25.7441 · Fragestunde. Frage · 2025-06-04
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Heute wird unter dem Titel von EU-Rechtsakten durch die EU-Kommission der Vermerk «von Bedeutung für den EWR» angebracht, wenn ein EU-Rechtsakt durch die EWR-Staaten zwingend zu übernehmen ist.
- Gilt dieser Vermerkt neu auch für die Schweiz?
Falls nein, wie wird die Schweiz durch die EU über dynamisch zu übernehmende EU-Rechtsakte informiert?
- Werden Parlament und Öffentlichkeit gleichzeitig wie die Bundesverwaltung informiert?
Falls nein, wann werden Parlament und Öffentlichkeit informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Fragen 1 und 2: Der Vermerk «von Bedeutung für den EWR» wird nicht für die Schweiz gelten. Die Binnenmarktteilnahme der EWR-Staaten geht viel weiter als die sektorielle Binnenmarktteilnahme der Schweiz. Die Schweiz und die EU entscheiden immer gemeinsam im Gemischten Ausschuss, ob ein EU-Rechtsakt in das jeweilige Abkommen integriert wird. Für jede Integration eines EU-Rechtsakts ist somit weiterhin die Zustimmung der Schweiz und der EU erforderlich. Es gibt keinen Automatismus und keine einseitigen Entscheide der EU.Das Verfahren der dynamischen Rechtsübernahme sieht vor, dass die EU die Schweiz im Gemischten Ausschuss des betroffenen Abkommens über den Erlass eines neuen EU-Rechtsakts informiert. Diese Information muss «so rasch wie möglich» nach Erlass des Rechtsakts erfolgen. Zu Fragen 3 und 4: In der Vernehmlassungsvorlage zum Paket Schweiz-EU wird der Bundesrat verschiedene Massnahmen vorschlagen, um die Information bzw. Mitwirkung des Parlaments im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme zu verstärken. Er ist insbesondere bereit, einen starken Fokus auf eine vorausschauende Information über geplante bzw. sich in Ausarbeitung befindliche relevante EU-Rechtsakte zu legen. Betreffend die Information der Öffentlichkeit gelten die üblichen innerstaatlichen Vorschriften.Bei der Genehmigung von Beschlüssen der Gemischten Ausschüsse betreffend die Übernahme von EU-Rechtsakten in die Abkommen kommt das übliche Verfahren zur Genehmigung von internationalen Verträgen zur Anwendung. Das heisst, dass diese Beschlüsse ggf. vom Parlament und vom Volk genehmigt werden müssen.