26.3184 · Postulat · 2026-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Einhaltung der Meldepflicht für ausländische Gäste auf dem gesamten Staatsgebiet zu erstellen, die für Anbieter von Beherbergungsdienstleistungen über Online-Plattformen gilt, und die notwendigen Verbesserungsmassnahmen bei den Kontrollen und Sanktionen aus Sicht der nationalen Sicherheit vorzuschlagen.
Begründung
Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3625 WAK-S, mit dem er beauftragt wurde, die mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbaren und wettbewerbsverzerrenden Bundesnormen zu prüfen, wurde festgestellt, dass die Meldepflicht ausländischer Gäste für alle gilt, die Beherbergungsdienstleistungen gegen Entgelt anbieten (Ziff. 3.2.2 Meldepflicht ausländischer Gäste). Somit gilt die Meldepflicht gemäss Artikel 16 des Ausländergesetzes und Artikel 18 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ausnahmslos auch für natürliche Personen, die gelegentlich Gäste beherbergen.
In zehn Jahren hat die Zahl der Online-Vermietungen von Unterkünften exponentiell zugenommen, wobei immer mehr Durchreisende, die sich früher in Hotelbetrieben aufgehalten haben, in privaten Unterkünften logieren. Somit drängt sich aus Sicherheitsgründen eine immer stärkere Kontrolle der Personen auf, die sich in unserem Land aufhalten ‒ allen voran zur Prävention von organisierter Kriminalität und Terrorismus, aber auch, um den Weg und den Aufenthalt von Personen nachzuverfolgen, die strafrechtlich verfolgt werden.
Die Online-Vermietung von Unterkünften an Gäste aus dem Ausland bewegt sich in einer Grauzone, in der eine staatliche Kontrolle schwierig ist – im Gegensatz zur professionellen Hotellerie, die problemlos überwacht werden kann.
Es ist an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zu machen und die Lücken im System zu identifizieren ‒ und zu schliessen, bevor es zu spät ist.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die geltenden Bestimmungen zur Meldung von ausländischen Gästen in schweizerischen Beherbergungsbetrieben – einschliesslich privat vermieteter Unterkünfte über Online-Plattformen wie Airbnb – sind klar geregelt. Gemäss Artikel 18 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) sowie den verschiedenen kantonalen Ausführungsbestimmungen sind alle gewerbsmässig Beherbergende verpflichtet, ausländische Gäste nach deren Ankunft bei den zuständigen kantonalen Behörden mittels vom Gast unterschriebenem Meldeschein zu melden.Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seinen Bericht «Die Regulierung in der Beherbergungswirtschaft» vom 15. November 2017 in Erfüllung des Postulats 16.3625 WAK-S. Dieser überprüfte die rechtlichen Rahmenbedingungen und hielt fest, dass die bestehenden Vorschriften zur Meldepflicht ausreichend sind und auf Bundesebene im Zusammenhang mit Anbietern von Beherbergungsdienstleistungen über Online-Plattformen kein Handlungsbedarf besteht. Zusätzlich passte das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Weisungen zur Meldepflicht ausländischer Gäste am 1. März 2017 an. Aus ihnen geht klar hervor, dass auch (natürliche) Personen, die gelegentlich Gäste beherbergen, der Meldepflicht unterstellt sind. Die Verantwortung für das Meldewesen liegt gestützt auf Artikel 16 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20) bei den Kantonen. Eine Verletzung der Meldepflicht kann mit Busse bestraft werden (Art. 120 Abs. 1 Bst. a AIG).Unabhängig davon ist der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Motion 21.4426 Gmür-Schönenberger daran, die rechtlichen Grundlagen für eine digitale Meldung von Gästen zu schaffen. Zudem wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein neuer Behördengang für das Meldewesen in der Beherbergung auf der Plattform EasyGov entwickelt. Dieses System soll es Eigentümerinnen und Eigentümern von privaten oder gewerblichen Unterkünften ermöglichen, Gäste einfach und zeitnah zu melden.Diese Massnahmen stellen sicher, dass der Meldeprozess modernisiert und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft angepasst wird. Die Kantone werden diese neuen Möglichkeiten nutzen können, um das Meldeverfahren in der Beherbergung effizienter zu gestalten und die Interaktion mit den Beherbergenden zu verbessern.Angesichts der klaren rechtlichen Grundlagen und der föderalen Zuständigkeiten, der laufenden Digitalisierungsbestrebungen der Kantone und der vom Bund geschaffenen Rahmenbedingungen sieht der Bundesrat keinen Anlass, weitere Abklärungen vorzunehmen oder zusätzliche Regulierungen zu erlassen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.