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Bundeshaushalt stabilisieren. Subventionen für den Flugverkehr aufheben

24.4241 · Motion · 2024-09-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Anpassung der bilateralen Luftverkehrsabkommen anzustossen, um die Steuerbefreiung für Flugtreibstoff aufzuheben.

Begründung

Im Zuge der geplanten Sparmassnahmen sind insbesondere auch Steuersubventionen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Steuerbefreiung von Flugtreibstoffen wurde als Nachkriegsmassnahme eingeführt für die damals am Boden liegende Flugindustrie. Der Umfang der Steuervergünstigung beträgt unterdessen geschätzt jährlich über 1,5 Mia CHF. Heute prosperiert die Flugindustrie, Subventionen sind in diesem Kontext nicht mehr gerechtfertigt.

Die Befreiung der Flugtreibstoffe von Zöllen und Abgaben ist Gegenstand internationaler Vereinbarungen. Der Flugtreibstoff, welcher sich bei Ankunft eines Flugzeuges in der Schweiz bereits im Flugzeug befindet, darf gemäss dem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicago-Abkommen) nicht besteuert werden. Hingegen sagt das Übereinkommen nichts über den in der Schweiz betankte Flugtreibstoff aus.

Die Schweiz hat seit der Ratifizierung des Chicago-Abkommens mit verschiedenen Ländern bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen. Darin wurde jeweils eine gegenseitige Vereinbarung aufgenommen, dass auf Flugtreibstoff, welcher für Flüge zwischen diesen beiden Ländern getankt wird, keine Steuern und Abgaben zu leisten sei. Für andere internationale Verkehrsmittel bestehen keine vergleichbaren Vereinbarungen. Der Bundesrat ist aufgefordert, eine Überarbeitung der bilateralen Luftverkehrsabkommen anzustossen mit dem Ziel, die Steuerbefreiung von Flugtreibstoff aus diesen Abkommen zu streichen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Frage der Steuerbefreiung auf Flugtreibstoff war wiederholt Gegenstand parlamentarischer Vorstösse und Standesinitiativen (vgl. Vorstossantworten 24.3678, 20.3383 und Standesinitiativen 22.306, 20.307, 19.305). Seit der Behandlung der oben erwähnten Vorstösse haben sich in Bezug auf die Besteuerung von Flugtreibstoffen im internationalen Kontext keine Änderungen ergeben. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass die Frage der Besteuerung von Flugtreibstoffen im internationalen Verkehr nur auf der Basis eines globalen Ansatzes im Rahmen der Konvention von Chicago gelöst werden kann. Sollte es international Spielraum bei der Frage der allgemeinen Besteuerung von Flugtreibstoffen im globalen Verkehr geben, wird der Bundesrat entsprechende Vorhaben prüfen und sie auch unterstützen.Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung hat die Steuerbefreiung von Kerosin im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsprüfung 2024 geprüft und aufgrund der «weltweit etablierten Praxis» sowie des sich daraus ergebenden «Standortnachteils für Schweizer Flughäfen» verworfen (Bericht der Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsprüfung 2024», S. 55).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.