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24.4370 · Interpellation · 2024-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Bei der Ankündigung des Angebotskonzepts 2035 nennt das Bundesamt für Verkehr (BAV) einen zusätzlichen Finanzbedarf von bis zu 14 Milliarden und erhöht damit die Gesamtkosten für das Angebot auf 30 Milliarden. Die Finanzierung dieser Beträge über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sei derzeit nicht gesichert. Eine gewisse Unklarheit besteht hinsichtlich Sichtbarkeit und darüber, wie die Mittel aus dem BIF verwendet werden: für Studien- und Realisierungskredite oder für Projekte, für die ein Betrag bereitgestellt wird, und solche, die sich noch in der Sondierungsphase befinden. Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

  • Wie hoch ist der aktuelle Betrag des BIF, welche Anteile sind für die Instandhaltung und für die Entwicklung neuer Projekte vorgesehen?

  • Welcher Anteil des BIF floss in den letzten 10 Jahren in die einzelnen Sprachregionen?

  • Wie hoch ist der Anteil des BIF, der zwar genehmigt, aber noch nicht ausgegeben wurde und seiner Bestimmung zugeführt werden muss?

  • Welche Massnahmen oder Angebotsverbesserungen sind in den einzelnen Sprachregionen mit den vom BAV angekündigten zusätzlichen 14 Milliarden Franken geplant?

  • Welche Mittel gedenkt das BAV zur Kostenkontrolle einzusetzen, um den Kostenanstieg zu dämpfen, die Einhaltung der Umsetzungsfristen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Ziele der Verkehrsverlagerung und der CO2-Neutralität bis 2050 erreicht werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nebst den Verpflichtungen des früheren FinöV-Fonds und den Ausbauschritten AS 2025 und AS 2035 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) wurden bzw. werden auch die Zahlungsrahmen für die Leistungsvereinbarungen (LV) über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Gegenwärtig sind im BIF folgende Beträge budgetiert (voraussichtlicher Mittelbedarf für Ausbauten und Leistungsvereinbarungen zu aktuellen Preisen, Stand 30.6.2024):

- NEAT*: Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen) 22 830 Mio. Fr.

- Lärmsanierung: Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen) 1 587 Mio. Fr.

- 4-m-Korridor: Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen) 969 Mio. Fr.

- ZEB*: Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen) 5 544 Mio. Fr.

- AS 2025: Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen) 8 032 Mio. Fr.

- AS 2035: Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen) 20 931 Mio. Fr.

- LV 2025–2028: Zahlungsrahmen 16 442 Mio. Fr.

* Neue Eisenbahn-Alpentransversale

* 4-Meter-Korridor für alpenquerende Güterzüge

* Programm «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur»

2. Die Ziele der Ausbauschritte sind in Artikel 48a Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) beschrieben, u.a. sollen folgende Verbesserungen der Verbindungen umgesetzt werden:

- bei Verbindungen zwischen den schweizerischen Metropolitanräumen

- bei Verbindungen innerhalb dieser Metropolitanräume und

- bei Verbindungen im schweizerischen Städtenetz und mit den Zentren der Metropolitanräume.

In diesen Verbesserungen sind netzrelevante Investitionen enthalten, die in einem Landesteil umgesetzt werden und ihren Nutzen oft weit über diesen Landesteil hinaus entfalten. Die Investitionen pro Landesteil sind also nicht direkt mit dem Nutzen verbunden, den sie in diesem Landesteil erzeugen. Beispielsweise haben die Investitionen für den Gotthard- Basistunnel sowohl im Tessin als auch für den Grossraum Zürich zu einem verbesserten Angebot geführt. Eine Abschätzung über die Ausbauprogramme ZEB, AS25 und AS35 zeigt, dass die bisherigen und künftigen Investitionen in etwa auf alle Landesregionen gleichermassen aufgeteilt sind.

Gemäss Planung der SBB beim Substanzerhalt sind die Investitionen bei der Leistungsvereinbarung Periode 2025 bis 2028 im Baubereich folgendermassen auf die SBB-Regionen verteilt (Regionsgrenzen weichen von Kantonsgrenzen ab, Annäherung in Klammern):

  • SBB-Region West 37% (GE, VD, VS, FR, NE, JU)

  • SBB-Region Mitte 29% (BE, SO, BL, BS, LU, AG)

  • SBB-Region Ost 25% (ZH, SH, GL, GR, TG, SG)

  • SBB-Region Süd 9% (ZG, SZ, UR, TI)

3. Die folgende Tabelle zeigt die Situation mit Stand 30.06.2024 auf, in Millionen Franken:

ProgrammKredit (unterschiedliche Preisbasen)Endkostenprognose (zu aktuellen Preisen)bisherige Ausgaben (zu aktuellen Preisen)geplante Ausgaben (zu aktuellen Preisen)NEAT 24’128 22’830 22’817 13Lärmsanierung 1’773 1'587 1’561 264-m-Korridor 1’000 969 683 286ZEB 4’810 5’544 4’196 1’348AS 2025 6’813 8’032 2’334 5’698AS 2035 16’070 20’931 531 20’400Total -1 59’893 32’122 27’771

Die Kredite beruhen auf unterschiedlichen Preisbasen und wurden teilweise an die Teuerung angepasst. Eine Addierung der Beträge ist daher nicht aussagekräftig.

4. Die zusätzlichen 14 Milliarden Franken sind auf Kostensteigerungen bei bereits beschlossenen Vorhaben (ca. 3 Mrd. Fr.) sowie auf neue Projekte zurückzuführen, die für die Umsetzung des Angebotskonzepts 2035 notwendig wären. Es handelt sich dabei um rund 80 Massnahmen im ganzen Netz, wie beispielsweise zusätzliche Gleisachsen, Abstellanlagen, Kreuzungsstellen oder Ausbauten von Bahnhöfen. Die Überprüfung dieser Massnahmen ist derzeit im Gang, weshalb keine detaillierten Aussagen zu deren Verteilung nach Sprachregionen gemacht werden kann.

5. Das Hauptziel besteht darin, die Kontinuität der Kostenprognosen von der Planung bis zur Realisierung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat das BAV im März 2024 den «Leitfaden Kostenmethodik Bahninfrastruktur» aus dem Jahr 2016 aktualisiert. Das Verfahren zur Kostenermittlung wurde unverändert beibehalten, hingegen wurden die Zuschläge für Unschärfen und nicht identifizierte Risiken angepasst.

Das BAV überwacht die Planung, Projektierung und Realisierung aller beschlossenen Ausbau-Massnahmen eng. Dies erfolgt beispielsweise mit risikoorientierter Begleitung der Projekte, mittels Überwachung der vereinbarten Meilensteine bei der Projektentwicklung (Vorstudien-Phase) bis hin zu den Phasenfreigaben. Die projektierten Massnahmen müssen dabei zwingend das geplante Angebot stabil ermöglichen. Zudem erfolgt pro Projekt eine spezifische Abstimmung, damit der Betrieb während der Bauphase möglichst wenig beeinträchtigt und die Kosten- und Terminziele bestmöglich erreicht werden.