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24.4000 · Postulat · 2024-09-25

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, entweder dem Parlament einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten oder eine oder mehrere Massnahmen vorzusehen und einen Bericht vorzulegen, um die optimale Nutzung unseres Wohnraums zu fördern und zu erleichtern.

Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte beinhalten:

  • Analyse der derzeitigen Unternutzung des Wohnraums und der Mechanismen, die zu einer ungenügenden Nutzung führen.

  • Einfluss des Unternutzungsabzugs bei der Berechnung des Eigenmietwerts auf die Belegung des Wohnraums.

  • Untersuchung des fehlenden Anreizes, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, da oft eine höhere Miete bezahlt werden muss.

Begründung

Ein grosser Teil des vorhandenen Wohnraums wird nicht voll genutzt, da sich die Grösse der Haushalte von Mieterinnen und Mietern oder Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern verändert.

Solche Situationen können nicht beeinflusst werden (Auszug der Kinder, Tod der Partnerin oder des Partners usw.). Dadurch wird Wohnraum für Wohnungssuchende knapp, und die Mieten übersteigen die Mietpreise der laufenden Mietverträge, auch für kleine Wohnungen.

Der Bund und einige Kantone gewähren zudem eine Steuerermässigung für nicht genutzten Wohnraum. Der geforderte Bericht soll die Ursachen für die ungenügende Nutzung von Wohnraum ermitteln und Massnahmen eruieren, um den Missstand zu beheben.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Was Unternutzung von Wohnraum bedeutet, lässt sich unterschiedlich definieren. Analysen des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass eine Zimmerzahl, welche die Personenzahl im jeweiligen Haushalt um mehr als eins überschreitet, im Jahr 2022 in 35,6 Prozent aller Mietwohnungen zu verzeichnen ist, während dies im Eigentum 68,6 Prozent der Wohnungen betrifft. Wird die Grenze für Unternutzung bei mehr als zwei angesetzt, reduzieren sich diese Werte auf 8 Prozent bei Mietwohnungen und auf 38,8 Prozent im Wohneigentum.Der Unternutzungsabzug, der den steuerlichen Eigenmietwert reduziert, ist im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) verankert. Zwölf Kantone kennen ähnliche Bestimmungen bezüglich Unternutzung. Auf Bundesebene gibt es allerdings keine Daten bezüglich der Verbreitung des Unternutzungsabzugs. Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts, die derzeit im Parlament beraten wird, hätte zur Folge, dass der Unternutzungsabzug obsolet würde.Bezüglich mangelnder oder sogar fehlender Anreize für eine Verkleinerung des Wohnraums ist im Bereich Miete auf die Diskrepanz zwischen Angebots- und Bestandesmieten hinzuweisen. Diese hat sich in letzter Zeit wieder vergrössert. Bereits im Jahr 2018 analysierte eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in Auftrag gegebene Studie (https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/Wohnungsmarkt/studien-und-publikationen/Angebotsmieten.html) die entsprechenden Wirkungen des Mietrechts und zeigte, dass diese Diskrepanz u.a. die Umzugsbereitschaft der Mieter senkt. Die Studie zur Entwicklung der Altbestandesmieten im Kontext etablierter Mietpreisindizes vom April 2024 (https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/Wohnungsmarkt/studien-und-publikationen/analyse_altbestandesmieten.html) bestätigte entsprechende Befunde. Auch wurde nachgewiesen, dass die Umzugsbereitschaft mit steigendem Lebensalter generell sinkt. Da Eigentümerinnen und Eigentümer im Durchschnitt älter sind als Mieterinnen und Mieter, hat auch dies einen Einfluss auf die geringere Umzugsbereitschaft bei Wohneigentum. Diese Fragestellungen werden zurzeit im Rahmen einer Studienreihe der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag u.a. des BWO vertieft untersucht. In diesem Rahmen sollen auch allfällige Anreize zur Steigerung der Umzugsneigung und -häufigkeit analysiert werden. Die abschliessende Studie ist im Frühjahr 2025 zu erwarten.Welche Instrumente zur Steuerung des Wohnflächenkonsums grundsätzlich zur Verfügung stehen, wurde in einer 2016 publizierten Studie (https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/wohnungspolitik/studien-und-publikationen/analyse-wohnflaechenkonsum.html) dargelegt.Der Weg, um spezifisch im Mietbereich Anreize für einen Umzug in eine kleinere Wohnung zu schaffen, würde über eine Mietrechtsrevision führen. Mehrere Versuche, das Mietrecht zu revidieren, sind jedoch in den vergangenen Jahrzehnten gescheitert.Aufgrund der zahlreichen bereits vorliegenden Studien und Analysen würde ein Postulatsbericht keinen wesentlichen Mehrwert bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.