24.4233 · Postulat · 2024-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche als separate Lösung für flexibel Arbeitende im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) integriert werden kann.
Begründung
Mit der am 22. September vom Volk abgelehnten BVG-Reform wollten Bundesrat und Parlament u.a. flexibel Arbeitende (Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Anstellung bei mehreren Arbeitgebern) besser versichern.
Das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche ermöglicht, dass viele flexibel Arbeitende ab der ersten Einsatzstunde BVG-versichert und somit gegenüber dem BVG-Standard bessergestellt werden. Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss ihr Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die sog. «Eintrittsschwelle» überschreiten. Viele Temporärarbeitende haben aber im Lauf des Jahres oder gleichzeitig mehrere Arbeitgeber, zudem ist die Einsatzdauer eines Einsatzes bei Arbeitsbeginn oft nicht absehbar. Es kann somit im Voraus nicht ermittelt werden, ob die Eintrittsschwelle erreicht wird. Deshalb wird im Modell der Personalverleiher die Eintrittsschwelle auf den Stundenlohn umgerechnet. Diese Schwelle liegt mit CHF 9.85 pro Stunde weit unter dem Mindestlohn im GAV Personalverleih. Ebenso wird der Koordinationsabzug bei Temporärarbeitskräften auf die Stunde berechnet.
Das Modell der Temporärbranche bietet damit einen kontinuierlichen Versicherungsschutz, was einen einen erheblichen Vorteil darstellt, insbesondere auch, da so der wichtige Schutz gegen Invalidität und Ansprüche für hinterbliebene Partner und Kinder ab der ersten Arbeitsstunde gewährleistet wird.
Es ist daher sinnvoll, zu prüfen, wie dieses bewährte Modell ins BVG integriert werden kann, um eine umfassendere und gerechtere Absicherung für flexibel Arbeitende zu gewährleisten. Die Untersuchung sollte die Möglichkeit der Schaffung einer separaten Lösung für diese Gruppe von Arbeitnehmenden betrachten und evaluieren, inwiefern das Modell der Temporärbranche als Grundlage für diese Lösung dienen kann.
Angesichts der zunehmenden Zahl von flexibel Arbeitenden ist wichtig, dass deren Versicherungsschutz den heutigen Anforderungen entspricht. Die Prüfung und Integration des Temporärmodells in das BVG kann einen wesentlichen Beitrag zu einer gerechteren Altersvorsorge und einer besseren beruflichen Vorsorge leisten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Unterstellung von Arbeitnehmenden mit häufig wechselnden oder temporären Anstellungen ist derzeit in Artikel 1k der BVV 2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, SR 831.441.1) geregelt. Um den Eintritt in das BVG zu erleichtern, sieht der Artikel vor, dass die Anstellungen zusammengerechnet werden, wenn die Arbeitnehmenden mehrere aufeinanderfolgende Anstellungen von kürzerer Dauer beim selben Arbeitgeber oder Einsätze für das gleiche verleihende Unternehmen aufweisen.Arbeitnehmende, die gleichzeitig oder nacheinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, haben im geltenden System die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen, sofern ihr gesamtes Jahreseinkommen über der Eintrittsschwelle der zweiten Säule liegt. Informiert die freiwillig versicherte Person ihren Arbeitgeber darüber, ist dieser verpflichtet, die Hälfte der Beiträge zu übernehmen.Die erwähnten Massnahmen sind bereits auf die im Postulat erwähnten flexibel Arbeitenden zugeschnitten. Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat eine Prüfung der Situation für angezeigt.Zu diesem Zweck wird derzeit ein Bericht in Erfüllung des Postulats Rechsteiner Thomas (23.4168 «Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») erarbeitet. Der Bericht wird eine Bestandsaufnahme der Verbesserungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte liefern. Dabei kann auch das Pensionskassenmodell der Temporärbranche untersucht werden. Im Übrigen sollen nach der Ablehnung der BVG-Reform nun die wichtigsten Akteure der beruflichen Vorsorge kontaktiert und ihre jeweiligen Prioritäten in Erfahrung gebracht werden, um mögliche kompromissfähige Lösungsansätze zur Verbesserung der 2. Säule zu skizzieren, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte sowie Personen mit tiefen Einkommen oder mehreren Arbeitgebern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.