25.8063 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bin gegen ein Verbot von Stopfleber, frage mich jedoch, welches Recht bei einem Import- und Verkaufsverbot von Stopfleber in der Schweiz zur Anwendung kommt. Artikel 7 des Protokolls mit der EU sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Einfuhr von Pelzen, die auf grausame Weise gewonnen wurden, zu verbieten. Bei Stopfleber ist aber nur vorgesehen, dass die Deklaration nach Schweizer Recht erfolgt.
Kann der Bundesrat sicherstellen, dass Schweizer Recht angewendet wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)