Einwaldung wertvoller Wiesen und Weiden im Berggebiet entgegenwirken
24.4117 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, was der aktuelle Stand ist bezüglich Einwaldung der wertvollsten Wiesen und Weiden im Berggebiet.
Im Bundesinventar Trockenwiesen und -weiden sind die landesweit wertvollsten und typischsten Trockenwiesen und -weiden nach einheitlichen Kriterien erfasst. Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche LN betrifft dies Mähwiesen, Weiden und Brachen. Im Sömmerungsgebiet SöG sind es Mähwiesen und Weiden und oberhalb der Waldgrenze nur noch Mähwiesen (z. B. Wildheu). Wie hoch ist der aktuelle Anteil aktuell nicht genutzter Flächen aufgeschlüsselt nach LN und SöG?
Wie hoch ist generell der Anteil unternutzter Flächen auf der LN und im SöG? Wie hoch ist dieser Anteil auf Flächen mit kantonalen Pflegeverträgen?
Wie hoch ist der nationale Anteil an Flächen, welche jährlich aus der LN fallen und dem Wald zugeschlagen werden?
Kann der Bundesrat abschätzen, ob die Unternutzung von Flächen eine Abgeltungsfrage ist - zu wenig finanzielle Unterstützung - oder sozioökonomische Ursachen hat – v.a. fehlende Arbeitskräfte?
Hat die Einführung des Steillagenbeitrages für Mähwiesen im Rahmen der AP14/17 die Situation in den Steillagen verbessert? Werden die Kosten der Steillagenbewirtschaftung genügend gedeckt?
Wie beurteilt der Bundesrat die Einwaldung und was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Bestand der wertvollen TWW zu erhalten und zu erhöhen?
Begründung
Die Schweizer Landwirtschaftsfläche besteht zu 75 % aus Dauergrünland (Wiesen, Weiden und Sömmerungsgebiet). Diese Flächen prägen das Bild der Schweiz. Zwischen Boden, Pflanzen, Tieren und Mensch hat sich über Jahrhunderte ein einzigartiges Beziehungsnetz entwickelt. Kaum ein anderer Lebensraum birgt so viel Artenvielfalt pro Quadratmeter. Ohne landwirtschaftliche Nutzung würden Wiesen und Weiden wieder zu Wald werden. Bei zu intensiver Nutzung hingegen entwickeln sie sich zu artenarmen, eintönigen Grasteppichen. Durch beide Prozesse gehen wertvolle TWW und Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten verloren.
Wiesen und Weiden sind Elemente der Kulturlandschaft, zu deren Weiterbestehen die regelmässige Nutzung eine unabdingbare Voraussetzung ist. Es fehlt an aktuellen Zahlen zum Thema der Einwaldung und zur Wirkung des Steillagenbeitrages. Dies ist jedoch unverzichtbar für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik im Rahmen der AP 2030+.
Stellungnahme des Bundesrates
Es liegen nur Daten zur Zunahme der Gehölzdeckung von Trockenwiesen und -weiden (TWW) vor, welche ein Indiz für Unternutzung oder Nutzungsaufgabe sind (siehe Antwort auf Frage 6). Die Sömmerungsstatistik zeigt, dass lediglich ca. 4 % der Sömmerungsbetriebe unternutzt werden. Was unternutzte landwirtschaftliche Nutzflächen (LN) im Sinne des Autors sind, ist hingegen nicht klar. Direktzahlungen werden nur ausgerichtet, wenn Flächen mindestens einmal jährlich gemäht oder geweidet werden. Der finanzielle Anreiz für eine jährliche Nutzung ist sehr gross, sodass es kaum LN ohne Nutzung gibt. Zu den Flächen mit kantonalen Pflegeverträgen verfügt der Bundesrat über keine Angaben. Die Daten der LN erlauben keine Aussagen zur Umnutzung. Hingegen liefert die Arealstatistik des Bundesamtes für Statistik Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Bodennutzung in der Schweiz. Gemäss ihren Daten sind zwischen 2009 und 2018 so gut wie keine Landwirtschaftsflächen zu Wald geworden, sofern die Alpwirtschaftsflächen ausgeklammert werden. Dagegen hat die Landwirtschaft (erneut ohne Alpwirtschaft) zwischen 2009 und 2018 pro Jahr durchschnittlich 1833 ha Land an die Siedlungsflächen verloren. Weil die Einwaldung von Wiesen und Weiden vor allem das Berg- und Sömmerungsgebiet betrifft, wurden mit der Agrarpolitik 2014-17 (AP14-17) die Direktzahlungen für die Nutzung dieser Flächen mit mehr jährlichen Mitteln ausgestattet: Einführung Alpungsbeitrag (110 Millionen Franken), Einführung Biodiversitätsbeitrag im Sömmerungsgebiet (32 Millionen Franken) und Erhöhung Sömmerungsbeiträge (30 Millionen Franken). Mit den Direktzahlungen bestehen gezielte Anreize für eine landwirtschaftliche oder alpwirtschaftliche Nutzung. Sozioökonomische Faktoren können ein Grund für die Einwaldung sein, wenn weniger Familienarbeitskräfte und Angehörige vorhanden sind, welche z. B. auf den Alpen Massnahmen zur Weidepflege umsetzen. Mit der AP14-17 wurden auch die Beiträge für Flächen in Hang- und Steillagen um
35 Millionen Franken erhöht. Davon entfallen 11 Millionen Franken auf den neu eingeführten Steillagenbeitrag. Diese Anpassungen bei den Hang- und Steillagenbeiträgen haben ebenfalls dazu beigetragen, dass seit 2014 die Unterstützung des Berggebiets gestiegen ist. Aufgrund der Arealstatistik sind gesamtschweizerisch so gut wie keine Landwirtschaftsflächen, das heisst auch Steillagen, zu Wald geworden. Ob die Aufwände der Bewirtschaftung der Steillagen gedeckt sind, ist abhängig vom Einzelfall und der effektiven Bewirtschaftung (z.B. Anzahl Nutzungen, Mechanisierung etc.). Nebst der Versiegelung ist die Einwaldung die wichtigste Ursache für den Verlust von Landwirtschaftsfläche. Die Direktzahlungen enthalten Massnahmen, um der Einwaldung entgegenzuwirken. Die ersten Resultate der Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz (WBS) von 2019 zeigen, dass die jährliche Zunahme der Gehölzdeckung in den TWW nationaler Bedeutung rund 13 ha betrug. In gut 10 % aller TWW-Objekte nahm die Gehölzdeckung um mehr als 5 % zu. Die stärkste Zunahme der Gehölzdeckung fand auf der Alpensüdflanke statt. Im Mittelland gab es die geringsten Veränderungen, dort blieb die Gehölzdeckung seit der Inventarisierung praktisch unverändert. Die geringe Zunahme der Gehölzdeckung führt der Bundesrat darauf zurück, dass die Umsetzung der TWW-Verordnung durch die Kantone in Kombination mit den Direktzahlungen diese Lebensräume spezifisch und effektiv fördern. Neue Ergebnisse aus der WBS werden im Laufe des Jahres 2025 in einem Bericht veröffentlicht.