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24.4603 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Im Paul Scherrer Institut PSI in der Aargauer Gemeinde Villigen soll ein Klein-Test-Atomreaktor namens Onion Core gebaut werden. Das PSI will den Reaktor zusammen mit dem Start Up Copenhagen Atomics bis 2027 in Betrieb nehmen. Trotz Volksentscheid zum Atomausstieg ist in der Schweiz der Betrieb von Atomreaktoren zu Forschungszwecken weiterhin erlaubt. Es stellen sich aber dennoch konkrete Fragen, bezüglich der Bewilligung durch das ENSI und welche Vorgaben es für solche Vorhaben gibt. Auch wenn es sich um vergleichsweise kleinere Anlagen handelt, so können Unfälle enorme negative Auswirkungen für die Menschen und die Umwelt bedeuten. Bei einem Bewilligungsgesuch für einen solchen Testreaktor nutzt das ENSI aktuell das bestehende Regelwerk um eine Prüfung fallbezogen und nicht nach einer dafür ausgearbeiteten Richtlinie durchzuführen. Dies birgt die Gefahr von willkürlichen Entscheiden der Behörde.

Begründung

Dazu stellen sich folgende Fragen:

  • Welche Vorgaben gibt es von Seiten des ENSI für die Bewilligung von Reaktoren für Forschungszwecke?

  • Welche Kriterien für einen Testabbruch wurden definiert, und über welche Dauer darf der Test laufen?

  • Wäre es nicht sinnvoll eine spezifische Richtline mit generalisierten Vorgaben für solche Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotential zu haben?

  • Wie schätzt der Bundesrat das Gefahrenpotenzial für die lokale Bevölkerung und Umwelt diesem Test-Reaktor ein?

  • Wie schätzt der Bundesrat die Betroffenheit der Schweiz bezüglich des Test-Reaktors ein? Verbleiben verstrahlte Ausrüstungsgegenstände aus Aufbau, Betrieb und Rückbau des Versuchsreaktors in der Schweiz?

  • Beim Testreaktor handelt es sich um einen Reaktor in einem Container. Experten bezweifeln, dass ein Container für einen Reaktor von 1MW Leistung ein genügend grosses Containment darstellt. Wird der Versuchsreaktor mit Container in einem Gebäude welches ein genügend gesichertes Containment darstellt aufgebaut?

  • Wie hoch belaufen sich, die indirekten und direkten Subventionen der Schweiz für den Test-Reaktor, bspw. die Personalkosten, Betriebsmittel, Mittel zum Transport, Betrieb, Auf- und Rückbau und Abtransport sowie Bereitstellung von Raum zur Testdurchführung?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3.Das Paul Scherrer Institut (PSI) plant, die Versuchsanlage auf seinem Gelände als «Kernanlage mit geringem Gefährdungspotential» bewilligen zu lassen. Solche Kernanlagen bedürfen keiner Rahmenbewilligung. Die Voraussetzungen dafür sind in der Kernenergiegesetzgebung festgehalten, die auch für Forschungsanlagen anwendbar ist. Dies gilt im Grundsatz auch für das Regelwerk des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Das ENSI ist aktuell daran, die Methodik und die Randbedingungen für die erforderliche Störfallanalyse von Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotential festzulegen. 2 und 4-6.Zurzeit liegt noch kein Gesuch für die Bewilligung dieser Forschungsanlage vor. Damit sind auch noch keine belastbaren technischen Informationen verfügbar. Sobald das PSI ein entsprechendes Gesuch eingereicht hat, wird das ENSI eine sicherheitstechnische Bewertung vornehmen und ein Gutachten erstellen, auf dessen Grundlage das UVEK über die Erteilung einer Bewilligung entscheiden wird. 7.Es erfolgen keine direkten oder indirekten Subventionen. Die Kosten für das Bewilligungsverfahren, die notwendigen baulichen Massnahmen auf dem PSI-Gelände sowie die notwendigen Personal- und Betriebsmittel für Bewilligung, Betrieb und Entsorgung der Versuchsanlage werden vollumfänglich von der Firma Copenhagen Atomics getragen; das PSI stellt Copenhagen Atomics seine Aufwände gemäss industrieüblichen Kostensätzen in Rechnung.