26.3141 · Interpellation · 2026-03-17
Justiz- und Polizeidepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Polizeihelikopter der Kantonspolizei Zürich ist der einzige in der Schweiz. Er kommt jährlich rund 300 Mal zum Einsatz – regelmässig auch in anderen Kantonen und im Auftrag diverser Bundesstellen. Tragische Ereignisse in unseren Nachbarländern haben wiederholt gezeigt, dass fehlende oder unzureichend koordinierte Luftunterstützung im Ernstfall gravierende Folgen haben kann.
Die stark steigenden Betriebs- und Beschaffungskosten stellen die aktuelle Organisation jedoch vor grossen Herausforderungen. Deshalb steht die Zürcher Lösung vor einer ungewissen Zukunft. Die Ausschreibung für ein Nachfolgemodell musste abgebrochen werden. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wie die Schweiz künftig die polizeilichen Helikopterkapazitäten sicherstellen will.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Bund im Bereich der polizeilichen Helikopter eine Scharnier- und Koordinationsfunktion übernehmen könnte. Dabei soll nicht primär die Finanzierung im Vordergrund stehen, sondern die Nutzung bestehender Kompetenzen und Ressourcen des Bundes – beispielsweise im Bereich von Serviceleistungen, Ausbildung, Wartung, Infrastruktur oder Einsatzkoordination. Dies insbesondere, da auch diverse Bundesstellen den Zürcher Helikopter mitnutzen.
Ziel wäre es, die Zusammenarbeit nicht mehr ausschliesslich entlang starrer Konkordatsgebiete zu denken, sondern vermehrt in staatsebenenübergreifenden, funktionalen Räumen mit gemeinsam genutzten Ressourcen, beispielsweise bei Landeplätzen, Wartungsinfrastruktur oder operativer Koordination.
Darum bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Situation der (militärischen) Helikopterkapazitäten, welche der Bund den kantonalen und städtischen Polizeien schon heute über die Luftwaffe und fedpol zur Verfügung stellt, hinsichtlich Verfügbarkeit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit?
Sieht der Bundesrat staatsebenenübergreifenden Handlungsbedarf im Bereich der interkantonalen Koordination oder der nationalen Abstimmung solcher Einsatzmittel?
Kann sich der Bundesrat grundsätzlich vorstellen, im Sinne einer subsidiären Unterstützung eine koordinierende oder scharnierartige Rolle zu übernehmen?
Welche Alternativen sieht der Bundesrat, um auch künftig eine ausreichende luftgestützte Unterstützung für fedpol (insbesondere BKP und BSD), swisstopo, das BAZL sowie das BABS sicherzustellen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Sicherstellung polizeilicher Helikopterkapazitäten und die Erhebung von allfälligem zusätzlichem Bedarf liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund stellt gemäss Subsidiaritätsprinzip keine eigenen polizeilichen Luftmittel bereit. Kantonspolizeien oder Bundesämter (Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Bundesamt für Polizei fedpol) können aber Helikopter der Armee für Einsätze beantragen und benutzen. Dies erfolgt in Form von subsidiären Einsätzen der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden. Gleichzeitig nutzt das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) heute den Helikopter der Kantonspolizei Zürich unterstützend für Luftbilder bei Rapid-Mapping-Einsätzen des Bundes (kurzfristige Luftbilder, z.B. im Fall von Naturkatastrophen). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfügt zudem über eine eigene Helikopterflotte mit drei Luftfahrzeugen, die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) genutzt werden. Für die kantonalen Polizeikorps ist es wichtig, möglichst einfach und ohne Zeitverzug auf solche Leistungen der Armee zurückgreifen zu können. Die Luftwaffe stellt einen 24/7-Bereitschaftsdienst mit einem Helikopter zugunsten des gesamten Sicherheitsverbunds Schweiz sicher. Die zivilen Behörden werden zudem jederzeit unterstützt, sofern ein von den politischen Behörden bewilligtes Gesuch vorliegt, die Subsidiaritätskriterien erfüllt und Helikopterkapazitäten der Armee vorhanden sind. Darüber hinaus stellt die Armee jährlich rund 600 Flugstunden für Einsätze, Training und Ausbildung zugunsten der Kantonspolizeien bereit. Diese Einsätze und diese Form der Zusammenarbeit sind eingespielt und haben sich bewährt. 2.-3. Die Kantone sind zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf ihrem Gebiet. Unter Federführung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) wird aktuell ein Gesamtkonzept zum Einsatz von Drohnen und Helikoptern erarbeitet. Darin sollen auch Fragen der interkantonalen Koordination und nationalen Abstimmung thematisiert und allfälliger Handlungsbedarf ausgewiesen werden. Aus Sicht des Bundes sind die bestehenden Mechanismen der subsidiären Unterstützung sowie der nationalen Koordination angemessen. Die Schaffung von zusätzlichen Strukturen oder Zuständigkeiten für eine weitergehende Steuerung oder Bereitstellung polizeilicher Helikopterkapazitäten durch den Bund ist deshalb nicht angezeigt. 4. Mit den oben beschriebenen bestehenden Mechanismen ist die subsidiäre Unterstützung der zivilen Behörden mit Mitteln der Armee sichergestellt. Die bestehenden Instrumente gewährleisten namentlich auch eine bedarfsgerechte, subsidiär abgestützte und koordinierte Nutzung luftgestützter Mittel.