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25.404 · Parlamentarische Initiative · 2025-02-21

Departement des Innern

Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 03.11.2025

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) eröffnet die Vernehmlassung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)». Mit diesem sollen die Stopfleberimporte in die Schweiz beschränkt werden.

Die Volksinitiative 24.089 «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» fordert, den Import von Stopflebern und Stopfleberprodukten zu verbieten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat am 21. Februar 2025 beschlossen, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag (25.404) gegenüberzustellen.

Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf eine Deklarationspflicht für Tierprodukte, die unter Anwendung gewisser tierquälerischer Verfahren ohne vorgängige Betäubung des Tieres erzeugt wurden. Die im Juli 2025 auf Verordnungsstufe in Kraft getretene Deklarationspflicht gilt namentlich für Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen, die gestopft wurden. Die Kommission möchte, dass die gewerbsmässigen Importe beobachtet werden und dass der Bundesrat Massnahmen erlässt, wenn nach fünf Jahren kein Rückgang dieser Importe zu verzeichnen ist. Sie beantragt zudem, die Deklarationspflicht auf Gesetzesebene zu verankern. Weitere Minderheiten möchten Einzelheiten des Gegenvorschlags angepasst haben, eine letzte Minderheit schliesslich beantragt Nichteintreten.

Am 24. Oktober 2025 hat die WBK-N ihren Vorentwurf verabschiedet und nun schickt sie ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung. Aufgrund der gesetzlichen Fristen für die Behandlung von Volksinitiativen durch die Bundesversammlung muss die Dauer der Vernehmlassung auf fünf Wochen verkürzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Dezember 2025.

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 23.01.2026

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Vernehmlassungsbericht zu dem von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Stopfleber-Initiative (25.404). Sie hält an dem in die Vernehmlassung geschickten Text fest, nimmt jedoch verschiedene redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen gewisser Bestimmungen vor. Die Vorlage wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet und geht nun in den Nationalrat. Eine Minderheit lehnt den Entwurf ab.

Die WBK-N hat sich in diesem Zusammenhang auch mit der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» (24.089) befasst und empfiehlt ihrem Rat mit 18 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 2026

Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 2025 eine Deklarationspflicht für Stopfleber, Magret und Confit erlassen (Art. 36 Abs. 1 Bst. j und Anhang 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dez. 20168), wonach auf diesen Lebensmitteln der Hinweis «Von zwangsernährten Gänsen gewonnen.» bzw. «Von zwangsernährten Enten gewonnen.» anzubringen ist. Dies soll dazu beitragen, den Informationsstand der Konsumentinnen und Konsumenten über die Gewinnung von Stopfleber und Stopfleberprodukten zu verbessern, was zur Folge haben könnte, dass der Konsum von Stopfleber, Magret und Confit reduziert wird. Mit der Einführung dieser Massnahme wurde dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz und damit der Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz Rechnung getragen, um allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Massnahmen verschärfen zu können, wenn eine (weitere) Reduktion erreicht werden soll.

Die parlamentarische Initiative knüpft an diese Deklarationspflicht an und verlangt die Beobachtung der gewerbsmässigen Einfuhren von Stopfleber, Magret und Confit von Gänsen und Enten sowie von Lebensmitteln mit diesen Produkten. Wenn sich die Einfuhren nicht reduziert haben, hat der Bundesrat die erforderlichen Reduktionsmassnahmen zu treffen. Unbestrittenermassen ist die parlamentarische Initiative besser mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar als die Volksinitiative. In Abhängigkeit von den Massnahmen, die gestützt auf Artikel14a Absatz 4 E-TSchG gegebenenfalls beschlossen würden, kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass es mit der parlamentarischen Initiative zu Streitfällen mit Handelspartnern der Schweiz kommen könnte, beispielsweise im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU (Freihandelsabkommen und Landwirtschaftsabkommen).

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative im Hinblick auf die Beobachtung der Wirkung der Deklarationspflicht, um bei Bedarf weitere Massnahmen erlassen zu können. Dennoch ist der Bundesrat der Ansicht, dass weder die Änderungen im TSchG noch im LMG erforderlich sind, da die Zielsetzungen der parlamentarischen Initiative bereits mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen erreicht werden können und die Umsetzung insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung zu einem unnötigen Mehraufwand für den Bund führen würde.

