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24.4181 · Interpellation · 2024-09-27

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In diesem Sommer machten Fleisch und Milch aus dem Kanton St.Gallen Schlagzeilen, weil sie PFAS-Mengen aufwiesen, die die Grenzwerte für den Verzehr überschritten. Dennoch ist das Phänomen alles andere als neu und punktuell.

Laut der Untersuchung einer Koalition europäischer NRO gibt es in Europa immer mehr "ewige Schadstoffe" (PFAS) in Obst und Gemüse. Das Vorkommen von Pestiziden, die solche Chemikalien enthalten, ist zwischen 2011 und 2021 in den in der EU verzehrten Pflanzen explosionsartig angestiegen.

Anhand von 278'516 Obst- und Gemüseproben wurde eine Analyse der offiziellen Daten aus den nationalen Programmen zur Überwachung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln der EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Nach dieser Analyse stieg die Menge der mit PFAS-Rückständen kontaminierten Früchte zwischen 2011 und 2021 um 220 Prozent an.

In den 20 untersuchten EU-Ländern enthielt in folgenden Ländern angebautes Obst und Gemüse die meisten Spuren von PFAS: Niederlande (27 %), Belgien (27 %), Österreich (25 %), Spanien (22 %), Portugal (21 %), Griechenland (18 %) und Frankreich (17 %).

  1. Seit wie vielen Jahren erteilt der Bund Zulassungen für Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM), die Wirkstoffe oder Beistoffe enthalten, die PFAS aufweisen - und deren Auswirkungen auf unsere Gesundheit und Umwelt wahrscheinlich weitgehend unterschätzt wurden?

  2. - Wann wurden PFAS zum ersten Mal als Bestandteil von PSM verwendet? Seit wann weiss man, dass PFAS ewige Schadstoffe sind, die in der Umwelt nicht abgebaut werden und sich im Körper anreichern? Seit wann weiss man, dass sie sich negativ auf die Gesundheit auswirken können? Wann hat der Bund das letzte Mal ein PSM mit PFAS zugelassen?

  3. - Wie haben sich die Mengen der ausgebrachten PSM mit PFAS im Laufe der Jahre entwickelt, und wie erklärt sich der Bundesrat diese Entwicklung?

  4. Wo und auf welchen Kulturen werden diese Pestizide üblicherweise eingesetzt?

  5. Welche PSM, die PFAS (Wirkstoffe und/oder Beistoffe) enthalten, sind in einem Nachbarland, in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen, nicht aber in der Schweiz? Welche Folgen hätte es, wenn sie in der Schweiz zugelassen würden (nach dem Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 22.441)? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass aus Gründen des Vorsorgeprinzips auf solche automatische Zulassungen verzichtet werden sollte?

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2. In der Schweiz sind aktuell 18 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auf dem Markt, die als Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) eingestuft werden (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 2024 zur Interpellation Glättli [24.3348] «Wie regelt der Bundesrat den Einsatz von PFAS-Pestiziden?»). Einer dieser Stoffe wurde erstmals in den 1980er Jahren genehmigt. Elf Wirkstoffe, die in Biozidprodukten genehmigt waren oder sind, gelten als PFAS. Vier davon sind nicht mehr genehmigt. Seit 2005 wurden insgesamt 70 Zulassungen für Biozidprodukte erteilt, die PFAS-Wirkstoffe enthalten, 20 davon sind aktuell noch gültig. Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, die PFAS enthalten, können zugelassen werden, wenn sie den Anforderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) bzw. Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) entsprechen. Sie dürfen keine unannehmbaren Risiken für Mensch, Tier und Umwelt haben. Die Kenntnisse über die Stoffgruppe der PFAS haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden im Rahmen der Genehmigungen und deren Überprüfung berücksichtigt. Ein Widerruf der Genehmigung kann unter anderem auf Grund gesundheitlicher Risiken erfolgen. 3. Die Verkaufsmengen aller Pflanzenschutzmittel werden seit 2008 erfasst und die Menge der darin enthaltenen Wirkstoffe berechnet und publiziert. Dabei werden auch Pflanzenschutzmittel, die PFAS-haltige Wirkstoffe enthalten, erfasst. Von 2008 bis 2023 wurden zwischen 22 und 42 Tonnen PFAS-haltiger Wirkstoffe pro Jahr verkauft (im Durchschnitt 30 Tonnen). Die jährlichen Schwankungen können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. ein unterschiedlicher Bedarf an spezifischen Wirkstoffen aufgrund des Schädlingsbefalls oder feuchterer Witterungsbedingungen. Der Einsatz eines PFAS-haltigen Fungizids gegen den Falschen Mehltau der Reben oder die Kraut- und Knollenfäule der Kartoffeln ist beispielsweise besonders witterungsabhängig.4. Bei den 18 Wirkstoffen (vgl. Frage 1), handelt es sich um Fungizide, Herbizide oder Insektizide, die für verschiedene Anwendungen in mehreren Anwendungsbereichen (Beerenanbau, Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau und Zierpflanzenbau) bewilligt sind.5. Da die Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel in EU-Ländern nicht öffentlich verfügbar ist und die Schweiz kein Abkommen hat, um auf die entsprechenden Daten zugreifen zu können, können nur die genehmigten Wirkstoffe verglichen, aber keine Aussage über mögliche Beistoffe gemacht werden. In der EU sind 33 Wirkstoffe, die als PFAS bezeichnet werden, genehmigt. Pflanzenschutzmittel, die diese Wirkstoffe enthalten, können in unseren Nachbarländern, den Niederlanden und Belgien zugelassen sein. 17 dieser Wirkstoffe werden in der Schweiz heute nicht vermarktet. Im Rahmen der vereinfachten Zulassung gemäss dem Entwurf der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Bregy (22.441) «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» würden Pflanzenschutzmittel mit einer punktuellen Prüfung zugelassen werden. Es würde eine Beurteilung der Bereiche durchgeführt werden, für die abweichende schweizerische rechtliche Bestimmungen gelten. Sollten die Schweizer Anforderungen nicht erfüllt werden, würden diese Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen werden.