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24.8007 · Fragestunde. Frage · 2024-12-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das SECO teilte einer Journalistin aus Polen mit: «Bei Exporten an eine Privatfirma wird keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangt». Das steht in Widerspruch zu Artikel 18 Kriegsmaterialgesetz, eine Ausfuhrbewilligung setze stets die Erklärung einer Regierung voraus, dass das Material nicht wieder ausgeführt wird.
- Seit wann verzichtet das SECO auf eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung, wenn ein Export an eine Privatfirma geht?
- Was ist die Rechtsgrundlage?
- Wie verhindert das SECO Missbräuche?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)