zeit in Anspruch nehmen (z.B. Rechtsetzungsprojekte oder umfassende Digitalisierungsvorhaben) sowie auf solche, bei denen eine Richtungsweisung für die Branche von grosser Bedeutung ist. Bei den Behördenleistungen (Paket 3 von DigiSanté) werden folgende laufende Vorhaben mit Hochdruck weitergeführt: Das Projekt «Informationssystem Aufsicht Krankenkassen», die elektronische Plattform mit der Spezialitätenliste und das Projekt «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung». Neu gestartet wird etwa das Projekt «Standards im Gesundheitswesen». 3. Gemäss dem Bundesbeschluss zu DigiSanté priorisiert das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) unter Einbezug der Programmorgane und der externen Akteure die Vorhaben inhaltlich und zeitlich. Der erwartbare Nutzen für die Akteure sowie die Patientinnen und Patienten ist massgeblich für die Priorisierung, die regelmässig überprüft und angepasst wird. Die Priorisierung der Vorhaben wird im Rahmen des Branchengremiums besprochen. 4. und 5. Die Frage nach den konkreten Ergebnissen kann nicht generell beantwortet werden, da die einzelnen Projekte separate Zeitpläne haben. Bundesrat und Parlament werden jährlich über den Fortschritt des Programms informiert. Eine erste Berichterstattung findet im Herbst 2025 statt und soll erste konkrete Ergebnisse enthalten. Die Berichterstattung wird gegenüber den federführenden Kommissionen, also der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit sowie der Finanzkommission, mittels einer Notiz erfolgen. Ebenfalls informiert wird die Geschäftsprüfungskommission als Aufsichtskommission. 6. Für jedes Projekt werden Ziele definiert, die mit den strategischen Zielen von DigiSanté in Einklang stehen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens. Die Arbeiten zu einem umfassenden Portfoliomanagement im Bundesamt für Gesundheit sind in Gange. Die DigiSanté-spezifischen Projekte des Bundesamtes für Statistik werden darin integriert. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Projekte untereinander abgestimmt sind und sie alle auf die strategischen Ziele von DigiSanté einzahlen. 7. Der Bundesbeschluss hat klare Vorgaben definiert: Die Freigabe des Kredits erfolgt durch den Bundesrat pro Vorhaben. Er kann diese Kompetenz an das EDI delegieren. Ergänzend dazu wurde definiert, dass die Delegation an das EDI nur erfolgen darf, wenn der Betrag von CHF 20 Millionen pro Projekt nicht überschritten wird. Die Kostenüberprüfung findet somit jeweils bei der Freigabe pro Projekt statt. Die Projekte folgen den Controlling-Vorgaben des Bundes, der Fortschritt der Projekte wird zusätzlich quartalsweise dem Programmausschuss DigiSanté rapportiert und je Projekt durch spezifische Projektausschüsse überwacht.