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Risiken beim Anbau von herbizidresistenten Zuckerrüben und ihre Vereinbarkeit mit den Umweltzielen des Bundes

24.4583 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3553 zum Anbau von Zuckerrüben der Sorte Smart Belamia, die gegenüber dem Herbizid Conviso One tolerant ist, gab der Bundesrat an, dass diese Pflanze – und herbizidresistente Sorten im Allgemeinen – zum Ziel der Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beitragen, welches im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen wurde. Drei Jahre später ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.

  1. Welche Bilanz zieht der Bundesrat in Zusammenhang mit dem Anbau von herbizidresistenten Rüben?

  2. Eine Analyse der schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenanbau hat ergeben, dass die Versprechungen nicht eingehalten werden: Die produzierte Zuckermenge und die Rentabilität sind bei diesen Sorten geringer. Welche Lehren sind daraus zu ziehen?

  3. Trotz dieser schwachen Ergebnisse werden auf mehr als der Hälfte der Zuckerrübenanbauflächen herbizidtolerante Sorten angebaut. Hat der Zuckerrübenanbau in der Schweiz noch eine Zukunft?

  4. Laut Statistiken des BLW hat die Menge an Foramsulfon (einer der Wirkstoffe von Conviso) seit der Einführung dieser Sorten stark zugenommen (um 1,5 Tonnen). Steht dieser starke Anstieg nicht im Widerspruch zum Ziel der Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln?

  5. Hingegen zeigen die Statistiken keine Verwendung von Thiencarbazon, dem anderen Wirkstoff von Conviso, seit 2019. Handelt es sich hierbei um einen Fehler?

  6. Die Wirkstoffe von Conviso werden seit Langem in der Landwirtschaft verwendet und es gibt zahlreiche Resistenzen bei Unkräutern. Ist das nicht ein Risiko für andere Kulturen?

  7. Der rechtliche Status dieser Kulturen ist fraglich. In Frankreich wurde der Staat durch eine Entscheidung des Conseil d’Etat vom 23. Oktober 2024 verpflichtet, die Risiken herbizidresistenter Sorten zu beurteilen und beispielsweise konkrete Massnahmen beim Anbau sowie ein Umweltmonitoring vorzuschreiben. Wie sieht die Situation in der Schweiz aus?

Die verfügbaren Daten zeigen, dass die Rübenproduktion heute zur Hälfte auf herbizidresistenten Sorten beruht, trotz ihrer geringen wirtschaftlichen und agronomischen Leistung und obwohl dies zu einem vermehrten Einsatz bestimmter Herbizide führt. Es ist dringend notwendig, eine transparente Produktion zu gewährleisten, die die Umweltvorschriften der Schweiz und die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten erfüllt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Alle angebauten Sorten weisen Herbizidresistenzen auf und die Auswirkungen im Zusammenhang mit ihrer Verwendung sind bekannt. Daher besteht für den Bundesrat kein Grund, Bilanz in Bezug auf den speziellen Fall von Zuckerrüben, die gegen Conviso one resistent sind, zu ziehen.2 und 3. Die schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau führt jedes Jahr Sortenprüfungen durch, die dazu dienen, die Anbaueignung der Sorten zu prüfen und die Produzentinnen und Produzenten zu beraten. Die Sortenzüchtung berücksichtigt zahlreiche Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass eine gute Eignung für ein Kriterium häufig durch eine weniger gute Eignung für ein anderes Kriterium aufgehoben wird. Die Resultate der Sortenprüfung 2023 zeigen, dass die Sorten Smart, die gegen das Herbizid Conviso one resistent sind, einen geringeren Zuckerertrag und einen geringeren Rohertrag aufweisen als die Standardsorten (‒2 % respektive ‒3,7 %). Hingegen wird die Bewältigung der Unkrautkonkurrenz mithilfe resistenter Sorten erleichtert. Andere Kriterien, wie die Krankheitsresistenz, insbesondere gegen das «Syndrome Basses Richesses» (SBR), beeinflussen die Sortenwahl zusätzlich. Der Zuckerrübenanbau in der Schweiz wird daher nicht durch die Verwendung von Sorten, die gegen Conviso one resistent sind, infrage gestellt. Es ist Sache der Zuckerrüben- produzentinnen und -produzenten, die Sorten entsprechend ihren Zielen und ihrer Situation zu wählen.4. Der gesteigerte Absatz von Foramsulfuron hängt mit der Zunahme der Anbaufläche von Sorten zusammen, die gegen Conviso one resistent sind. Dieses Herbizid kommt anstelle anderer Mittel, die bei Standardsorten verwendet werden, zum Einsatz. Es werden somit nicht vermehrt Herbizide eingesetzt. Im Gegenteil: Ein bis zwei Behandlungen reichen aus, um die Unkrautkonkurrenz mit dem Herbizid Conviso one zu bewältigen, wohingegen drei bis vier Behandlungen bei Standardsorten verwendeten Herbiziden erforderlich sind.5. Die Statistiken weisen im Zusammenhang mit diesem Wirkstoff in der Tat einen Fehler auf. Dies ist einem Problem im System zur Datenabfrage geschuldet. Die veröffentlichten Daten werden korrigiert.6. Unkräuter können natürliche Resistenzen gegenüber bestimmten Herbiziden aufweisen oder entwickeln. Dieses Phänomen ist bekannt und ist nicht spezifisch für die Wirkstoffe von Conviso one. Als Lösung bietet es sich an, auf ein- und derselben Parzelle Herbizide mit verschiedenen Wirkungsweisen alternierend einzusetzen. Durch eine abwechslungsreiche Fruchtfolge lassen sich die Herbizide in den verschiedenen Kulturen abwechselnd einsetzen. Der Widerruf bestimmter Wirkstoffe begrenzt jedoch die Zahl der für eine Alternative zur Verfügung stehenden Mittel. Es gilt daher, die Entwicklung von Resistenzen bei Unkräutern zu beobachten.7. In der Entscheidung, auf die verwiesen wird und die sich auf die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Februar 2023 bezieht, werden Verfahren der In-vitro- und der In-vivo-Zufallsmutagenese als Verfahren angesehen, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit Langem als sicher gelten. Die mittels dieser Verfahren erhaltenen Sorten sind somit vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt ausgenommen. Im Bereich Umweltmonitoring ermöglichen es Messprogramme zur Grundwasserbeobachtung und zur Beobachtung der Oberflächengewässerqualität, die von den Kantonen mit Unterstützung des Bundes eingerichtet wurden, die Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln und ihren Metaboliten zu überwachen. Im Rahmen der Zulassung wurden spezifische Gewässerschutzmassnahmen in den Anwendungsvorschriften des Herbizids Conviso one festgelegt.

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