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24.4554 · Motion · 2024-12-20

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der Folgendes vorsieht:

1. das Verbot für islamische Gebetsstätten und Imame, Gelder aus dem Ausland anzunehmen;

2. die Verpflichtung für islamische Zentren, die Herkunft und die Verwendung der Finanzen offenzulegen.

Begründung

Die Ausbreitung des politischen Islams und des islamischen Extremismus in der Schweiz ist angesichts der weltweiten geopolitischen Lage, der Migrationsströme und der Situation in unseren Nachbarländern ein Problem, das sich je länger je mehr zuspitzt. Durch den Nahostkonflikt hervorgerufene islamistisch gefärbte antisemitische Tiraden, die auch in unseren Breitengraden zu vernehmen sind, sind nur eine von vielen schrillenden Alarmglocken.

Es ist seit Langem bekannt, dass Länder, wie die Türkei oder Katar, in denen der politische Islam an der Macht ist, Moscheen und Imame in Europa finanzieren, um ihre Ideologie zu verbreiten.

Die Situation wird von der Politik, aber auch den Medien und der akademischen Welt seit Jahren unterschätzt. Man sorgt sich wegen der «Islamophobie», ist aber blind gegenüber dem Vormarsch des islamischen Extremismus.

Die Finanzierung von Moscheen durch das Ausland ist ein zentrales Thema für die Sicherheit unseres Landes.

Der Nationalrat hat im Sommer 2017 die Motion Quadri 16.3330 angenommen, wohingegen sie der Ständerat im Mai 2018 leider verwarf. Die Motion verlangte:

1. das Verbot für islamische Gebetsstätten und Imame, Gelder aus dem Ausland anzunehmen;

2. die Verpflichtung für islamische Zentren, die Herkunft und die Verwendung der Finanzen offenzulegen;

3. die Pflicht, die Predigt in der Sprache des Ortes abzuhalten.

Zum dritten Punkt ist derzeit die Motion Gafner 24.3176 hängig, die in die gleiche Richtung zielt.

Im Herbst 2024 hat der Nationalrat ausserdem das Postulat 24.3473 seiner Sicherheitspolitischen Kommission angenommen. Mit diesem wird der Bundesrat beauftragt, «in einem Bericht darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden kann». Dies ist ein Schritt nach vorn, genügt aber nicht. Derweil verstreicht die Zeit, ohne dass konkrete Vorkehrungen getroffen werden.

Es sei nochmals betont: Die angemessene Lösung – und der Nationalrat hat dem 2017 bereits zugestimmt – besteht darin, die ausländische Finanzierung von Moscheen und islamischen Gebetsstätten zu verbieten und diese zur Offenlegung der Herkunft ihrer Finanzen zu verpflichten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Am 12. September 2024 überwies der Nationalrat das von seiner Sicherheitspolitischen Kommission eingereichte Postulat 24.3473 «Einführung von Bedingungen für die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz». Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, darzulegen, wie die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz an Bedingungen geknüpft werden kann. Der Bundesrat wird prüfen, ob Massnahmen sinnvoll sind und welche Massnahmen in Frage kommen. Er wird nicht nur religiöse Einrichtungen einbeziehen, sondern auch Bildungseinrichtungen. Es wäre falsch, gesetzliche Regulierungen oder Verbote zu beschliessen, bevor der vom Nationalrat erteilte Prüfauftrag erfüllt ist und die eidgenössischen Räte den Bericht des Bundesrates kennen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.