24.4105 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Welchen Plan verfolgt der Bundesrat, bei der Sanierungsrate auf das Niveau zu bringen, damit die Ziele in Art. 4 KlG erreicht werden können?
Welchen Einbruch erwartet der Bundesrat bei den energetischen Sanierungen und beim Heizungsersatz durch die angekündigte Sparmassnahme «Priorisierungen bei Subventionen für Klimapolitik» sowie der in der Vorlage 17.400 geplanten Abschaffung der Abzüge für energetische Sanierungen auf Bundes- und Kantonsebene?
Wie gross wird dadurch die Differenz zu den Zielen in Art. 4 KlG?
Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um diese Differenz zu beheben?
Die Expertengruppe Gaillard schlug im Klimabereich Alternativen vor. Ist der Bundesrat gewillt verstärkt, rechtzeitig (kein Stop & Go) und über das heutige Niveau hinaus auf die folgenden Massnahmen zu setzen?Lenkungsabgaben (z.B. Erhöhung der CO2-Abgabe)Emissionsvorschriften Technische Vorschriften
Ist der Bundesrat bereit, zur Entlastung des Bundeshaushalts ebenfalls die Einnahmeseite zu berücksichtigen und diverse Anreize zur Nutzung von fossilen Energien (Z.B. fehlende CO2-Abgabe auf Treibstoffe, Rückerstattung Mineralölsteuer auf Flugverkehr, Mehrwertsteuerbefreiung des internationalen Personenverkehrs) anzugehen?
Begründung
Die Ankündigung des Bundesrats, die Mittel für das Gebäudeprogramm zu senken, es gar auslaufen zu lassen, hinterlässt viele Fragezeichen und grosse Verunsicherung in den betroffenen Branchen. Verlässliche und stabile Rahmenbedingungen sind das A und O für die Investitionssicherheit der Unternehmen. Gerade nachdem die Stimmbevölkerung im Sommer 2023 das Klimaschutzgesetz deutlich angenommen hat, ist es zentral, dass der Bundesrat nicht einseitig das Auslaufen von Subventionen kommuniziert, sondern aufzeigt, welche Ersatzmassnahmen stattdessen angedacht sind und wie die vom Volk bestätigten Klimaziele erreicht werden sollen.
Zudem kommt die geplante Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Vorlage 17.400 erklärt, dass zur Erreichung der Klimaziele die steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen im StHG bestehen bleiben soll, bis das Klimaziel 2050 erreicht ist. Da diese Massnahme sowohl im DBG als auch im StHG wegfallen soll, stellt sich die Frage, wie stark der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung die Erreichung der Ziele in Art. 4 KlG erschwert.
Stellungnahme des Bundesrates
1) Für konkrete Massnahmen betreffend den Energieverbrauch in Gebäuden sind gemäss Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung (SR 101) vor allem die Kantone zuständig. In beinahe allen Kantonen gelten beim Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen Vorschriften bezüglich Mindestanteil erneuerbarer Energie. Der Kanton Genf hat eine Sanierungspflicht für schlecht gedämmte Gebäude eingeführt. Auf Bundesebene wird eine CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe erhoben, womit aktuell auch das Gebäudeprogramm finanziert wird. Mit dem Impulsprogramm gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG; BBL 2022 2403) soll neu der Fokus bei den grösseren Heizungsanlagen, den zentralen und dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen und im Bereich der Energieeffizienz liegen. Artikel 50a Energiegesetz (KlG; BBl 2022 2403) sieht vor, dass der Bund ab 2025 dieses Impulsprogramm mit 200 Millionen Franken pro Jahr fördert. 2-6) Der Bundesrat hat am 20. September 2024 festgelegt, welche Massnahmen aus dem Bericht «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung 2024» er weiterverfolgen möchte. Dazu gehört eine Priorisierung der Subventionen im Klima- und Energiebereich. Diese Massnahme wird nun konkretisiert, und verschiedene Umsetzungsvarianten werden geprüft. Dazu gehört auch eine Analyse der Auswirkungen dieser Anpassungen. Die Massnahmen sollen so ausgestaltet werden, dass die Klimaziele der Schweiz erreichbar bleiben. Die Einzelheiten wird der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage voraussichtlich im Januar 2025 präsentieren.