Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve
25.4457 · Motion · 2025-12-04
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Schweizer Armee zusätzlich zu den beschlossenen Finanzplanungen und ordentlichen Budgetmitteln, unter Einhaltung der Schuldenbremse und ohne Steuererhöhung, eine substanzielle Finanzierungsreserve in der Zielgrösse von 10 Milliarden Franken für strategische Investitionen (Rüstung, Infrastruktur, Ausbildung) bis zum Jahr 2035 erhalten kann.
Dabei soll der Bundesrat insbesondere folgendes "Drei-Säulen-Finanzierungskonstrukt" prüfen, konkretisieren und in geeigneter Form vorschlagen, um diese Reserve zu schaffen:
Einmalige Kapitalmobilisierung (Hauptsäule): Teilverkauf von strategisch nicht zwingenden Bundesbeteiligungen (namentlich Swisscom-Aktien) zur Generierung einmaliger Einnahmen, die zweckgebunden der Finanzierungsreserve zugewiesen werden. Dabei soll die Sperrminorität gewahrt bleiben.
Dynamische Einnahmenzuweisung: Vornahme einer temporären und zweckgebundenen Zuweisung eines definierten Teils des Bundesanteils an den Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Ergänzung dieser Reserve.
Investitionssteuerung: Die Einrichtung von finanzpolitischen Instrumenten, wie die Schaffung eines zweckgebundenen Fonds oder eines Spezialkontos, zur planbaren und stetigen Finanzierung von grossen Rüstungsinvestitionen und Infrastrukturprogrammen. Diese Instrumente sollen die Einhaltung der Schuldenbremse gewährleisten, indem sie die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen und eine übermässige Belastung des ordentlichen Budgets in einzelnen Jahren vermeiden.
Begründung
1. Dringlichkeit und Finanzierungslücke
Die geopolitische Lage seit 2022 erfordert eine beschleunigte Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee. Trotz des politischen Bekenntnisses zu einer Aufrüstung besteht eine erhebliche strategische Finanzierungslücke. Die Armee benötigt jedoch eine planbare Finanzspritze, um die seit Jahren aufgelaufenen materiellen Mängel zu beheben und die Verteidigungsfähigkeit wiederherzustellen.
2. Der Drei-Säulen-Mix als verantwortungsvolle Lösung
Die Finanzierung dieser substanziellen Reserve soll die kommende Generation nicht mit neuen Schulden belasten. Deshalb ist ein diversifizierter, innovativer Finanzierungsmix notwendig, der die Schuldenbremse respektiert:
Kapitalmobilisierung: Der Teilverkauf nicht-strategischer Beteiligungen ist eine fiskalisch verantwortungsvolle Massnahme, um einmalige, substanzielle Mittel zur Sicherung einer Kernaufgabe des Staates – der Landesverteidigung – zu mobilisieren. Dies ermöglicht die Initialzündung für dringend nötige Beschaffungen (Säule 1).
Dynamische Einnahmen: Die temporäre Nutzung von SNB-Gewinnen (Säule 2) bietet eine zusätzliche, nicht genau planbare, aber willkommene Ergänzung, die in guten Jahren die Reserve stärkt.
Investitionssteuerung: Der dritte Punkt zielt auf die langfristige Planbarkeit ab. Indem der Bundesrat einen zweckgebundenen Fonds (Spezialkonto) schafft, können die Einnahmen aus den Säulen 1 und 2 gesammelt und über Jahre hinweg gezielt für grosse Rüstungsprogramme eingesetzt werden. Dies entkoppelt die strategischen Investitionen von den jährlichen Budgetschwankungen und gewährleistet, dass die Schuldenbremse eingehalten wird, da die Ausgaben durch bestehendes Bundesvermögen oder laufende Einnahmen gedeckt sind.
Damit soll der notwendige politische Handlungsspielraum geschaffen werden, um der Armee - ohne Steuererhöhung und unter Einhaltung der Schuldenbremse - die notwendige finanzielle Grundlage für ihre Kernaufgaben bis 2035 zu sichern.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Zur Finanzierung sieht er eine befristete, zweckgebundene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte ab 2028 für zehn Jahre vor. Diese zusätzlichen Einnahmen fliessen in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Gemeinsam mit dem Entlastungspaket 2027 wird dadurch die Basis für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt geschaffen. Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet Mehreinnahmen von insgesamt über 30 Milliarden zur Deckung des Finanzierungsbedarfs bei der Armee und zivilen sicherheitsrelevanten Verwaltungseinheiten und geht damit wesentlich über die in der vorliegenden Motion geforderten 10 Milliarden hinaus. Der Bundesrat hat 2025 die Eignerstrategie der Swisscom überprüft. Er kam zum Schluss, dass sich die Mehrheitsbeteiligung insbesondere aus sicherheitspolitischen Gründen rechtfertigt. Die Swisscom betreibt eine kritische Infrastruktur: Ein Ausfall von Fest- oder Mobilfunknetz und Internet hätte weitreichende Folgen für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Der Bundesrat misst diesem Aspekt in den neuen strategischen Zielen mehr Gewicht bei. Er erwartet, dass die Swisscom einen Beitrag zu einer situationsgerechten Versorgung mit kritischen Kommunikations- und Informatikdiensten leistet. Ein Teilverkauf der Swisscom-Aktien zur Finanzierung von Armeeausgaben ist aus Sicht des Bundesrats abzulehnen, zumal die resultierenden Einnahmen (bei einem Rückzug auf eine Sperrminorität einmalig gut 5 Mrd.) den Finanzierungsbedarf bei weitem nicht zu decken vermögen. Durch den Verkauf der Aktien ginge zudem ein Dividendenpotenzial von rund 200 Millionen pro Jahr verloren, das dem Bund bei der Finanzierung seiner Aufgaben fehlen würde. Der Bundesrat lehnt auch die Verwendung der Gewinne der SNB zur Finanzierung der Ausgaben der Armee ab. Der Grundbetrag der Gewinnausschüttungen der SNB wird ordentlich zugunsten des allgemeinen Bundeshaushalts vereinnahmt. Allfällige Zusatzausschüttungen der SNB werden für den Abbau der Corona-Schulden als ausserordentliche Einnahmen verbucht. Die Verwendung dieser Mittel zugunsten der Armee würde somit den Abbau der Corona-Schulden gefährden und/oder die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt vergrössern. Der Bundesrat unterstützt die temporäre Schaffung eines Fonds. Er wird mit der Vernehmlassungsvorlage einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds unterbreiten. Dieser entspricht weitgehend dem geforderten Fonds zur Steuerung der Investitionen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zweckgebunden für die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz in den Rüstungsfonds eingelegt werden. Der Fonds speist sich aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie einem Beitrag aus dem ordentlichen Armeebudget. Er kann sich zur Deckung von Zahlungsspitzen mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuer-Erhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein. Damit wird dem Anliegen des Motionärs nach einem Fonds zur Steuerung der Investitionen Rechnung getragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.