24.4006 · Motion · 2024-09-25
Bundeskanzlei
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden sollen künftig über digitale Kanäle stattfinden. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Technologieplattform bzw. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen.
Begründung
Die jüngsten Entwicklungen mit möglicherweise auf betrügerische Art und Weise zustande gekommenen Initiativen gefährden die Demokratie. Es ist eine nicht tolerierbare Tatsache, dass ein unregulierter Markt mit dubiosen Akteuren entstanden ist. Nebst Regulierungsmassnahmen, ist jetzt entschlossenes Handeln auch auf Prozessebene notwendig. Nicht nur aus Sicherheits- sondern auch aus Effizienzgründen ist es angezeigt, das demokratische Instrument der Unterschriftensammlung rascher als ursprünglich geplant ins digitale Zeitalter zu überführen. Der Sammel- und Verifizierungsprozess soll neu (auch) digitalisiert ablaufen (E-Collecting).
Ein praxisorientiertes Konzept und moderne Technologien ermöglichen eine Umsetzung, ohne Sammelaktionen zu verkomplizieren oder nicht-affine bzw. mit elektronischen Geräten wenig vertraute Personen auszuschliessen (ob ausnahmsweise weiterhin handschriftliche Unterschriften möglich sein sollen, wäre zu prüfen). Insbesondere die Registrierung, Kontrolle und Zählung der geleisteten Unterschriften wird auf dem digitalen Weg bedeutend einfacher. Der Aufwand für Gemeindeverwaltungen und Bundesbehörden dürfte beträchtlich sinken. Personen, die beim Schreiben beeinträchtigt sind, können ihre Unterschrift einfacher leisten. Investitionen zahlen sich darum auf jeden Fall aus.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst es, die Digitalisierung auch im Bereich der Unterschriftensammlungen für Volksbegehren anzugehen. Wie der Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3607 SPK-N «Elektronisches Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden» deutlich macht, stellen sich im Zusammenhang mit der elektronischen Unterschriftensammlung auf konzeptioneller Ebene zahlreiche Fragen, die eine staatspolitische Dimension haben. Insbesondere die Sicherheit und das Vertrauen der Stimmbevölkerung können massgeblich von der organisatorischen und technischen Ausgestaltung von E-Collecting abhängen. Der Bundesrat hat als Folge der Erkenntnisse aus dem oben genannten Postulatsbericht die Bundeskanzlei beauftragt, ein Vorprojekt zu starten, das unter Einbezug von Kantonen und Gemeinden, interessierten Akteuren aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft und Fachkreisen die Grundlagen für beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting ausarbeitet und in einem entsprechenden Umsetzungskonzept samt Rechtsgrundlagen mündet. In diesem Rahmen gälte es namentlich die Zuständigkeiten bei der Abwicklung der Prozessschritte mit elektronischen Unterschriftensammlungen festzulegen. Ein besonderer Akzent ist dabei auf allfällige Prüfaufgaben und, davon abgeleitet, den Einsatz technischer Prüfmöglichkeiten zu legen, die unter Wahrung des Stimmgeheimnisses eingesetzt werden können. Weiter ist besonders zu berücksichtigen, dass die Stimmregister in den meisten Fällen durch die Gemeinden geführt werden und dass eine technische Lösung idealerweise auch E-Collecting für Volksbegehren auf kantonaler und kommunaler Ebene ermöglichen sollte. Nach Ansicht des Bundesrates sollten allfällige Arbeiten im Zusammenhang mit E-Collecting unter den Prämissen aufgenommen werden, dass zunächst in begrenztem Umfang Erfahrungen mit E-Collecting gesammelt werden sollen und dass E-Collecting die Unterschriftensammlung auf Papier nicht ersetzen, sondern ergänzen würde. Die vorliegende Motion lässt aber wenig Spielraum zur Berücksichtigung dieser Aspekte. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, so dass der Bundesrat mit der Durchführung des bereits erwähnten Vorprojekts beauftragt werden könnte.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.