24.400 · Parlamentarische Initiative · 2024-02-02
Finanzdepartement
In Kommission des Nationalrats
Ausgangslage
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 09.04.2024
Vor einem Jahr befand sich die Bundesversammlung in der unbefriedigenden Situation, dass die Wirkung ihrer Beschlüsse zu den Krediten betreffend die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS als rein deklaratorisch bezeichnet wurde. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates teilt die Auffassung ihrer Schwesterkommission, dass die Wirkung solcher Kreditbeschlüsse geklärt werden sollte.
Die SPK des Ständerates gibt einstimmig ihre Zustimmung zu der von der Schwesterkommission eingereichten Kommissionsinitiative, mit welcher diese Klärung vorgenommen werden soll (24.400). Die Räte haben vom Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation beschlossene bzw. eingegangene dringliche Kredite oder Verpflichtungen nachträglich zu genehmigen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Wirkung dieser Genehmigungsbeschlüsse in verschiedenen Krisen (Swissair, UBS-Rettung, Corona, CS-Übernahme) unterschiedlich beurteilt wurde. Im Falle der CS-Übernahme wurde von Experten Zweifel an der rein deklaratorischen Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung geäussert. Die Nationalratskommission kann nun Lösungsvorschläge erarbeiten, welche für zukünftige Fälle mehr Klarheit schaffen sollten.
Auskünfte
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)
spk.cip@parl.admin.ch
Staatspolitische Kommission (SPK)
Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates
Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 26.06.2026
Seit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Frühjahr 2023 haben sich die Finanzkommissionen und die Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte mehrfach mit der Rolle des Parlaments bei der Genehmigung dringlicher Kredite auseinandergesetzt. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beschloss in diesem Zusammenhang die Kommissionsinitiative 24.400, die unter anderem darauf abzielt, die rechtlichen Folgen zu klären für den Fall, dass das Parlament Krediten, die von der Finanzdelegation (FinDel) im Dringlichkeitsverfahren bewilligt wurden, die nachträgliche Genehmigung versagt. Die SPK-N hat die FK-N ersucht, zu ihrem Vorentwurf zur Umsetzung der Initiative Stellung zu nehmen. Die FK-N hat die von der SPK-N vorgeschlagene Lösung und ein auf ihr Ersuchen vom FK- und FinDel-Sekretariat ausgearbeitetes Alternativmodell eingehend geprüft und sich dann mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, am Status quo festzuhalten. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit haben das geltende Recht und die bestehende Praxis den Vorteil, dass der Bundesrat sehr rasch und wirksam handeln kann. Dank des Notrechts hat der Bundesrat die Möglichkeit, eine Rechtsgrundlage zu schaffen und gestützt auf diese der FinDel einen Kreditantrag zu unterbreiten. Der Bund ist auf diese Weise überaus handlungsfähig und kann bei Krisen sehr schnell unterstützend eingreifen. Das Parlament wird in den Entscheidprozess einbezogen durch das Erfordernis der nachträglichen Genehmigung.
Auskünfte
Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)
fk.cdf@parl.admin.ch
Wortlaut
Das Verfahren zur Genehmigung dringlicher Kredite gemäss Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes ist zu überprüfen und wenn nötig so anzupassen, dass
die Wirkung der Finanzbeschlüsse der beteiligten Organe geklärt wird,
eine möglichst breite demokratische Legitimation solcher Beschlüsse gegeben ist und
die Handlungsfähigkeit des Staates gewahrt bleibt.
Zu diesem Zwecke ist zu prüfen, ob
die rechtliche Wirkung der Finanzbeschlüsse der parlamentarischen Organe, insbesondere der Finanzdelegation und der Bundesversammlung, im Dringlichkeitsverfahren nach Art. 28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes gesetzlich klarer definiert werden soll,
die entsprechenden Kompetenzen zwischen den verschiedenen parlamentarischen Organen zu präzisieren sind und
die Finanzdelegation so zusammengesetzt werden soll, dass unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit möglichst viele Fraktionen darin vertreten sein können.
Begründung
Nach der parlamentarischen Nichtgenehmigung der Kredite im Zusammenhang mit der Übernahme der CS durch die UBS im Frühling 2023 wurde die Frage diskutiert, welche Wirkung dieser Nichtgenehmigung zukommt, nachdem die Finanzdelegation den Krediten zugestimmt hat. Es kann dem Ansehen des Parlamentes schaden, wenn die Wirkung seiner Beschlüsse unklar ist. Es soll deshalb geprüft werden, ob mit rechtlichen Anpassungen hinreichend geklärt werden kann, welche Wirkungen den Finanzbeschlüssen der Finanzdelegation und anschliessend der Bundesversammlung zukommt. Eine allfällige Lösung müsste sowohl dem Erfordernis der möglichst breiten demokratischen Legitimation von Finanzbeschlüssen, als auch dem Erfordernis der Handlungsfähigkeit des Staates genügen.