Transparenz bei den Kosten für ambulante Behandlungen und den Einkommen der Ärzteschaft sowie Umsetzung der Sparmassnahmen im KVG
26.1000 · Dringliche Anfrage · 2026-03-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1) Beabsichtigt der Bundesrat, sämtliche relevanten Daten zu veröffentlichen (insbesondere SASIS-Daten), um die Unterschiede über die letzten zehn Jahre bei der Zunahme der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung für ambulante Behandlungen nach Leistungserbringergruppen (nach FMH-Titeln für die frei praktizierende Ärzteschaft und nach verschiedenen Spitalkategorien) transparent zu kommunizieren?
- Beabsichtigt der Bundesrat, zu veröffentlichen, wie sich die Einkommen der Ärzteschaft nach FMH-Titeln in den letzten zehn Jahren entwickelt haben?
- Beabsichtigt der Bundesrat, die Entwicklung der Einkommensunterschiede zu verfolgen, im Jahresrhythmus zu veröffentlichen und einzugreifen, falls die Entwicklung den von den Tarifpartnern und dem Bundesrat festgelegten Zielen bei der Eindämmung der Kostenentwicklung und der Verringerung der Einkommensunterschiede zuwiderläuft?
2) Wie hat der Bundesrat die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene KVG-Änderung (Ziff. III Übergangsbestimmungen, Abs. 6) konkretisiert, gemäss der eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte festgelegt werden muss?
- Welche Kontrollmechanismen hat der Bundesrat eingeführt, um sicherzustellen, dass die Versicherer diese Höchstgrenze auch durchsetzen?
3) Welche Sofortmassnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, sollte der Kostenanstieg im ersten Quartal 2026 über den Obergrenzen der Tardoc-Verträge liegen?
4) Wie steht es um die Umsetzung des Ausgleichsmodells für die Arzneimittelkosten (Art. 52e KVG)?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mehrere regelmässig erscheinende Publikationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die sich insbesondere auf Daten der SASIS AG stützen, stellen die Kosten der Krankenversicherungen bereits getrennt nach Arztpraxen und Spitälern dar. Im Jahr 2023 hat das BAG auch eine – öffentlich einsehbare – Analyse der Kosten im ärztlich-ambulanten Bereich publiziert, in der die Kostenentwicklung nach Facharztgruppen und Spitalkategorien untersucht wurde (www.bag.admin.ch > Forschungsberichte > Kranken- und Unfallversicherung). Eine periodische Publikation dieser Analyse ist nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Kantone für die Aufsicht über die Leistungserbringer zuständig sind (Kompetenzaufteilung) und die Kostenaufsicht Sache der Tarifpartner ist. Der Bundesrat hat keine Kompetenz im Bereich der ärztlichen Einkommen, und eine neue Studie dazu ist nicht geplant. Die letzten Analysen wurden 2018 und 2021 vom BAG und dem Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert. Daten zur wirtschaftlichen Situation der Arztpraxen sind zudem in der MAS-Erhebung des BFS verfügbar.Die Überwachung der neuen Tarifstrukturen ist schliesslich Sache der Tarifpartner. Diese haben im Tarifvertrag TARDOC und Ambulante Pauschalen ein Monitoring und Interventionsschwellen vorgesehen. Die Obergrenze der Kostensteigerung wurde vom Bundesrat auf insgesamt 4 Prozent festgelegt. Für die Genehmigung der Monitoring-Ergebnisse und die vorgesehenen Korrekturen ist der Bundesrat zuständig. Sollten sich die Tarifpartner nicht über die erforderlichen Korrekturen einigen können, liegt es auch in seiner subsidiären Kompetenz, die Tarifstrukturen anzupassen. Er verfügt also über die Mittel, um bei Bedarf einzugreifen. 2. Gleichzeitig mit der Genehmigung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen hat der Bundesrat die Tarifpartner ersucht, die Forderung des Parlaments nach einer Obergrenze für das pro Arbeitstag verrechenbare Taxpunktvolumen in TARDOC in der Version 2027 selbst umzusetzen. Eine Arbeitsgruppe der OAAT AG ist mit dieser Aufgabe betraut und die Gespräche dazu sind im Gange. Gleichzeitig prüft das BAG auch mögliche Optionen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe, damit der Bundesrat rasch einschreiten kann, falls die Tarifpartner sich nicht auf eine solche Obergrenze einigen können. Für einen Tarifeingriff des Bundesrats braucht es eine Verordnung, dies nimmt ungefähr ein Jahr in Anspruch. 3. Die Daten für das erste Quartal 2026 werden aufgrund von Fehlern oder Verzögerungen bei der Rechnungsstellung noch mit grossen Unsicherheiten behaftet sein. Zuverlässige konsolidierte Daten werden voraussichtlich erst in der ersten Jahreshälfte 2027 vorliegen. Der erste Monitoringbericht der Tarifpartner ist aus diesem Grund für Ende Oktober 2027 eingeplant, erste Korrekturmassnahmen werden 2028 erfolgen. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Tarifstrukturen genau und wird die Tarifpartner bei Bedarf auffordern, dringende Korrekturmassnahmen zu ergreifen. 4. Der Bundesrat hat sich bereits mit dieser Frage beschäftigt. Die Vernehmlassung zu den Anpassungen der Verordnungen des zweiten Kostendämpfungspakets im Arzneimittelbereich wurde am 18. Februar 2026 eröffnet und dauert bis zum 26. Mai 2026. Für Arzneimittel, die bereits in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, wird eine Übergangsbestimmung von zwei Jahren ab dem geplanten Inkrafttreten der Verordnungsänderungen vorgeschlagen, sodass das Kostenausgleichsmodell für diese Arzneimittel erst ab 2029 gelten würde. Die Umsetzung und die Kostenfolgemodelle werden in den Vernehmlassungsunterlagen ausführlich erläutert.