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26.3064 · Interpellation · 2026-03-05

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Möglichkeiten für Rückführungen nach Syrien, insbesondere im Vergleich zu Staaten wie Deutschland und Österreich?

  2. Welche konkreten Hindernisse bestehen derzeit für Rückführungen nach Syrien aus Sicht der Schweiz?

  3. Welche Rolle spielt das Fehlen einer Schweizer Vertretung in Damaskus bei diesen Hindernissen? Die Schweiz hat 2017 ein humanitäres Büro in Damaskus eröffnet. Unterstützt dieses das SEM bei der Identifizierung syrischer Staatsangehöriger und der freiwilligen Rückkehr nach Syrien?

  4. Prüft der Bundesrat die Wiedereröffnung einer Schweizer Botschaft oder einer Vertretung in Damaskus? Falls nein, weshalb nicht?

  5. Welche minimalen diplomatischen oder konsularischen Strukturen wären aus Sicht des Bundesrats erforderlich, um Rückführungen rechtssicher und praktikabel umzusetzen?

  6. Inwiefern könnte eine Schweizer Präsenz vor Ort auch die freiwillige Rückkehr nach Syrien erleichtern und begleiten?

  7. Welche sicherheits-, aussen- und migrationspolitischen Risiken und Chancen sieht der Bundesrat in einer Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Syrien?

Begründung

Der Bundesrat verfolgt das Ziel, abgewiesene Asylsuchende konsequent rückzuführen und gleichzeitig die freiwillige Rückkehr zu fördern. Gerade im Hinblick auf Syrien bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Vollzugsprobleme bei Rückführungen.

Vor dem Ausbruch des Bürgerkriegs unterhielt die Schweiz eine eigene diplomatische Vertretung in Damaskus. Diese wurde 2012 geschlossen. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Das neue syrische Regime sucht internationale Anerkennung. Die USA haben Sanktionen gegen den amtierenden Präsidenten im November 2025 aufgehoben. Deutschland hat im März 2025 seine Botschaft in Damaskus wiedereröffnet und führt seither Rückführungen nach Syrien durch.

Eine funktionierende Rückkehrpolitik setzt zwingend eine Präsenz vor Ort voraus. Ohne diplomatische und konsularische Strukturen ist es in der Praxis wesentlich schwieriger, die Identität von Personen zu überprüfen, Reisedokumente zu beschaffen, mit lokalen Behörden die Begleitung von Rückkehr und Rückführungen zu koordinieren.

Stellungnahme des Bundesrates

1-3, 5-6. Die Rückkehr nach Syrien ist möglich und wird in der Praxis wahrgenommen. So haben die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) im Jahr 2025 für insgesamt 139 Personen die freiwillige Rückkehr organisiert, was beinahe einer Verzehnfachung der Rückkehrzahlen aus dem Jahr 2024 entspricht.Bezüglich der zwangsweisen Rückkehr überprüft das SEM kontinuierlich die Rahmenbedingungen auf operativer Ebene, wobei diese weiterhin volatil bzw. wenig vorhersehbar sind. Derzeit verzeichnet das SEM 47 Personen, die für eine zwangsweise Rückführung vorgesehen sind. Die Organisation einer zwangsweisen Rückführung hängt nicht von einer schweizerischen Vertretung vor Ort, sondern von der Verfügbarkeit zuverlässiger regulärer Flugverbindungen, der Gewährleistung eines sicheren Einsatzes von Schweizer Personal vor Ort sowie von durch die syrischen Behörden ausgestellten Ersatzreisedokumenten ab. Das SEM steht in engem Kontakt mit den zuständigen syrischen Behörden und verfolgt die Lage vor Ort genau. Das Vorhandensein oder Fehlen einer diplomatischen Vertretung der Schweiz in Syrien hat keinen Einfluss auf den Rückführungsprozess als solchen. 4. Eine Wiedereröffnung einer Botschaft in Damaskus wird derzeit nicht in Betracht gezogen. Entsprechend der aktuellen Lage hat das EDA entschieden, das humanitäre Büro in ein Kooperationsbüro umzuwandeln. Das SEM hat bei Rückführungen seitens des Bundes die Federführung und ist dabei auf keine konsularischen Strukturen angewiesen. 7. Die Schweiz hat ihre diplomatischen Beziehungen zu Syrien nie abgebrochen, schloss jedoch aufgrund der Sicherheitslage am 29. Februar 2012 ihre Botschaft in Damaskus. Die diplomatischen Kanäle blieben bestehen. Seit 2021 werden die diplomatischen und konsularischen Geschäfte über die Schweizer Botschaft in Beirut abgewickelt.