24.4378 · Postulat · 2024-12-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Anhand des Beispiels der Glasflaschen wird der Bundesrat beauftragt, Lösungen vorzuschlagen, die die Wiederverwendung von Verpackungen anstelle ihrer stofflichen Verwertung nach einmaligem Gebrauch fördern.
Begründung
Nach Artikel 5 der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) müssen Händler, Hersteller und Importeure, die Getränke in Mehrwegverpackungen an Konsumentinnen und Konsumenten abgeben, ein Pfand erheben. Dieses Pfand kann jedoch die Entwicklung von Unternehmen behindern, die ein System zur Wiederverwendung von Glasflaschen einführen möchten, z. B. indem sie diese nach dem Sammeln und Waschen wieder in Umlauf bringen. In diesem Fall müssen die Konsumentinnen und Konsumenten die Mehrwegflaschen zwangsläufig zu der Verkaufsstelle zurückbringen, in der sie sie gekauft haben (um das Pfand zurückzubekommen), und nicht zur Sammelstelle.
So könnte man z. B. Unternehmen, die sich verpflichten, Glasflaschen wieder in Umlauf zu bringen, anstatt sie im Ausland zu recyceln, von dem heute obligatorischen Pfand befreien. Voraussetzungen, die für diese Befreiung erfüllt sein müssen, könnten geprüft werden, ebenso wie andere mögliche Massnahmen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Förderung von Mehrwergverpackungen aus Glas wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 eine Vernehmlassung eröffnet. Der Bundesrat beabsichtigt, das Postulat im Rahmen dieser Arbeiten zu erfüllen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.