24.4007 · Interpellation · 2024-09-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den vergangenen Wochen wurden PFAS in den Schweizer Medien breit thematisiert. Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat Moser (22.4585) und der Motion Maret (22.3929) bereits zwei konkrete Aufträge erteilt.
Es ist mir bekannt, dass bezüglich dem Postulat Moser Arbeiten unterwegs sind, die auch eine Befragung verschiedener Stakeholder wie Kantonale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbände einschlossen. Es ist anzunehmen, dass diese Befragung aber vor allem Bezug auf ein Dokument des Dänischen Umweltamtes nimmt. Dessen Relevanz für die Schweiz ist für mich nicht nachvollziehbar.
Warum hat der Bundesrat nicht längst eine, dem Dänischen Grundlagenpapier entsprechende Auslegeordnung über Stoffflüsse und Emissionswege von den sehr unterschiedlichen PFAS für die Schweiz vorgenommen oder veranlasst, und wann wird das nun nachgeholt? Bis wann können wir mit den erforderlichen Grundlagen für zielgerichtete Regulierungen, welche die wirklichen Risiken adressieren sollen, rechnen?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass neben dem Fachwissen von universitären Forschungsinstitutionen, ETHs, Nichtregierungsorganisationen und kantonalen Behörden auch das Wissen und die Praxiserfahrung unserer Schweizer Industrie- und Gewerbebetriebe in die Arbeiten, speziell betreffend Motion Maret einfliessen?
Ohne die technische Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) können relevante Teile der Schweizer Wirtschaft nicht operieren (z.B. Dichtungen, Beschichtungen, Isoliermaterial). Neben der Verwendung in Produktions- und Forschungseinrichtungen sind PFAS auch Bestandteil von Human- und Veterinärmedikamenten (gegen 30% der Wirkstoffe fallen unter die PFAS-Definition). Und auch eine Vielzahl von medizinaltechnischen Instrumenten ist ohne die Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) nicht gewährleistet.
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass neben aller Sorgen, welche die Publikation durch kantonale Behörden von Messresultaten zu einigen wenigen PFAS auslösen können, die Wichtigkeit von sicheren gewerblichen und industriellen Anwendungen bestimmter anderer PFAS angemessen berücksichtigt wird – und somit eine ausgewogene Güterabwägung zwischen Nutzen und potenziellen Risiken erfolgt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die im Rahmen des Postulats Moser (22.4585) durchgeführte Stakeholder-Umfrage zielt in erster Linie darauf, Informationen über umgesetzte und geplante Massnahmen hinsichtlich PFAS zu erfassen, die Bedürfnisse von Kantonen, Wirtschaft und weiterer Stakeholder einzuholen sowie die aus Schweizer Sicht relevanten Informationslücken zu schliessen. Bezüglich der Stoffflussanalyse für Dänemark wurden zum Beispiel die Industrieverbände zur Übertragbarkeit der Erkenntnisse aus dieser Studie für die Schweiz befragt und somit die Erfahrung aus der Schweizer Praxis abgeholt. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hat die ETH Zürich 2020 eine Übersicht über die Verwendung von PFAS erstellt. Die Übersicht deckt mehr als 1400 unterschiedliche PFAS in über 200 Anwendungen ab. Detaillierte Informationen zu den Verwendungsmengen und Anwendungsbereichen können aktuell nur durch die Branche bereitgestellt werden. Spezifisch betreffend Verwendung von PFAS in der Galvanikbranche hat das BAFU 2020 einen Bericht veröffentlicht, weitere Berichte zu Skiwachsen und zu Schaumlöschmitteln werden in den nächsten Monaten folgen. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Maret (22.3929) finden aktuell die Grundlagenarbeiten zur Herleitung der Werte, welche in die relevanten Verordnungen aufgenommen werden sollen, statt. Neben den erwähnten Forschungsinstitutionen und kantonalen Behörden sind insbesondere die Zementindustrie über cemsuisse und die Wasserwirtschaft über den Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) eingebunden. Weitere Branchenverbände werden bei Bedarf konsultiert. Die Schweiz verfolgt aktuell eng die Arbeiten in der EU, welche eine breite Beschränkung von PFAS zum Ziel haben. Die Regelungen sollen Ausnahmen enthalten für Verwendungen, für welche heute noch kein Ersatz vorliegt. Die Ausschüsse für Risikobewertung und für Sozioökonomische Analyse der Europäischen Chemikalien-Agentur führen aktuell die dazu notwendigen Abklärungen durch. Human- und Veterinärmedikamente sind vom Geltungsbereich der in der EU vorgesehenen Beschränkung von PFAS ausgenommen. Nach Abschluss dieser Arbeiten in der EU wird der Bundesrat eine Angleichung des Schweizer Rechts prüfen. Berücksichtigt werden dabei auch die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft.