Lexipedia

Sind die zivilen Kernkraftwerke in der Schweiz mit den neun Zielen der Sicherheitspolitik, die der Bundesrat im entsprechenden Bericht verabschiedet hat, vereinbar?

24.4149 · Postulat · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich die Präsenz von Kernkraftwerken auf unserem Staatsgebiet auf unsere Sicherheit auswirkt. Der Bericht soll Folgendes darlegen:

  • die Auswirkungen eines Kernkraftwerks auf unser Verteidigungssystem und auf die Fähigkeit unserer Armee, auf eine Invasion zu reagieren;

  • die Gefahren, die in den verschiedenen, in der Armeebotschaft 2024 aufgeführten Szenarien durch ein Kernkraftwerk entstehen, insbesondere bei einer Invasion unseres Landes, einem Terroranschlag oder einem Cyberangriff;

  • die spezifischen Mittel zum Schutz von Kernkraftwerken und der umliegenden Bevölkerung vor Terroranschlägen oder im Falle einer Invasion unseres Landes;

  • die möglichen Folgen eines Terrorangriffs auf ein schweizerisches Kernkraftwerk für Mensch und Wirtschaft in der Schweiz.

Dieser Bericht soll zudem zeigen, inwiefern in unserem Land die Energiestrategie des UVEK und die Verteidigungsstrategie des VBS aufeinander abgestimmt sind.

Er soll darlegen, inwiefern die Präsenz eines Kernkraftwerks auf unserem Territorium dazu beiträgt, unser Verteidigungssystem zu schwächen und unsere Fähigkeit, Widerstand zu leisten, beispielsweise im Falle einer Invasion oder einer terroristischen Bedrohung, zu schwächen oder nicht.

Der Grund dafür liegt darin, dass Kernkraftwerke logischerweise zu beliebten Zielen geworden sind, wenn es darum geht, Länder zu destabilisieren. In der Ukraine steht das Kernkraftwerk Saporischschja, das nicht abgeschaltet werden kann, aufgrund der Risiken, die mit dieser Infrastruktur verbunden sind, im Fokus. Die Gefahr eines Atomunfalls hält die ukrainische Armee davon ab, die Kontrolle über das Gebiet wiederzuerlangen. Dies trägt zur Stärkung der russischen Besatzungsmacht bei; sie kann den Ukrainerinnen und Ukrainern nicht nur mit einer Versorgungsunterbrechung drohen, sondern auch mit einem nuklearen Unfall, der in einem sehr grossen Umkreis Chaos verursachen würde.

Dieses Kernkraftwerk ist daher objektiv ein Schwachpunkt in der Verteidigung der Ukraine gegen einen skrupellosen Besatzer. Gleiches gälte logischerweise auch für die Schweiz im Falle einer Invasion unseres Landes, ein Szenario, das für den Bundesrat weiterhin aktuell ist. Derselbe Bundesrat, der den Bau neuer Kraftwerke wieder ermöglichen will.

Bevor man also Milliarden einerseits für den Schutz vor einer Invasion und andererseits für die Wiederbelebung der Atomindustrie ausgibt, sollte man sichergehen, dass diese beiden Politikbereiche nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits in der Beantwortung der Ip. 16.3777 «Mögliche Terrorakte, Risikomanagement, innere und äussere Sicherheit. Wie gut ist die Schweiz aufgestellt?» ausgeführt hat, kann die Schweiz Schadenereignisse mit lokalen oder regionalen Auswirkungen gut bewältigen. In der Ip. 21.4277 «AKW-Langzeitbetrieb ohne zeitgemässen Schutz gegen Flugzeugabstürze» hat der Bundesrat zudem unterstrichen, dass weder der Bund, noch Amtsstellen des Bundes ausser Acht lassen, dass Kernanlagen Ziel von böswilligen Attacken sein könnten. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Schweiz die Sicherheit der Kernkraftwerke beispielsweise bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz detailliert untersucht. Diese Studien wurden 2013 auf Verlangen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) aktualisiert und 2018 wurde über die Ergebnisse informiert. Die Analysen haben gezeigt, dass die schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz einen ausreichenden Schutzgrad aufweisen. In Bezug auf bewaffnete Konflikte kann zudem festgehalten werden, dass sich alle Konfliktparteien an das humanitäre Völkerrecht halten müssen. Dieses verbietet Angriffe gegen zivile Objekte und sieht einen besonderen Schutz für Anlagen vor, welche gefährliche Kräfte enthalten, nämlich Staudämme, Deiche und Kernkraftwerke. Die rechtlichen Prinzipien, an welche sich die Schweizer Armee halten muss, um Kernkraftwerke oder andere Einrichtungen, welche gefährliche Kräfte enthalten, zu schützen, sind in den einschlägigen Reglementen geregelt. Darüber hinaus regelt eine Reihe von internationalen Konventionen, Standards und Leitlinien, wie mit inneren und äusseren Bedrohungen von Kernkraftwerken umzugehen ist. Für jede Kernanlage gibt es spezifische Schutzmassnahmen, welche der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden können, vgl. Ip. 22.3443 «Kriegerische Handlungen verlangen höheren Sicherheitsstandard von Schweizer AKW». Gemäss der Armeebotschaft 2024 wurden möglichen Bedrohungen in vier Szenarien für die Entwicklung der Armee Rechnung getragen, insbesondere auch daraufhin, wie die Unterstützung von zivilen Behörden (bspw. Kernkraftwerke) durch die Armee erbracht werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Sind die zivilen Kernkraftwerke in der Schweiz mit den neun Zielen der Sicherheitspolitik, die der Bundesrat im entsprechenden Bericht verabschiedet hat, vereinbar? | Lexipedia | Lexipedia