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24.4257 · Motion · 2024-10-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die aktuell diskutierte Rückstufung des Wolfs von Anhang 2 (streng geschützt) zu Anhang 3 (geschützt) im Rahmen der Berner Konvention aktiv zu unterstützen und gleichzeitig die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit die Schweiz über eine regional differenzierte Bestandesregulierung mit weniger Bürokratie verfügt, so dass der Wolf im Rahmen bestimmter Abschussquoten bejagt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu prüfen, inwieweit die Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können.

Eine Minderheit (Crevoisier Crelier, Graf Maya, Stocker) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Die Wolfspopulation in der Schweiz ist in den letzten 12 Jahren exponentiell gewachsen, mit schwerwiegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen für die betroffenen Regionen. Die aktuellen Rechtsgrundlagen reichen nicht aus.

Die in Aussicht stehende Rückstufung des Wolfs in der Berner Konvention von Anhang 2 (streng geschützt) zu Anhang 3 (geschützt) hat die Schweiz regelmässig unterstützt. Diese Position ist weiterhin aktiv zu vertreten.

Der entsprechende Spielraum gilt es konsequent auszuschöpfen.

Der Bundesrat soll insbesondere eine regional differenzierte Bestandesregulierung einführen. Erreichen Regionen bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich Population, soll der Wolf im Rahmen bestimmter Abschussquoten, die der Bund nach Anhörung der jeweiligen Kantone festlegt, bejagt werden können. Schonzeiten sind regelmässig zu überprüfen und entsprechend festzulegen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits 2022 stellte die Schweiz anlässlich der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention den Antrag auf eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt». Der Schweizer Antrag wurde abgelehnt. Sollte der Vorschlag zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs im Dezember 2024 eingebracht werden, wird die Schweiz ihn unterstützen.Das im Dezember 2022 revidierte Jagdgesetz (JSG, SR 922.0) ist mit beiden Schutzstatus des Wolfes vereinbar. Die Revision ermöglicht den Kantonen, unter bestimmten Bedingungen proaktiv in die Wolfsbestände einzugreifen. Dadurch haben die Kantone einen grösseren Handlungsspielraum bei der Regulierung und können bereits tätig werden, bevor es zu Schäden oder zu schadenstiftendem Verhalten von Wölfen kommt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Wölfe durch die präventive Regulierung wieder scheuer werden. Die in der Motion verlangte Bejagung des Wolfes oder die Einführung von wolfsfreien Zonen würden eine neuerliche Gesetzesanpassung bedingen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das erst vor Kurzem geänderte Jagdgesetz und die angepassten Verordnungsbestimmungen ihre Wirkung entfalten sollen, bevor weitere Anpassungen geprüft werden. Sollten die Ziele der revidierten rechtlichen Grundlagen nicht erreicht werden können, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit zusätzliche Massnahmen prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.