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Worin ist die Überzeugung der BK begründet, dass gefälschte gekaufte Unterschriften nicht relevant waren für das Quorum von Initiativen und Referenden?

24.7484 · Fragestunde. Frage · 2024-09-09

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Waadtländer Chefbeamte Vicent Duvoisin sagte dem Tages-Anzeiger: «Es ist für die Gemeinden extrem schwierig, Betrugsfälle zu entdecken». Die Unterschrift ist in den kommunalen Registern nicht hinterlegt. Wenn Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum stimmen (z.B. weil sie von Unterschriftenbogen einer anderen Vorlage abgeschrieben wurden), werden auch Fälschungen als gültig bescheinigt.
Warum ist die Bundeskanzlei dennoch überzeugt, dass keine VI/Referenden zu Unrecht zustande gekommen sind?

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