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24.4670 · Interpellation · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die verschiedenen Berichte und Umfragen von NGOs, der Zivilgesellschaft, der UNO und des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zeigen, dass grosser Handlungsbedarf besteht, die Situation von Kindern mit Behinderungen in der Schweiz zu verbessern. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat auf Bundesebene vor,um die Mehrfachdiskriminierung von Kindern (z.B. asylsuchende Kinder mit Behinderungen) zu bekämpfen? um die soziale Inklusion von Kindern mit Behinderungen zu erreichen?

  2. Was gäbe es für Möglichkeiten vonseiten Bundes für die Entwicklung von Sensibilisierungsmassnahmen, die die (Mehrfach-)Diskriminierung von Kindern mit einer Behinderung bekämpfen?

  3. Was unternimmt der Bundesrat, damit eine umfassend zugängliche und inklusive Ombudsstelle für alle Kinder eingeführt wird, wie es auch im Schattenbericht von Inclusion Handicap empfohlen wird?

  4. Welche Daten gibt es zur Situation von Kindern mit Behinderungen in der Schweiz? Plant der Bundesrat eine einheitliche Datenerhebung und -analyse zur Situation von Kindern mit Behinderungen?

  5. Gedenkt der Bundesrat eine nationale Strategie für die Verbesserung der Situation von Kindern mit Behinderungen einzuführen?

Begründung

Sowohl der UN-Behindertenkonventionsausschuss als auch der Ausschuss der UN-Kinderrechtskonvention sieht für die Schweiz in der Gleichstellung von Kindern mit Behinderungen starken Handlungsbedarf (Empfehlungen UN-CRPD und UN-CRC). Auch Kinder selbst fordern, dass mehr für die soziale Inklusion von Kindern mit Behinderungen getan wird und Sensibilisierungsmassnahmen gegen Diskriminierung durchgeführt werden (Forderungen der Kinderkonferenzen und Kinder- und Jugendbericht an UN-Kinderrechtsausschuss).

Kinder mit Behinderungen sind nach wie vor in vielen Bereichen des gesellschaftlichen und sozialen Lebens ausgeschlossen. Nebst der schulischen Inklusion sind auch die Inklusion und Partizipationsmöglichkeiten in anderen Lebensbereichen zentral für ein selbstbestimmtes Leben.

Insbesondere für Kinder mit Mehrfachdiskriminierung gibt es noch starkes Verbesserungspotenzial wie der Schattenbericht der Zivilgesellschaft anlässlich des ersten Staatenberichtsverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufzeigt.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Gleichstellung und Inklusion von Kindern mit Behinderungen kann eine Herausforderung darstellen. Da sich die Situation von Kindern mit Behinderungen je nach Art der Behinderung sowie der sonstigen Umstände sehr unterschiedlich darstellen kann, erachtet es der Bundesrat als zentral, die konkreten Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen in den relevanten Lebensbereichen gezielt anzugehen. Dies gilt auch für Sensibilisierungsmassnahmen. Idealerweise geschieht dies im Rahmen von Massnahmen, die sich nicht spezifisch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen richten, sondern von Massnahmen, die sich an Kinder und Jugendliche generell richten und zugleich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen barrierefrei und zugänglich ausgestaltet sind. Die Förderung der sozialen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist in erster Linie Sache der Kantone. Der Bund finanziert Massnahmen wie auch Projekte Dritter auf Gesuch hin mit Finanzhilfen, welche für Projekte zur Förderung der Gleichstellung bzw. der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung sowie der Kinderrechte vergibt. Für den in der Interpellation spezifisch erwähnten Asylbereich tragen die Empfehlungen der SODK zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich, welche die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen betreffen und die einen integrativen Ansatz vorsehen, zur Sensibilisierung über und zur Verhinderung von Mehrfachdiskriminierung bei. 3. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, bestehende Hindernisse beim Zugang und der Nutzung von bestehenden Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche abzubauen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Umsetzung der Motion 19.3633 Noser, die die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte vorsieht. Zurzeit prüft der Bund, wie eine solche Institution mit Blick auf die Ergebnisse der Ende März 2024 abgeschlossenen Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) ausgestaltet werden könnte. 4. Es liegen verschiedene Daten zur Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vor, allerdings vor allem in Bezug auf bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (z. B. Kinder mit Autismus) sowie auf bestimmte Bereiche, wie insbesondere die schulische Situation. Wie gerade die Statistik der Sonderpädagogik zeigt, wird eine einheitliche Datenerhebung nach Möglichkeit gefördert. Es bestehen jedoch angesichts der Heterogenität der Bedürfnisse und Lebenssituationen sowie der Zuständigkeit von Bund und Kantonen keine Pläne für eine umfassende Datenerhebung zur Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. 5. Der Bundesrat wird weiterhin der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Rahmen von Strategien und insbesondere bereichsspezifischen Massnahmen Rechnung tragen, die sich an Kinder bzw. an Menschen mit Behinderungen richten. Eine bereichsübergreifende umfassende Strategie erachtet er nicht als zielführend.