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24.4513 · Interpellation · 2024-12-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Angesichts der jüngsten Nachrichten über die Arbeiten für den Bau der zweiten Röhre des Gotthardtunnels und insbesondere über den Nachweis hoher Arsenkonzentrationen im Ausbruchmaterial muss dringend geklärt werden, wie mit diesem potenziell gefährlichen Material umgegangen wird.

Der Kanton Uri hat die Bewilligung für das Material, das ursprünglich für die Renaturierung des Urnersees vorgesehen war, wegen der hohen Arsenkonzentration zurückgezogen. Offenbar wird es nun für den Bau des künftigen Parks von Airolo im Tessin verwendet.

Der Entscheid, das belastete Material ins Tessin zu bringen, wurde sehr rasch gefällt. Es ist daher fraglich, ob ernsthafte Untersuchungen durchgeführt wurden und ob das Vorsorgeprinzip beachtet wurde.

In Anbetracht der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und der Risiken, die mit der Ablagerung solchen Materials verbunden sind, bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind wie im Fall des Kantons Uri ausschliesslich die kantonalen Behörden für die Bewilligung der Ablagerung von Ausbruchmaterial zuständig?

2. Sind andere Optionen für den Umgang mit dem belasteten Material, wie die Ablagerung in kontrollierten Deponien, geprüft worden?

3. Sind für jedes der betroffenen Gebiete einzeln Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden, um die spezifischen Auswirkungen auf das Gebiet zu analysieren?

4. Wie kann garantiert werden, dass das belastete Material langfristig keine Gefahr darstellt?

5. Welche langfristigen Überwachungsmassnahmen sind vorgesehen, um die Umweltsicherheit zu gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führt die Bauarbeiten an der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels unter strikter Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften durch. Eine externe Umweltbaubegleitung stellt sicher, dass die Vorgaben beachtet werden, und untersucht zudem das Ausbruchmaterial systematisch auf potenziell umweltgefährdende Stoffe wie etwa geogenes Arsen. Nach Artikel 18l des Eisenbahngesetzes bezeichnen die betroffenen Kantone den Standort für die Entsorgung von Aushubmaterial, das nicht in der Nähe der Anlage verwertet oder abgelagert werden kann. Der Standort wird danach im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (GS-UVEK) genehmigt. Der Kanton Uri hat die Renaturierung von Flachwasserzonen an der Reussmündung in Flüelen geplant. Im Kanton Tessin ist im Rahmen der Überdeckung der Autobahn und der Umgestaltung des Anschlusses Airolo eine Geländemodellierung vorgesehen. Allfällige Alternativen zu den bereits bewilligten Lösungen wird das ASTRA nach Anhörung der betroffenen Kantone dem GS-UVEK zur Genehmigung vorlegen. Die verschiedenen Optionen für den Umgang mit arsenbelastetem Material werden derzeit geprüft. Ja. Untersuchungen und Analysen haben gezeigt, dass weder kurz- noch langfristig eine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht. Das im Gotthardmassiv natürlich vorkommende Arsen kann die Umwelt nur dann gefährden, wenn es im Wasser gelöst ist. Dieses Element wurde jedoch im an der Oberfläche austretenden Wasser nicht nachgewiesen. Das Überwachungssystem wird je nach gewählter Variante festgelegt und umfasst in erster Linie die regelmässige Kontrolle des Wassers aus den Drainagen.