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24.4570 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hält in seinem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» fest, die nachhaltige Lebensmittelproduktion ist zu fördern. Die Wettbewerbsvorteile der inländischen Produktion sollen damit gestärkt werden. In der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030» unterstreicht der Bundesrat diese Zielsetzung mit konkreten Zahlen: «Der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, die besonders umwelt- und tierfreundlich produzieren, wächst im Vergleich zu 2020 um einen Drittel». Derzeit häufen sich die Signale von marktführenden Unternehmungen in den Label- und Biomärkten, dass die vom Bundesrat angestrebte Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen mit den vorgegebenen Zielen in Gefahr ist. Es muss sogar befürchtet werden, dass bei gewissen Labelprogramme deutliche Mengen- und Preisreduktionen vorgegeben werden. Ausserdem erwähnt der Bundesrat, dass das nachhaltige Einkaufsverhalten und die Kaufentscheide der Konsumierenden durch eine beschränkte Markttransparenz und mangelnde Integration externer Effekte (Kostenwahrheit) behindert werden.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die vom Bundesrat in verschiedenen Berichten aufgezeigte Stärkung der inländischen landwirtschaftlichen Produktion mit der Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen auf Kurs? Mit welchen Zahlen und Statistiken lässt sich dies aufzeigen?

2. Die Schweizer Landwirtschaft hat hinsichtlich der Umstellung auf nachhaltige Programme grosse Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt. Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial und das Verantwortungsbewusstsein für diese Entwicklung bei den nachgelagerten Branchen und den führenden Unternehmungen der Lebensmittelmärkte?

3. Gibt es Anzeichen, dass eine beschränkte Markttransparenz und mangelnde Integration externer Effekte (Kostenwahrheit) das nachhaltige Einkaufsverhalten behindern und somit ein Hindernis für die vorgegebene Entwicklung darstellen?

4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht “Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik” Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel zur Förderung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum vorgeschlagen. Sieht er Möglichkeiten, diese als verpflichtende Massnahmen zur Förderung des nachhaltigen Konsums in der aktuellen Situation einzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) + 2) Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich bis im zweiten Halbjahr 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) ausarbeiten. Gleichzeitig mit der Vernehmlassungsvorlage wird auch eine Zwischenbilanz der Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf das im Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 formulierte Zukunftsbild erarbeitet. Diese Zwischenbilanz wird anhand von Indikatoren die Entwicklung über alle Stufen der Land- und Ernährungswirtschaft, d.h. inkl. der Unternehmen der vor- und nachgelagerten Stufen aufzeigen.

Das Potenzial der Unternehmen, der nachgelagerten Branchen und anderer Politikbereichen zur Erreichung dieser Ziele, ist Gegenstand einer laufenden Studie. Die Ergebnisse dieser Studie werden in die Zwischenbilanz miteinfliessen.

3) In seinem Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik definiert der Bundesrat die «Transparenz und Kostenwahrheit» als Handlungsfeld für die AP30+. Der Bundesrat wird zudem voraussichtlich spätestens im ersten Halbjahr 2026 in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4252 eine Analyse der Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt vorlegen.

4) Im Kontext der Vorbereitungsarbeiten zur AP30+ prüft der Bundesrat aktuell verschiedene Ausgestaltungsvarianten von Zielvereinbarungen im Austausch mit den betroffenen Branchen. Dabei prüft er auch, ob verpflichtende Massnahmen möglich sind. Er wird mit der Vernehmlassungsvorlage zur AP30+ eine allfällige Konkretisierung im Rahmen der Agrargesetzgebung vorschlagen.