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25.445 · Parlamentarische Initiative · 2025-06-13

Parlament

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Artikel 9 Abs 2 des Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll dahingehend abgeändert werden, dass grundsätzlich keine Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen ausbezahlt werden. Ausnahmen für die Berichterstattung über besonders umfangreiche Geschäfte sollen möglich sein.

Begründung

Die Ratsmitglieder erhalten für die Vorbereitung der Ratsarbeit eine pauschale Entschädigung von 26'000 Franken. Pro Sitzungstag erhalten sie zusätzlich 440 Franken. Insgesamt belaufen sich die Entschädigungen mittlerweile auf über 130'000 Franken pro Jahr - und dies wohlverstanden für ein Mandat, welches circa 50% eines ordentlichen Pensums entspricht. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass das Schreiben eines Berichtes in der Entschädigung enthalten ist.

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