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24.4650 · Motion · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu schaffen sowie zweckdienliche Massnahmen zu treffen, um die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h und auf gewissen Abschnitten auf 80 km/h zu beschränken. Dies mit dem Ziel, den Stau zu verringern.

Begründung

In den letzten Jahren hat der Bund mehrmals die Verkehrsbedingungen auf Autobahnen gezielt angepasst, insbesondere indem er auf Abschnitten, die für Stau anfällig sind, temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen einführte. Laut dem ASTRA zeigen Forschungsergebnisse und reale Erkenntnisse, dass ein Autobahnabschnitt seine maximale Kapazität erreicht, wenn Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von ca. 85 km/h fahren.

Nachdem die Stimmberechtigten im November 2024 den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen abgelehnt haben, wäre es nun an der Zeit, Massnahmen einzuleiten, um die Überlastung der Autobahnachsen in der Schweiz zu reduzieren. Dieses Ziel kann mit einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf bestimmten Abschnitten, die besonders für Stau anfällig sind, erreicht werden.

Zudem führt eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen zu einem Effizienzgewinn und dadurch zu einem geringeren Treibstoffverbrauch pro Kilometer. Im Jahr 2006 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 06.3189 angegeben, dass ein Senken der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu einer Reduktion des Gesamtverbrauchs aller Fahrzeuge in der Schweiz um 2 bis 3 Prozent führen würde. Aus diesem Grund wurde dies auch von der sehr zurückhaltenden Internationalen Energieagentur empfohlen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern («Emergency measures can quickly cut global oil demand by 2,7 million barrels a day, reducing the risk of a damaging supply crunch» vom 18. März 2022).

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das zuständige Bundesamt für Strassen betreibt oder plant auf denjenigen Strassenabschnitten, die regelmässig überlastet sind, sogenannte Geschwindigkeitsharmonisierungsanlagen. Diese reduzieren bei hohem Verkehrsaufkommen die zulässige Höchstgeschwindigkeit schrittweise auf bis zu 80 Stundenkilometer und können so bei Überlastung zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen. Sobald jedoch die Kapazitätsgrenze der Infrastruktur erreicht ist, kommt der Verkehr auch bei reduzierter Höchstgeschwindigkeit zum Erliegen.

Im Gegensatz dazu weisen im schweizerischen Nationalstrassenstrassennetz zahlreiche Abschnitte keine Funktionsprobleme auf. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, aus Staugründen generell Tempo 100 einzuführen.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.