26.3150 · Interpellation · 2026-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seinem Gutachten im Auftrag des Bundesrates empfiehlt Professor Weidmann die Realisierung von grossen, strukturell wirksamen Projekten. «Einige Schlüsselprojekte beheben Engpässe in Knotenpunkten und verbessern damit Kapazität und Qualität des ganzen Netzes», so seine Argumentation. Solche strukturell wirksamen Bahn-Grossprojekte sind unter anderem die Durchmesserlinie inkl. Tiefbahnhöfen in Basel sowie der Durchgangsbahnhof Luzern. Die Durchmesserlinie in Basel ermöglicht einen Quantensprung im trinationalen S-Bahnnetz und schafft dringend notwendige Zusatzkapazitäten für Fern- und Güterverkehr im wichtigsten Bahnportal zur Schweiz. Der Durchgangsbahnhof Luzern ermöglicht häufigere, direktere und schnellere Verbindungen in alle Regionen der Schweiz und schafft Fahrzeitverkürzungen auf der Nord-Süd-Achse. Aufgrund ihres Umfangs lassen sich diese Projekte jedoch nur etappiert realisieren. Damit für die betroffenen Kantone, Gemeinden und Unternehmen die notwendige Planungssicherheit besteht, ist ein verbindlicher Beschluss zum Gesamtprojekt zwingend. Denn solche Infrastrukturen haben weitreichende Folgen für die Städteplanung, das Gesamtverkehrssystem, unternehmerische Standortentscheide und vieles mehr. Ohne Planungssicherheit drohen ungenutzte Synergien, Verzögerungen der städtischen Anpassungen oder Fehlinvestitionen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Anerkennt der Bundesrat die Bedeutung von Verbindlichkeiten betreffend Bahn-Grossprojekte für die betroffenen Kantone, Gemeinden und Unternehmen?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat grundsätzlich, bereits in der Botschaft 27 Verbindlichkeiten für diese Grossprojekte zu schaffen, die etappiert realisiert werden?
Auf welche Weise wird konkret sichergestellt, dass die für die erste Etappe der Durchmesserlinie Basel vorgesehenen CHF 1.6 Mrd. verbindlich für die Botschaft 31 eingeplant und bestätigt werden?
Auf welche Weise wird konkret sichergestellt, dass auch der Grundsatzentscheid für die weiteren Etappen der Durchmesserlinie Basel und des Durchgangsbahnhofs Luzern im Rahmen der Botschaft 27 mit Blick auf die Botschaft 31 verbindlich festgehalten wird?
Auf welche Weise wird konkret sichergestellt, dass die für die zweite Etappe Durchgangsbahnhof Luzern vorgesehenen Mittel im Umfang von CHF 2.1 Mrd. bereits in der Botschaft 27 verbindlich für die Botschaft 31 eingeplant und bestätigt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich die Bedeutung einer hohen Planungssicherheit betreffend Bahn-Grossprojekte, wobei eine verbindliche Realisierung erst bei genügender Projektreife und ausreichend finanziellen Mitteln gewährleistet werden kann. Hierfür muss die Gesamtsituation im Bahninfrastrukturfonds (BIF) beachtet werden, dessen Mittel gemäss Art. 4 Abs. 2 Bahninfrastrukturfondsgesetz (SR 742.140) «vorrangig den Bedarf für den Betrieb und den Substanzerhalt» sicherzustellen haben. Weitere Einschränkungen ergeben sich aus Planungs- und Baukapazitäten sowie aus der Tatsache, dass der laufende Betrieb gewährleistet werden muss. 2. Der Bundesrat hat mit der Kommunikation der Eckwerte zu «Verkehr ‘45» die Priorisierung der strategischen Netzelemente bis 2045 festgelegt. Er wird voraussichtlich im Juni 2026 die Vernehmlassung eröffnen. 3. Gemäss der vom Bundesrat beschlossenen Eckwerte sind in der Botschaft 2031 Mittel für eine 1. Etappe der Durchmesserlinie Basel zu reservieren. Dies soll auf Basis eines abgeschlossenen Vorprojekts mit der entsprechenden Kostengenauigkeit erfolgen. 4. Grossprojekte mit einem Finanzvolumen von mehreren Milliarden Franken und einer technisch sehr hohen Komplexität können nur etappiert realisiert werden. Gründe dafür sind insbesondere die komplexen Prozesse, die Anforderungen an die Baulogistik im dicht bebauten Gebiet und die Risiken eines zu grossen Umfangs des Plangenehmigungsverfahrens.
Die rollende Planung des STEP-Prozesses lässt es zu, dass der Bahnausbau schrittweise beschlossen wird, wobei die dringend anzugehenden Projekte jeweils in der nächsten Botschaft aufgenommen werden. 5. Der Bundesrat will in Zukunft für einen Beschluss ein abgeschlossenes Vorprojekt zur Bedingung machen. So soll die Sicherung der finanziellen Mittel für die 2. Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern auf Basis eines abgeschlossenen Vorprojekts mit der entsprechenden Kostengenauigkeit erfolgen. Ein solches Vorprojekt liegt für die 2. Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern aktuell noch nicht vor, sondern wird auf die Botschaft 2031 hin erarbeitet.