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24.4034 · Motion · 2024-09-26

Bundeskanzlei

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Verbot der bezahlten Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden festzulegen. Es soll nicht mehr erlaubt sein, externe Unternehmen anzustellen, die gegen Bezahlung Unterschriften sammeln. Weiterhin erlaubt bleiben soll jedoch die Sammlung durch eigene Angestellte.

Begründung

Die jüngsten Enthüllungen zur Häufung gefälschter Unterschriften bei Volksinitiativen sind schockierend und es müssen unbedingt Massnahmen ergriffen werden. Das ist für das Vertrauen in unser politisches System und in unsere Institutionen zentral. Wir können nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Nicht zu handeln, wäre eine Einladung, weiter zu fälschen.

Die gesetzlichen Grundlagen müssen somit so angepasst werden, dass die kommerzielle Unterschriftensammlung verboten wird. Durch die Bezahlung externer Personen für das Sammeln von Unterschriften und insbesondere die Bezahlung pro Unterschrift entsteht ein Anreiz zur Fälschung von Unterschriften. Für einen glaubwürdigen Schutz der Demokratie muss bei Initiativen und Referenden somit künftig auf solche bezahlten Unterschriften verzichtet werden. Einzig möglich bleiben soll, dass eigene Angestellte gegen Bezahlung Unterschriften sammeln.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär einig, dass das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und -bürger in die Rechtsmässigkeit der Prozesse von eidgenössischen Volksbegehren für das politische System und unsere Institutionen zentral ist. Deshalb sollen die zur Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft werden, um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung, indem Verdachtsfälle konsequent zur Anzeige gebracht werden, ist auch auf die Prävention zu setzen, wozu die bestehenden Abläufe zu optimieren sind. So hat die Bundeskanzlei einen permanenten runden Tisch einberufen mit dem Ziel, zusammen mit den Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden einen Verhaltenskodex zu entwickeln. Mögliche Inhalte des Kodexes sind etwa der Verzicht auf die Sammlung von Unterschriften ohne expliziten Auftrag, die Kennzeichnung von Unterschriftenlisten zwecks Nachvollziehbarkeit der involvierten Sammelakteure, eine Offenlegung der Zusammenarbeit mit bezahlten Sammelorganisationen sowie weitere Sorgfaltspflichten und Transparenzregeln (siehe Website der Bundeskanzlei>Politische Rechte>Volksinitiativen>Runder Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen). Eine solche Form der Selbstregulierung entspricht dem pragmatischen Charakter unserer direktdemokratischen Prozesse. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat ein umfassendes Verbot von bezahlten Unterschriftensammeln durch externe Personen nach wie vor ab: Insbesondere könnte das Verbot den Zugang zu den Volksrechten für gewisse Akteure einschränken. Das Sammeln gegen Entgelt durch externe Personen kann für finanzschwächere Komitees aus der Zivilgesellschaft, die sich nicht auf etablierte Strukturen und Verteilkanäle stützen können, günstiger sein als zum Beispiel ein Massenversand von Unterschriftenbögen mit grossem Streuverlust. Ein entsprechendes Verbot könnte also dazu führen, dass nur noch Gruppierungen mit etablierten Strukturen das notwendige Unterschriftenquorum erreichen. Sollten die bisher initiierten Massnahmen jedoch nicht greifen, so wären zu einem späteren Zeitpunkt gesetzgeberische Massnahmen zu erwägen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.