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26.3142 · Interpellation · 2026-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ende Januar 2026 hat der Bundesrat die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt. Er kalkuliert dabei für den Bahnausbau mit der Verlängerung des ursprünglich bis 2030 befristeten Mehrwertsteuer-Promilles zugunsten des BIF. So sollen bis 2045 zusätzliche Einnahmen von rund 8 Milliarden Franken generiert werden. Sollten die BIF-Mittel für den geplanten Ausbau nicht ausreichen, will der Bundesrat die Ausbauprojekte zeitlich nach hinten schieben oder Projektkosten reduzieren.

Mit den Eckwerten hat der Bundesrat auch festgelegt, dass eine erste Etappe der für den Bahnknoten Basel zentralen Durchmesserlinie dem Parlament erst im Jahr 2031 vorgelegt werden soll. Dafür will er Mittel im Umfang von CHF 1.6 Mrd. reservieren. Der Betrag für Basel ist damit nicht unbedeutend, bewegt sich jedoch im unteren Bereich der Grössenordnungen, die der Bund für Grossprojekte vorsieht.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Nach welchen Kriterien priorisiert der Bundesrat die Eisenbahn-Grossprojekte in den kommenden Botschaften und welche Gewichtung kommt dabei den Metropolitanräumen und den internationalen Verkehrsdrehscheiben zu?

  • Welche Auswirkungen hätte es, wenn die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Promilles nicht realisiert werden kann:Auf die Projekte, die im Rahmen der Botschaft 27 beschlossen wurden?Auf die Projekte, die erst im Rahmen der Botschaft 31 beschlossen werden?

  • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Durchmesserlinie Basel gegenüber Projekten, die bereits Teil der Botschaft 27 sind, im Falle finanzieller Engpässe nicht benachteiligt wird?

  • Kann der Bundesrat sicherstellen, dass die für Basel vorgesehenen Mittel im Falle finanzieller Engpässe nicht zulasten der Region reduziert oder das Vorhaben weiter verzögert werden?

  • Wie wird erreicht, dass die für die erste Etappe der Durchmesserlinie Basel vorgesehenen Mittel im Umfang von CHF 1.6 Mrd. bereits in der Botschaft 27 verbindlich reserviert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat mit den Eckwerten zu «Verkehr ‘45» die strategischen Netzelemente im Bahnbereich priorisiert. Die Priorisierungen basieren auf einem wissenschaftlichen Gutachten der ETH Zürich, den jeweils verfügbaren Finanzmitteln, den aus Nachfragesicht dringlichsten Bedürfnissen und der Kompatibilität mit der angestrebten Entwicklung gemäss Perspektive BAHN 2050. 2. Der Substanzerhalt des bestehenden Bahnnetzes hat gesetzlich gegenüber dem Bahnausbau Vorrang. Sind nicht genügend Finanzmittel verfügbar, muss auf Ausbauten verzichtet werden. Bei einem Verzicht auf die Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles müssten die Ausbauten umfassend neu priorisiert werden. Bereits beschlossene Projekte würden verzögert umgesetzt und auf verschiedene Beschlüsse zu Ausbauprojekten müsste zurückgekommen werden. 3. Finanzielle Engpässe würden sich grundsätzlich auf sämtliche Ausbauprojekte auswirken, nicht allein auf die Durchmesserlinie Basel. Bei einer Neupriorisierung aufgrund finanzieller Engpässe würde sich der Bundesrat auf das Gutachten der ETH Zürich abstützen und zugleich berücksichtigen, wo die grössten Überlasten bestehen und wo durch eine zeitnahe Angebotsverbesserung der grösste Kundennutzen entsteht. 4. Der Bundesrat kann für den Fall, dass es zu finanziellen Engpässen kommt, Folgen für alle Projekte und alle Regionen nicht ausschliessen. 5. Wie im Januar 2026 mit den Eckwerten zu «Verkehr ‘45» kommuniziert, will der Bundesrat dem Parlament künftig nur noch strategische Netzelemente zum Beschluss unterbreiten, für welche ein abgeschlossenes Vorprojekt vorliegt. Damit soll insbesondere die finanzielle Planbarkeit verbessert werden. Für die Durchmesserlinie Basel muss in einem nächsten Schritt eine vertiefende Studie erarbeitet werden. Das Vorprojekt folgt danach. Eine Aufnahme in den Ausbauschritt 2027 ist ohne abgeschlossenes Vorprojekt nicht möglich.