24.4606 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf die folgenden Fragen:
Was sagt der Bundesrat zu den erhobenen Vorwürfen der Recherchen des «Beobachters» zur Verletzung der Arbeitsrechte sowie der «Republik» zur Befeuerung einer Investitionsblase und der Warnung davor?
Wie geht der Bundesrat den Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen im E-Bus-Projekt in Bangkok nach und wie stellt er Transparenz darüber her? Welches sind die Konsequenzen für das Projekt?
Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass durch CO2-Kompensationsprojekte keine Menschenrechte verletzt werden?
Wie verhindert der Bundesrat, dass CO2-Kompensationsprojekte in wirtschaftskriminelle Aktivitäten verwickelt sind?
Begründung
In den letzten Monaten haben Recherchen von Schweizer Medien teils schwerwiegende Missstände rund um die ersten CO2-Kompensationsprojekte, die ans Schweizer Klimaziel angerechnet werden, ans Licht gebracht. Beim E-Bus-Projekt in Bangkok wird dem Bushersteller, der gleichzeitig Programmeigner ist, vorgeworfen, fundamentale Rechte der Arbeitnehmenden und damit Menschenrechte zu verletzen. Ausserdem soll das E-Bus-Projekt eine Investitionsblase kreiert haben, die platzte, nachdem der Börsenkurs aufgrund von Betrugsvorwürfen an den ehemaligen CEO der Firma getaucht war, und damit Tausenden von Kleinanleger:innen schadete. Dabei schien die Schweizer Botschaft vor Ort noch vor der Unterzeichnung des Vertrags vor der Firma gewarnt worden zu sein.
Stellungnahme des Bundesrates
1-2) Die Schweiz setzt bei der Umsetzung von Kompensationsprojekten hohe Qualitätsanforderungen. Diese sind einerseits in der CO2-Verordnung (SR 641.711) und andererseits in den bilateralen Abkommen festgelegt. Bei einer nachweislichen Verletzung der im Abkommen vereinbarten Bestimmungen kann die Schweiz die Suspendierung des Transfers von Emissionsreduktionen aus betroffenen Projekten veranlassen. Dem Bundesrat liegen keine belastbaren Indizien für einen Kausalzusammenhang zwischen dem E-Bus-Projekt in Bangkok und einer angeblichen Investitionsblase vor. Die Schweiz nimmt Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen ernst und prüft diese. Hinweise auf eine Verletzung von Menschenrechten liegen dem Bundesrat derzeit keine vor. Die Schweiz steht in Kontakt mit der Firma Energy Absolute, der Gewerkschaftsvertretung IndustriAll sowie den thailändischen Behörden. Gemäss den Unterlagen, welche die Firma Energy Absolute unterbreitet hat, sowie direkten Gesprächen mit der Firma, wurden die Kündigungen gemäss den Vorgaben des thailändischen Arbeitsrechts vorgenommen. Die Unterlagen belegen, dass die zuständigen Behörden rechtzeitig über die getroffenen Massnahmen informiert waren und Gespräche mit der lokalen Gewerkschaft geführt wurden. Mit den bereits umgesetzten sowie den zusätzlich durch Energy Absolute eingeleiteten Massnahmen wurden die erwähnten Bedenken aus Sicht des Bundesrates angemessen berücksichtigt. Für eine Verzögerung oder Suspendierung des Transfers von Emissionsrechten besteht aus heutiger Sicht deshalb kein Grund. Die Schweiz wird sich im engen Austausch mit den Projektpartnern weiterhin für die Umsetzung des Projekts in Thailand entlang der hohen Qualitätsstandards einsetzen. 3) Der Bundesrat wird keinen Transfer von Emissionsverminderungen anerkennen, wenn Bestimmungen in bilateralen Abkommen - dazu gehört auch die Einhaltung der Menschenrechte - verletzt wurden. 4) Bei der Autorisierung von Projekten werden diese dahingehend überprüft, ob sie den Anforderungen der CO2-Verordnung genügen. Nur wenn dies auch während der Umsetzung der Fall ist, werden Emissionsverminderungen transferiert. Dazu wird unter anderem sichergestellt, dass es keine Doppelzählungen gibt. So wird ein wirtschaftlicher Missbrauch der Emissionsverminderungen verhindert.