Bereits heute muss der Import von Stopfleber nach der Zollgesetzgebung angemeldet werden und kann entsprechend beobachtet werden. Zudem kann der Bundesrat schon heute gestützt auf Artikel 14 TSchG aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken und verbieten. Eine neue Delegation an den Bundesrat, wie sie in Artikel 14a E-TSchG vorgesehen ist, ist somit nicht erforderlich. Auch die weiteren Bestimmungen, die im TSchG geändert werden sollen, sind im Wesentlichen schon durch die vorhandenen Rechtsgrundlagen abgedeckt (z. B. Strafbestimmungen nach Art. 27 Abs. 2 TSchG) oder könnten auf Verordnungsstufe erlassen werden (z. B. analog zu Verwaltungsmassnahmen nach den Art. 36–37a der Verordnung vom 18. Nov. 20159 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie Nordirland). Die vorgesehenen Änderungen im TSchG würden somit zu Doppelspurigkeiten führen und bringen deshalb keinen Mehrwert. Zudem regeln die Bestimmungen einen Einzelfall und weisen einen hohen Detaillierungsgrad auf, womit sie systematisch nicht auf Stufe Gesetz passen. Die in Artikel 12a E-LMG vorgesehene Deklarationspflicht ist heute bereits auf Verordnungsstufe geregelt. Eine solche Bestimmung auf Gesetzesstufe erneut einzuführen, ist weder erforderlich noch stufengerecht. Von der Änderung des LMG ist deshalb abzusehen.

Aus den genannten Gründen ist der Bundesrat weiterhin der Ansicht, dass es keinen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative braucht. Auch wenn der Bundesrat das Bestreben der parlamentarischen Initiative teilweise anerkennt, beantragt er, nicht auf den Gesetzesentwurf der WBK-N einzutreten, da die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, um das verfolgte Ziel zu erreichen.

Der Bundesrat möchte zudem darauf hinweisen, dass im Entwurf des Änderungserlasses unter Ziffer III die Verbindungsklausel fehlt, d. h. ein Absatz, der darauf hinweist, dass es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot von Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» handelt. Diese Verbindungsklausel sollte noch in den Entwurf aufgenommen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Nichteintreten auf die Vorlage.

Wortlaut

Artikel 14 des Tierschutzgesetzes und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:

  • Der Bund beobachtet die Importentwicklung von Magret, Stopfleber und Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der Deklarationspflicht.

  • Er trifft weitergehende Massnahmen im Sinne einer Importbeschränkung, soweit sich die importierte Menge nach fünf Jahren seit Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht merklich reduziert hat.

Begründung

Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und die Stopfleber-Initiative stösst gemäss Umfrage (DemoSCOPE Februar 2024) auf grosse Zustimmung, v.a. in der Deutschschweiz (89% «Eher Ja» und «Ja»). Die Initiative hat somit gewisse Chancen, im Falle einer Abstimmung angenommen zu werden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht begegnet der Bund diesem Anliegen aber mit einer äusserst vagen Massnahme und riskiert so, den Konsum von Stopfleber, Magret und Confit nicht merklich zu reduzieren und das Tierwohl nicht zu verbessern.

Darum soll der Initiative ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden, der die Einführung von Importbeschränkungen vorsieht, sofern die Deklarationspflicht innert einer gesetzten Frist nicht die gewünschten Resultate erzielt, nämlich den Rückgang des Konsums von tierquälerisch erzeugten Produkten aus der Geflügelmast. Bei diesem Gegenvorschlag handelt es sich nicht um ein unmittelbares Verbot und er nimmt die Argumentationslinie des Bundesrates und teils auch des Parlaments auf: Die Regelung wird stufengerecht im Tierschutzgesetz verankert und sie wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Sinne der Vereinbarkeit mit geltendem Handelsrecht, da eine Importbeschränkung als strenge Massnahme erst erlassen wird, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben.

Verhandlungen

Siehe 24.089 BRG. «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)». Volksinitiative

Auskünfte

Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)

wbk.csec@parl.admin.ch

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)