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24.4210 · Postulat · 2024-09-27

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der unter Einbezug der Kantone prüft, ob es machbar ist, neue Haftformen zu entwickeln, die darauf abzielen, die Rückfallquote zu reduzieren und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu vereinfachen.

Begründung

Laut einer Veröffentlichung des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2020 haben 49,9 Prozent der erwachsenen Schweizerinnen und Schweizer nach der Entlassung aus dem Strafvollzug innerhalb von drei Jahren ein Verbrechen oder Vergehen begangen, das zu einer erneuten Verurteilung führt. In den skandinavischen Ländern liegt die Rückfallquote bei unter 25 Prozent. Auch wenn diese Zahlen nicht in allen Punkten mit den Verhältnissen in der Schweiz vergleichbar sind, muss die niedrigere Rückfallquote der skandinavischen Länder vor dem Hintergrund der alternativen Haftformen analysiert werden. Die Hafteinrichtungen haben das vorrangige Ziel, die Resozialisierung der Inhaftierten zu fördern, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, zu arbeiten, sich weiterzubilden, zu studieren oder Aktivitäten oder Aufgaben des täglichen Lebens auszuüben.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 24.3721 festgehalten hat, haben die Kantone der Deutschschweiz seit 2018 den Risikoorientierten Sanktionenvollzug eingeführt. In den lateinischen Kantonen wurde ein ähnliches Konzept entwickelt (Processus latin d'exécution des sanctions orientée vers le risque et les ressources [PLESORR]), das im Jahr 2025 umgesetzt wird. Diese Formen des Vollzugs sollen die Rückfallquote verringern.

Das skandinavische Modell hat sich bewährt, unter anderem dank seiner Strategie, alternative Haftformen zu entwickeln. Obwohl der Risikoorientierte Sanktionenvollzug in Betracht gezogen wird, fehlen in der Schweiz noch immer Überlegungen zur Entwicklung alternativer Haftformen. Aus diesen Erwägungen heraus fordern wir den Bundesrat auf zu prüfen, ob das Einführen neuer Haftformen machbar ist. Diese Studie muss unter Einbezug der Kantone erfolgen und darauf abzielen, die Rückfallquote zu reduzieren und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu vereinfachen.

Die Studie könnte parallel zum thematisch verwandten NFP-Forschungsprojekt «Décroissance carcérale: Géo-ethnographie du réductionnisme carcéral et des alternatives non pénales» erfolgen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits in der Stellungnahme zur Interpellation 24.3721 Docourt «Alternative Haftformen. Eine Antwort auf die Rückfallquote» hatte der Bundesrat festgehalten, dass es sich beim Begriff der Rückfallquote um einen komplexen Begriff handelt; beim Vergleich der Rückfallquote gemäss Bundesamt für Statistik mit den Zahlen anderer Länder kann es zu Verzerrungen kommen, insbesondere aufgrund von Unterschieden in der Begriffsbestimmung, der betrachteten Bevölkerungsgruppe und dem Beobachtungszeitraum. Im Übrigen kommen alternative Vollzugsformen (Halbgefangenschaft, gemeinnützige Arbeit oder elektronische Überwachung) nur in Betracht, wenn keine Rückfallgefahr besteht (Art. 77b Abs. 1 Bst. a, 79a Abs. 1 und 79b Abs. 2 Bst. a StGB; SR 311.0). Je nach Vollzugsform müssen zusätzlich noch weitere Bedingungen erfüllt sein, wie geringe Strafdauer, fehlende Fluchtgefahr, geregelte Arbeit oder dauerhafte Unterkunft. Entsprechend kommen alternative Vollzugsformen nicht bei allen verurteilten Personen in Frage. Im Justizvollzug beteiligt sich der Bund bereits an der Erarbeitung neuer Ansätze, indem er innovative Projekte subventioniert. Einer der unterstützten Modellversuche wurde unlängst erfolgreich abgeschlossen: «Objectif Désistance», bei dem es um die Wiedereingliederung verurteilter Personen geht (https://www.bj.admin.ch > Sicherheit > Straf- und Massnahmenvollzug > Modellversuche > Berichte zu abgeschlossenen Modellversuchen > Objectif Désistance sowie https://www.desistance.ch/). Das Projekt läuft nun in den lateinischen Kantonen im Rahmen der Bewährungshilfe weiter und wird von den deutschsprachigen Kantonen mit grossem Interesse verfolgt. Im Rahmen der Erfüllung des Postulats 16.3632 «Evaluation des Electronic Monitoring» der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates analysiert das Bundesamt für Justiz zurzeit die Praxis der kantonalen Behörden in diesem Bereich – dies in Zusammenarbeit mit den Strafvollzugskonkordaten und den Kantonen. Dabei wird auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Überwachung geprüft. Ein Bericht wird für Ende 2025 erwartet. Auch die Universität Genf vertieft die Frage alternativer Haftformen mit ihrem Projekt «Décroissance carcérale: Géo-ethnographie du réductionnisme carcéral et des alternatives non pénales» (https://www.unige.ch/prisondegrowth/fr). In beiden Fällen sind entsprechende Studien im Gange, deren Ergebnisse veröffentlicht werden. Ab 2025 wird zudem in den lateinischen Kantonen der Risikoorientierte Sanktionenvollzug anhand des Konzepts «Processus latin d'exécution des sanctions orientée vers le risque et les ressources» (PLESORR) umgesetzt. Es liegen folglich noch keine einschlägigen Erfahrungswerte vor, insbesondere was die Auswirkungen auf die Rückfälligkeit anbelangt. Aus diesen Gründen ist eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung von alternativen Haftformen zum heutigen Zeitpunkt verfrüht. Es ist zielführender, die Erfahrungen mit den laufenden und künftigen Prozessen und Projekten in den Kantonen sowie die Ergebnisse der erwähnten Studien abzuwarten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.