24.4190 · Interpellation · 2024-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Eine Recherche von SRF Dok und correctiv berichtete über absolut schockierende Zustände rund um PMEDA. Das Vertrauen der Versicherten ist dadurch zerstört worden und auch sehr viele Menschen mit Behinderungen haben sich schockiert über den Umgang von BSV und Justiz mit den entsprechenden Problemen gezeigt. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Fragen:
Hat der Bundesrat Kenntnis von den zahlreichen Strafanzeigen gegen PMEDA und hat das BSV die entsprechenden Vorwürfe, soweit sie die Gutachtenqualität betreffen, materiell abgeklärt bzw. wird das BSV dies noch tun? – Die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung sind ja deutlich höher als diejenigen für eine Nichtberücksichtigung eines qualitativ schlechten Gutachtens im Rahmen des Untersuchungsgrundsatz beim IV-Verfahren.
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung scheint nicht geradlinig zu sein: Das Urteil 8C_719/2023 anerkennt einen Anspruch auf gründlichere Prüfung für ein PMEDA-Gutachten, welches anfangs 2021 erstellt wurde. In Urteilen wie 8F_8/2023 wird hingegen argumentiert, die Empfehlungen der EKQMB zu PMEDA basierten auf Gutachten ab 2022, so dass bei Gutachten vor 2022 kein Anspruch auf Revision und somit gründliche Überprüfung besteht. Nachdem SRF Dok und correctiv noch zusätzliche Vorwürfe von der Urheberschaft bis zur Dokumentenlagerung publik gemacht haben: Ist nun nicht der Zeitpunkt gekommen, von Amtes wegen auch ältere Gutachten einer Evaluation zu unterziehen?
Auf eine Frage zu PMEDA bei der Motion 23.3808 antwortete Bundesrätin Baume-Schneider: «mais, franchement, il faut aussi se demander comment les personnes qui ont été concernées peuvent également être prises en considération ».Wäre es nicht denkbar, dass die Dossiers von Personen nochmals angeschaut werden, welche wegen einem PMEDA-Gutachten gar keine Rente erhielten oder zumindest diejenigen darunter, bei welchen der PMEDA z.B. erfundene Untersuchungen vorgeworfen werden oder Probleme mit den Unterschriften der Gutachtenden vorliegen?
SRF Dok spricht von 4000 Fällen, der Bundesrat in 24.7732 von deutlich weniger. Wieviele PMEDA-Gutachten gab es insgesamt vor 2022, wenn man alle Kategorien, inkl. Privatversicherer (die oft auch von der IV verwendet werden) addiert?
Wie gross wird der Schaden für die Sozialhilfe geschätzt?
Wird der Bundesrat mögliche Delikte, die sich aus den Berichten ergeben, zur Anzeige bringen
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 6. Der Bundesrat hat Kenntnisse von den in der Schweiz laufenden Strafuntersuchungen gegen Sachverständige, die für die PMEDA AG tätig waren. Er hat hingegen keine Kenntnis über rechtskräftige Urteile in diesen. Der Bundesrat hat anlässlich der SRF-Dokumentation von den Vorwürfen gegen die PMEDA AG bzw. deren ehemaligen Leiter bezüglich möglicher steuerrechtlicher Verfehlungen in Deutschland oder allfälliger Verstösse gegen das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) Kenntnis erhalten. Es liegen ihm keine sachdienlichen Informationen vor, die es erlauben würden, sich weiter zu diesen Vorwürfen zu äussern. Die Verwaltung hat im Rahmen der ihr bekannten Strafuntersuchungen Abklärungen im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der betroffenen Gutachten gemacht. Aufgrund der geäusserten Vorwürfe über einen möglichen Verstoss gegen Bestimmungen des Datenschutzes wird die Verwaltung auch Abklärungen in diesem Bereich vornehmen. Sollten sich die behaupteten Tatbestände konkretisieren oder gar bestätigen, werden weitere rechtliche Schritte geprüft und gegebenenfalls eingeleitet. 2. und 3. Die Invalidenversicherung (IV) vergibt seit mehr als einem Jahr keine Aufträge mehr an die PMEDA AG und folgte damit einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB). Alle bis dahin noch hängigen Gutachten wurden nach den Kriterien der EKQMB noch einmal kritisch auf ihre Verwertbarkeit überprüft. Damit entsprach die IV den Vorgaben des Bundesgerichts gemäss seinem Urteil 8C_122/2023 vom 26. Februar 2023. Bei relativ geringen Zweifeln an der Zuverlässigkeit wurde ein neues Gutachten angeordnet. Ältere Gutachten der PMEDA AG, die in bereits rechtskräftigen Verfügungen als Entscheidgrundlagen dienten, wurden stets von den IV-Stellen bzw. durch die Regionalen Ärztlichen Dienste individuell nach den bekannten Kriterien und Leitlinien auf ihre Verwertbarkeit und ihre Beweiskraft geprüft. Ebenso wurden die Gutachten in vielen Beschwerdefällen von kantonalen Gerichten und dem Bundesgericht in dieser Weise überprüft. Die Gerichte kamen zum Schluss, dass die Gutachten der PMEDA in einer Vielzahl von Fällen den Anforderungen an ein verwertbares Gutachten entsprochen haben.Das Bundesgericht hat im Urteil 9F_18/2023 die Weisung des BSV, wonach rechtskräftige Leistungsentscheide bestehen blieben, nicht beanstandet. Je nach Einzelfall haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, ihre individuelle Situation gerichtlich klären zu lassen, Beschwerde gegen den Entscheid einer IV-Stelle einzulegen oder einen neuen Antrag zu stellen. 4. Dem Bundesrat liegen nur Zahlen betreffend die von der IV an die PMEDA AG erteilten Aufträge für bi- und polydisziplinäre Gutachten vor. Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit als Gutachterstelle für die IV hat die PMEDA AG zwischen 2014 und 2021 272 bidisziplinäre und 2 091 polydisziplinäre Aufträge von der IV erhalten. Der Bundesrat verfügt jedoch über keine Angaben betreffend die von Privatversicherern an die PMEDA AG erteilten Aufträge. 5. Inwieweit der Sozialhilfe ein Schaden aus Gutachten der PMEDA AG entstanden sein könnte, kann der Bundesrat nicht beurteilen.