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24.4058 · Interpellation · 2024-09-26

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat (BR) folgende Fragen zu beantworten:

1. Was sagt der BR dazu, dass Firmen, die pflegende Angehörige anstellen, vor allem in der Deutschschweiz und im Tessin derzeit wie Pilze aus dem Boden schiessen und den Grossteil der Entschädigung (Kenner sprechen von CHF 50-100 pro h!) abschöpfen, welche die OKP und die öffentliche Hand leisten?

2. Von welchen finanziellen Auswirkungen in den kommenden Jahren geht der Bundesrat aus, dies mit Blick auf die demografische Entwicklung?

3. Ist der BR nicht auch der Meinung, dass mit der genannten, immer mehr aufkommenden Praxis auch die bisher selbstverständliche, echt solidarische und unentgeltliche Beistandspflicht, die seit jüngst eine bessere Unterstützung von betreuenden Angehörigen vorsieht, desavouiert bzw. hintertrieben wird?

4. Sind sich Bund und Kantone darüber im Klaren, dass mit Beginn der 2. EFAS-Phase, der Integration der Pflegefinanzierung, auch die Kantone diese fragwürdige Geschäftspraxis gewisser Firmen werden mitfinanzieren müssen?

5. Ist der BR nicht auch der Meinung, dass jetzt und rechtzeitig nationale Lösungen diskutiert werden müssen, die sich allfälligen finanziellen Problemen der pflegenden Angehörigen annehmen, fragwürdigen «Margen» anstellender Firmen aber einen Riegel schieben?

6. Der Bundesrat hat zwar einen Bericht in Aussicht gestellt: Was tut er aber, bevor es zu spät ist und der drohende Flächenbrand nicht mehr gelöscht werden kann?

Begründung

Mit einer Rechtsprechung des Bundesgerichts wurde Tür und Tor geöffnet für Geschäftsmodelle auf dem Buckel der Prämienzahler und der öffentlichen Hand sowie zur Mengenausweitung mit unklaren qualitativen Standards. Der Grund liegt darin, dass klare Regelungen seitens des Bundes fehlen. Teilweise im Ausland lancierte Firmen spriessen wie Pilze aus dem Boden, um mit fragwürdigen Geschäftsmodelle den Grossteil der Entschädigung abzukassieren. Gemäss Experten ist heute der Anteil der Organisationen, die sich auf die Anstellung von Angehörigen spezialisiert haben, noch relativ klein. Hingegen ist ihre finanzielle Dynamik besorgniserregend: Der Umsatz hat sich innerhalb von zweieinhalb Jahren von rund CHF 18 Mio. auf 64 Mio., also um das 3.5-Fache, zugenommen und weiter wird munter und auf diversen Kanälen umfangreiche Werbung gemacht. Es droht ein Flächenbrand. Zudem wird die echt solidarische und traditionell unentgeltliche Beistandspflicht desavouiert. Spätestens mit der zweiten EFAS-Phase wird sich die Praxis finanziell auch stärker zu Lasten der Kantone auswirken.

Stellungnahme des Bundesrates

1. / 4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im Bereich pflegende Angehörige sehr aufmerksam und erachtet die Diskussion darüber als wichtig und notwendig. Um eine Grundlage für diese Diskussionen zu schaffen, hat er in seiner Stellungnahme zur Interpellation 23.3191 Roduit «Schadet die Abgeltung der Grundpflege, die durch Angehörige ohne spezifische Ausbildung erbracht wird, der Qualität?» einen Bericht angekündigt, der voraussichtlich Mitte 2025 vorliegen sollte. Pflegende Angehörige ohne Ausbildung in der Pflege dürfen einzig Massnahmen der Grundpflege durchführen (Art. 7 Abs. 2 Bst. c Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KLV; SR 832.112.31). Für diese Leistungen ist der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf CHF 52.60 pro Stunde begrenzt (Art. 7a Abs. 1 Bst. c KLV). Zusätzlich erhalten die Leistungserbringer von den Versicherten die Patientenbeteiligung, die auf maximal 20 Prozent des höchsten Beitrags der OKP, d.h. für Pflegeleistungen zu Hause maximal CHF 15.35 pro Tag, begrenzt ist. Die Finanzierung von restlichen Kosten obliegt den Kantonen (Art. 25a Abs. 5 Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG; SR 832.10). Die Kantone finanzieren somit unabhängig davon, ob die einheitliche Finanzierung eingeführt wird, die Leistungen von pflegenden Angehörigen mit, sobald die Kosten der Grundpflege die erwähnten Beträge überschreiten. Sie können gestützt auf kantonale Regelungen eine differenzierte Restfinanzierung vorsehen, die unangemessen hohe Profite von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause verhindert. Wenn die einheitliche Finanzierung eingeführt und die Pflegefinanzierung integriert wird, können die Tarifpartner sowie der Bund oder die Kantone als Genehmigungsbehörden Einfluss nehmen.2. / 3. Da angestellte pflegende Angehörige heute statistisch nicht erfasst werden, ist keine zuverlässige Abschätzung der finanziellen Auswirkungen möglich. Im Rahmen des erwähnten Berichtes soll mit einer Umfrage unter den Leistungserbringern versucht werden, eine Quantifizierung des heutigen finanziellen Volumens vorzunehmen. Die Frage der Schadenminderungs- und Beistandspflicht wird im erwähnten Bericht ebenfalls behandelt. 5. / 6. Die Frage, in welcher wirtschaftlichen Situation sich pflegende Angehörige befinden, wird im eingangs erwähnten Bericht behandelt. Ebenso die wirtschaftlichen Interessen der anstellenden Organisationen. Massnahmen zu treffen, bevor mit dem Bericht eine Auslegeordnung vorliegt, erachtet der Bundesrat als verfrüht, zumal bereits Instrumente bestehen, mit denen die für Pflege zuständigen Akteure auf die Entwicklung Einfluss nehmen können. Die Kantone können die Zulassung der Organisationen und damit deren Zahl steuern und über die Restfinanzierung Einfluss auf die Vergütung nehmen. Und die Versicherer können über die Kontrollverfahren unseriöse Anbieter erkennen.