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24.4442 · Interpellation · 2024-12-18

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Interpellation 24.4181 schreibt der Bundesrat: " Ein Widerruf der Genehmigung [von Pflanzenschutzmitteln] kann unter anderem auf Grund gesundheitlicher Risiken erfolgen." Flufenacet wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als endokriner Disruptor anerkannt. Dies hat die französischen Behörden dazu veranlasst, sein Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) - ein ewiger Schadstoff aus der Familie der PFAS - von nun an als trinkwasserrelevanten Metaboliten einzustufen, d. h. als potenziell gefährlich. Laut der Tageszeitung Le Monde vom 12. November 2024 soll das Trinkwasser jeder zweiten Französin und jedes zweiten Franzosen die zulässige Höchstgrenze für relevante Metaboliten (0,1 Mikrogramm TFA pro Liter) überschreiten.

Darüber hinaus haben die deutschen Behörden der Europäischen Chemikalienagentur beantragt, TFA als fortpflanzungsgefährdend einzustufen.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel und Biozide enthalten Flufenacet? Wie viele Produkte aus Parallelimporten enthalten Flufenacet? Welche Mengen wurden in den letzten fünf Jahren in der Schweiz verkauft (zugelassene Produkte und Parallelimporte)?

  2. Welche anderen in der Schweiz zugelassenen Pestizide und Beistoffe produzieren beim Abbau TFA?

  3. Welche Gesetze und Vorschriften gelten für die Zulassung von Pestiziden mit aussergewöhnlich langer Lebensdauer (ewig) oder von Pestiziden mit endokriner oder reproduktionstoxischer Wirkung?

  4. Ist der Bundesrat bereit, wegen der Gesundheitsrisiken von Flufenacet seine Genehmigung zurückzuziehen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

  5. Wenn in der Schweiz TFA als ewiger Schadstoff betrachtet werden sollte: Was bedeutet dies angesichts seiner hohen Konzentrationen im Schweizer Grundwasser?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Es gibt aktuell 32 in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet, 21 davon sind sogenannte Parallelimport-Produkte.
Der Wirkstoff Flufenacet ist für Biozidprodukte nicht genehmigt. Daher gibt es keine in der Schweiz zugelassenen Biozidprodukte mit diesem Wirkstoff.
In den letzten fünf Jahren wurden in der Schweiz insgesamt 43,245 Tonnen Flufenacet als Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht.Wirkstoffe, welche zu den sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen) gehören, enthalten mindestens eine Trifluoromethyl-Gruppe und können sich potenziell zu Trifluoressigsäure (TFA) abbauen.
Es gibt in der Schweiz 28 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln sowie acht zur Verwendung in Biozidprodukten genehmigte Wirkstoffe, welche bei ihrem Abbau TFA bilden könnten. 3. und 4. Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel unterliegen einer Zulassungspflicht. Die Zulassungsverfahren gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP; SR 813.12) respektive Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) umfassen auch eine Beurteilung der Inhaltsstoffe und deren Abbauprodukte bezüglich Langlebigkeit (Persistenz), möglicher Störung des Hormonsystems und Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn die Gefahren und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt als akzeptierbar beurteilt werden. Zulassungen für Biozidprodukte sind zeitlich befristet. Wird nach Ablauf der Geltungsdauer ein Verlängerungsantrag für die Zulassung gestellt, erfolgt eine Überprüfung der Beurteilung aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden periodisch und gezielt aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft, nachdem die Genehmigungen der Wirkstoffe, die darin enthalten sind, in der Europäischen Union (EU) erneuert wurden.
Gemäss Artikel 24 Absatz 2 PSMV übernimmt die Schweiz für diese Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe die Beurteilungsergebnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Erwägungen der Kommission der EU. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die aktuellen Resultate der Wirkstoffbeurteilung der EU übernommen werden und die Arbeit in der Schweiz nicht wiederholt wird.
Wenn die EU die Genehmigung von Flufenacet nicht erneuert, wird die Schweiz die Genehmigung dieses Wirkstoffs als Pflanzenschutzmittel ebenfalls entziehen. Der Entscheid der EU zur Erneuerung der Genehmigung ist noch im Jahr 2025 zu erwarten. 5. TFA ist persistent und baut sich in der Umwelt nicht ab. Ohne eine signifikante Verringerung der Emissionen werden die Konzentrationen in der Umwelt weiter steigen. TFA gelangt über verschiedene Eintragspfade in die Gewässer, deshalb würde eine Massnahme einzig in Bezug auf die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nur eine beschränkte Wirkung erzielen. Die toxikologischen Eigenschaften von TFA werden derzeit in der EU durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt. Ein Ergebnis wird für 2026 erwartet. Die EU-Kommission wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Schweiz wird die Beurteilung der EFSA zu TFA und die Entscheide der Kommission in ihre Überlegungen einfliessen lassen.