25.7752 · Fragestunde. Frage · 2025-09-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Für schwere Gewalt- und Sexualstraftaten im häuslichen Bereich ist die obligatorische Landesverweisung nach Artikel 66a des Strafgesetzbuchs vorgesehen.
Wie viele Male kam seit Oktober 2016 in diesen Fällen die Härtefall-Klausel zur Anwendung und wie oft nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Strafurteilsstatistik erfasst alle rechtskräftigen Verurteilungen von Erwachsenen in der Schweiz und basiert auf dem vom Bundesamt für Justiz verwalteten Strafregister VOSTRA. Informationen zu den Opfern und somit auch zur Beziehung des Opfers zum Täter, werden dort von den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht eingetragen. Es ist somit nicht möglich, bei den abgeurteilten schweren Sexual- und Gewaltstraftaten zu identifizieren, ob sie im häuslichen Bereich begangen wurden. Die gewünschte Auswertung ist aus diesem Grund nicht möglich. Zahlen zur Anwendung der Härtefallklausel für alle Verurteilungen mit einer Katalogstraftat können auf der Webseite des Bundesamts für Statistik abgerufen werden.