25.7521 · Fragestunde. Frage · 2025-06-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch in der Schweiz und schützt Fluggäste bei Flugannullierungen, Verspätungen und Überbuchungen.
- Wie oft wurden Schweizer Fluggesellschaften in den letzten fünf Jahren durch das BAZL gebüsst?
- Warum sanktioniert das BAZL die SWISS nur mit 1000 Fr. pro Busse?
- Wären höhere Bussen nicht möglich und wirkungsvoller, wenn Passagierrechte verletzt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat im Zeitraum von 2021 bis Juni 2025 insgesamt 367 Bussen ausgesprochen, davon 45 Bussen gegen Schweizer Fluggesellschaften.Das BAZL kann die Fluggesellschaften wegen Verletzung der Fluggastrechteverordnung in Einzelfällen (pro Passagier) im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens büssen. Der im Luftfahrtgesetz festgelegte Bussenrahmen geht bis 20 000 Franken. Die Höhe von Bussen wird anhand der Schwere der Widerhandlung und des Verschuldens bemessen und kann von 1 000 Franken abweichen.